Hallo Zusammen
Ich bin 46 Jahre alt und war 12 Jahre als Justizvollzugsbeamter in NRW tätig.
Nach einer Erkrankung wurde ich vor 7 Jahren andauernd für Dienstunfähig erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Meine Besoldungsgruppe ist A7 Stufe 8 und ich beziehe ein Ruhegehalt von 1345 Euro Brutto.
Meine Zuverdienstgrenze liegt bei ca 820 Euro.
Ich habe seit 2 Jahren einen Nebenjob auf 400 Euro Basis der auch beim LBV angezeigt ist und hätte nun die Möglichkeit ca. 700 bis 800 Euro in der selben Firma zu verdienen.
Mein Problem besteht nun darin das ich nicht weiss ob und wie viel Steuern ich davon zahlen müsste bzw. wie müsste mich der Arbeitgeber anmelden?
Bitte seht von dem Tip das LBV zu kontaktieren ab, da dort weder jemand telefonisch zu erreichen ist, noch auf mails geantwortet wird.
Danke für eine Antwort 
Tut mir leid,da kann ich leidernicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo, ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber wenn die zuverdienstgrenze nicht überschritten wird reicht eine anzeige bei der LBV aus bezüglich der steuern etc einfach mal bei der telefonnummer auf dem lohnzettel anrufen oder im finanzamt die helfen, jedenfalls nach meinen erfahrungen. Gruß
Hallo,
welcher Böse Mensch hat Sie denn geprellt ?
Hallo Zusammen
Ich bin 46 Jahre alt und war 12 Jahre als
Justizvollzugsbeamter in NRW tätig.
Nach einer Erkrankung wurde ich vor 7 Jahren andauernd für
Dienstunfähig erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand
versetzt.
Meine Besoldungsgruppe ist A7 Stufe 8 und ich beziehe ein
Ruhegehalt von 1345 Euro Brutto.
Meine Zuverdienstgrenze liegt bei ca 820 Euro.
Ich habe seit 2 Jahren einen Nebenjob auf 400 Euro Basis der
auch beim LBV angezeigt ist und hätte nun die Möglichkeit ca.
700 bis 800 Euro in der selben Firma zu verdienen.
Mein Problem besteht nun darin das ich nicht weiss ob und wie
viel Steuern ich davon zahlen müsste bzw. wie müsste mich der
Arbeitgeber anmelden?
Da mir nicht bekannt ist welche Nebentätigkeit Sie ausüben, kann ich dazu keine Auskunft erteilen.
Beachten Sie auch, dass alle Änderungen der Nebentätigkeit dem Dienstherr zu melden sind.
Für die Berechnung der Steuer sind noch weitere Daten erforderlich (Familienstand, Steuerklasse, sonstige Einkünfte usw.) und ist auch unterschiedlich entsprechend Ihrer Tätigkeit (z.B. als Arbeitnehmer, Selbständiger, Freiberufler).
Ich empfehle hier einen Steuerberater oder das Finanzamt zu kontaktieren.
Bitte seht von dem Tip das LBV zu kontaktieren ab, da dort
weder jemand telefonisch zu erreichen ist, noch auf mails
geantwortet wird.
auf diese Idee wäre ich nie gekommen, da auch beim LBV vermutlich keine Auskunft über Ihre Steuerhöhe erteilt wird.
Danke für eine Antwort
Viele Grüße!
Merger
Macht nichts, dennoch danke für die Antwort 
Tut mir leid,da kann ich leidernicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo Herr Merger(oder Frau?
)
Noch mal zu meiner Situation, ich wohne seit ca. 7 Jahren mit meiner Lebensgefährtin und ihrer Tochter im Grenznahen Belgien.
Wir sind schon 14 Jahre zusammen aber nicht verheiratet.
Meine Steuerklasse ist 1 und außer einem kleinen Erbe, welches ich in den Kauf unseres Hauses investiert habe, sind nur die Mindestversorgung vom Ruhegehalt und mein 400 Euro Job als monatliche Eibnkünfte vorhanden.
Die Nebentätigkeit übe ich in einer Druckerei aus und es handelt sich um eine leichte Knick und Klebearbeit.
da die Auftragslage zur Zeit dort ganz gut ist, könnte ich ein paar Stunden mehr die Woche arbeiten und könnte dadurch ca 700 bis 800 Euro dazu verdienen.
Ich weiss nicht ob es wichtig ist, aber ich bin seit 2003 nur noch über die Beihilfe Krankenversichert.Nach meiner Erkrankung hat mir die Private Krankenkasse unter einem Vorwand gekündigt und trage seit dieser Zeit 30% aller Kosten alleine.(Daher der Geprellte)
Liebe Grüße aus Belgien
Hallo…
hm… bin seit meiner Geburt männlich.
Hallo Herr Merger(oder Frau?
)
Noch mal zu meiner Situation, ich wohne seit ca. 7 Jahren mit
meiner Lebensgefährtin und ihrer Tochter im Grenznahen
Belgien.
Wir sind schon 14 Jahre zusammen aber nicht verheiratet.
Meine Steuerklasse ist 1 und außer einem kleinen Erbe, welches
jetzt muss ich leider passen. Habe keine Ahnung wie dies jetzt steuerlich zusammen passt. Ich kenne das
belgische Steuerrecht nicht.
ich in den Kauf unseres Hauses investiert habe, sind nur die
Mindestversorgung vom Ruhegehalt und mein 400 Euro Job als
monatliche Eibnkünfte vorhanden.
Die Nebentätigkeit übe ich in einer Druckerei aus und es
handelt sich um eine leichte Knick und Klebearbeit.
da die Auftragslage zur Zeit dort ganz gut ist, könnte ich ein
paar Stunden mehr die Woche arbeiten und könnte dadurch ca 700
bis 800 Euro dazu verdienen.
Ich weiss nicht ob es wichtig ist, aber ich bin seit 2003 nur
noch über die Beihilfe Krankenversichert.Nach meiner
Erkrankung hat mir die Private Krankenkasse unter einem
Vorwand gekündigt und trage seit dieser Zeit 30% aller Kosten
wieso das… haben Sie beim Vertragsabschluss bei den Gesundheitsfragen etwas verschwiegen. Ansonsten könnte ich es mir nur vorstellen, wenn die Beiträge nicht gezahlt wurden.
Wenn Sie in Deutschland wohnen würden, müsste die letzte Krankenversicherung Sie wieder aufnehmen,
da wir zwischenzeitlich eine Pflichtversicherung haben.
Wie es sich nun in Belgien verhält, keine Ahnung.
alleine.(Daher der Geprellte)
Liebe Grüße aus Belgien
Viele Grüße
aus Rheinland-Pfalz
Merger