Hallo,
gibt es in der landwirtschaftlichen Alterskasse bei einer normalen Altersrente (also mit 65+x, mit x abhängig von Geburtsjahrgang) Beschränkungen (etwa bezüglich Arbeitszeit oder Einkommen), wenn man als angestellter Landwirt tätig werden will?
Wenn also etwa ein Landwirtschaftsmeister die Ausbildung in seinem ehemaligen (aber nach den entsprechenden Vorschriften abgegebenen) Betrieb übernimmt, weil beim Betriebsführer (noch) keine Ausbildungsberechtigung vorhanden ist.
Cu Rene