Zuverdienst bei grundsicherung gestattet ?

Werte Damen/Herren,
ist es gesetzlich erlaubt,bei erhalt von Grundsicherung etwas dazu zu verdienen ??

Es wäre sehr nett eine kompetente Nachricht zu erhalten ,

P. Bartz

Servus,

ja - erfreulicherweise ist es niemandem verboten, etwas zu verdienen. Es werden aber viel mehr Einkünfte als bei Bezug von ALG II angerechnet. Bei Grundsicherung im Alter vollständige Anrechnung, d.h. der Betrag der Grundsicherung wird um den „Zuverdienst“ reduziert.

Schöne Grüße

MM

Hi,
würde heissen,es ist gehüpft , wie gesprungen,gleich null…!??

Servus,

erst wenn Rente plus Zuverdienst zusammen mehr ausmachen als 773 €, bleibt unterm Strich etwas liegen.

Schöne Grüße

MM

Hi nochmal ich,sorry,
vielleicht habe ich meine Frage falsch formuliert.
Rente im eigentlichem Sinne beziehe ich nicht,nur Grundsicherung,bin 59 Jahre,
habe ich nun richtig ausgeführt…?

P.

Servus,

ja - dann kann man nichts an der Anrechnung machen.

Schöne Grüße

MM

  • eine Korrektur: Dreißig Prozent des Erwerbseinkommens werden auch bei Grundsicherung nicht angerechnet, bei einem Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit („Aufwandsentschädigung“) 200 € pro Monat.

Schöne Grüße

MM

Jetzt wirds etwas durcheinader.
Im Alter von 59 Jahren liegt es eigentlich näher, dass man Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erhält (Hartz4). Hier sind die Einkommensfreibeträge anders als bei der Grundsicherung für das Alter, nach dem SGB XII.

Diese Frage müsste vielleicht erst noch beantwortet werden.

Hallo,

Falls du immer noch unsicher sein solltest, lese die korrekte Antwort von Aprilfisch nochmals.

Gruß
Otto