Zuverdienst bei Unterhaltszahlung mit berechnet ?

Guten Tag,
ich bin seit über einem Jahr getrennt lebend und Zahle an Ex-Frau und Kind fast 900€ Unterhalt. Die Scheidung läuft. Würde jetzt gerne wissen, ob ich einen 400€ Job ausüben kann und wird dieser zu meinen Unterhaltzahlungen mitberechnet, oder bleibt es in meiner Tasche?

Danke an alle, die sich meiner annehmen.

Hallo und einen guten Abend,zahlst du diese Summme freiwillig? Wie alt ist dein Kind ?
Die Gesetzeslage richtet sich streng nach der Düsseldorfer Tabelle,die wieder mal neu berechnet wurde.
Dir bleiben als Selbstbehalt 900,00 Euro plus Fahrtkostenaufwendungen ,cirka 5% des Bruttolohnes.Das ist der Mindestsatz,was bleiben muß.Alles darüber wird als berechenbares Einkommen gewertet und wird in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen.In deinem Fall kann ich dir nur zu großer Vorsicht raten.Unter Umständen ist alles weg.Je mehr Einkommen du hast,umso höher ist der vorrangige Unterhalt !! Immer die Selbstbehaltsumme im Kopf halten. Gruß Markus

Hallo Markus.
Mein sohn wird demnächst 5 Jahre alt und ich zahle den Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Freiwillig eher nicht, aber was muß, das muß. Den Unterhalt für mein Sohn zahle ich gerne, aber für meine Ex-Frau eher nicht. Während der Ehe sind einige Schulden entstanden, die ich abzahle. Es sind keine gemeinsamen Schulden. Es sind meine. Ich würde aber etwas mehr Geld für mich selber behalten und will auch was dafür tun. Daher will ich an der Tanke am Wochenende Arbeiten um mir selbst was leisten zu können.

Wie ist es den, wenn meine Scheidung durchgelaufen ist? Darf ich dann einen Nebenjob ausüben und das Geld für mich behalten?

Danke nochmal für die schnelle Antwort.

Hallo und einen guten Morgen,ja,das Unterhaltsrecht bietet nicht immer Gerechtigkeit an.Es ist so,das es deiner Exfrau zuzumuten ist,arbeiten zu gehen.Dieses ist übrigens letztes Jahr als Änderung im Ehegattenunterhalt geändert worde.Ab einem Kindesalter von 3 Jahren,muß die Frau auch für sich selbst sorgen.Da würde ich erstmal den UH streichen ! Für die Betreuung gibt es extra Plätze,da muß sie sich drum kümmern.Sollte Sie erwrbsfähig sein,so steht dem nichts entgegen.Dieses wird dringend anwaltlich geregelt werden müssen.Ziehe unbedingt einen Fachanwalt für dich hinzu mit der Richtung Familienrecht,wichtig,weil er auf dem neusten Stand der Rechtssprechung ist.
Zu den Schulden verhält es sich so,das diese,wenn nicht gemeinschaftlich entstanden,von dir zu tragen sind.Das alles geht von dem Selbstbehalt von mindestens 900,00 Euro ab.Genauso wie deine laufenden Kosten für Miete ,Strom,ect.Das ist es,was bei den geschiedenen Männern der mittleren und unteren Einkommensstufe verhindert,das sie eine neue Familie gründen können.
Im Einzelfall entscheidet sowieso das Familiengericht.Wieviel steht dir zum Leben gesammt monatlich zur Verfügung ?
Natürlich wird sich deine Exfrau dagegen wehren arbeiten zu gehen,so ist es ja einfacher.Wenn Sie über kein Einkommen verfügt,lebt sie von Hartz 4 ?
Dann wird ihr sowieso angeraten zu arbeiten.
Ich verstehe bei dir nicht,wie es zu einer solchen Regelung gekommen ist.Unterhalt für die Exfrau ist veraltert.

Gruß Markus

AW 3
Noch einen Nachtrag zu deiner Situation :smiley:u muß für dich entscheiden,da ich die finanzielle Situation nicht kenne,ob eine privat Insolvenz in Frage kommt.Dabei gibt es zwei Faktoren.Die Schulden müssen älter als 1 Jahr sein,und du hast einen sogenannten Pfändungsfreibetrag,der die Unterhaltsleistungen für dein Kind mit einbezieht.Allerdings ist die Insolvenz ein sehr komplexes und aufwendiges Verfahren.Zu dem Ablauf könnte ich dir noch weiteres sagen,wenn es in Frage kommen würde.Dazu ,müßten wir über ein paar Zahlen sprechen.Wenn du möchtst schreibe mich direkt an unter : [email protected] Gruß Markus

Guten Tag,
ich bin seit über einem Jahr getrennt lebend und Zahle an
Ex-Frau und Kind fast 900€ Unterhalt. Die Scheidung läuft.
Würde jetzt gerne wissen, ob ich einen 400€ Job ausüben kann
und wird dieser zu meinen Unterhaltzahlungen mitberechnet,
oder bleibt es in meiner Tasche?

Guten Tag,
leider kann ich darauf keine 100%-tige Antwort geben.
Denke mal, bei 400,00 Euro muß man nicht unbedingt an seine Exfrau mitsamt Kind was abführen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung, und das auch noch ohne Steuerkarte, bekommt doch eh keiner mit. Dann würden Sie ehrlich gesagt dumm sein, wenn Sie Ihren Verdienst auch noch angeben müßten. Würde mich an Ihrer Stelle nochmal anwaltlich beraten lassen. Aber wie gesagt, ich kann mir das nicht vorstellen, dass Sie die 400,00 Euro Nebenverdienst mit angeben müssen.

Nette Grüsse

Danke an alle, die sich meiner annehmen.

Hallo,
nach meiner Meinung wird auch der Nebenerdienst mit zum Einkommen gerechnet und zählt bei der Unterhaltsberechnung.

Zu berücksichtigen ist Dein Selbstbehalt. Dieses ist in abhängig vom Alter Deines unterhaltspflichtigen Kindes und Ehegattenunterhaltes zu sehen.

Anders sähe es bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit aus. Da hier dann der Gewinn ausschlaggebend ist und zum normalen Einkommen dazugezählt wird, wenn es um die Unterhaltsberechnung geht. Getäuscht hat man sich allerdings, wenn man den Gewinn aus der nebenberuflichen Selbständigkeit zum Verlust macht , um dadurch das Einkommen zu schmälern. Dann könnte das Gericht ein fiktives Einkommen festlegen, wo man dann dennoch den vorher bezahlten Unterhalt weiterhin bezahlen muss.

Alles Gute

Hallo,

ich wurde zwar nicht gefragt, aber es ist eindeutig festgelegt, dass ALLE Einkommen (incl. Zinseinkünfte, Mieteinkünfte, Zuschläge, Steuererstattungen, Provisionen, Auslöse, Renten und Pensionen und auch Nebenverdienste und teilweise - zu 30 % - sogar die Reisegelder u.v.m.) bei der Unterhaltsberechnung einbezogen werden.

Ausnahmen sind, wenn z. B. durch Überstunden oder durch besondere Zuschläge (z. B. für Gefahren, Schmutz) oder durch überdurchschnittlich viele - berufsfremde - Überstunden Einkommen erzielt wird.
In solchen Fällen wird das damit erzielte Einkommen nur teilweise in die Berechnung einbezogen.

Gruß