wie hoch ist die zuverdienstgrenze bei bezug einer vollrente?
dies ist meine erste anfrage,
kann ich evtl.etwas verbessern?
vielen dank fuer ihr verstaendnis.
kdm
wie hoch ist die zuverdienstgrenze bei bezug einer vollrente?
dies ist meine erste anfrage,
kann ich evtl.etwas verbessern?
vielen dank fuer ihr verstaendnis.
kdm
Hallo,
was verstehst du unter „Vollrente“ ?
Wenn Altersruhegeld gemeint ist, dann darf unbegrenzt hinzu verdient werden ohne das die Rente gekürzt wird oder gar weg fällt.
Gruss
Czauderna
Hallo,
Hallo,
was verstehst du unter „Vollrente“ ?
Wenn Altersruhegeld gemeint ist, dann darf unbegrenzt hinzu
verdient werden ohne das die Rente gekürzt wird oder gar weg
fällt.
Vorsicht, Günter. Das gilt nur für die Regelaltersrente bzw. für eine Altersrente, wenn die Regelaltersgrenze, also das 65. Lebensjahr bzw. ggf. stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehobene Regelalter erreicht ist.
Für Altersrenten vorher gelten durchaus Hinzuverdienstgrenzen.
Gruss
Czauderna
Servus,
Robert
Hallo,
vielen Dank für die Ergänzung - ja, das meinte ich mit meinem Beitrag, habe mich da nicht klar ausgedrückt.
Gruss
Czauderna