Hallo
Selbstständig ist man entweder als Freiberufler oder als
Gewerbetreibender. Ein Gewerbetreibender besitzt einen
Gewerbeschein
das ist für die Besteuerung belanglos.
Stimmt. Ich hatte übersehen, dass dies hier das Steuerbrett ist und eigentlich eher allgemein eine Hilfestellung zu den Begrifflichkeiten angeboten.
z.B.
würde ein Zuhälter sich vergeblich bei der Gemeinde um einen
Gewerbeschein bemühen.
„Vermittlung von Dienstleistungen“
Warum nicht?
ein Freiberufler hat eine entsprechende Anerkennung beim Finanzamt.
Solange die
Einkünfte unter 24.500 € bleiben, ist es dem Finanzamt völlig
egal, ob es sich um solche aus Gewerbebetrieb oder solche aus
selbständiger Tätigkeit handelt.
Stimmt, dem Finanzamt ist es egal. Dem Gewerbeamt jedoch nicht.
Auch das hier:
Ein Schein-Selbstständiger arbeitet auf dem Papier als
Selbstständiger und stellt auch entsprechende Rechnung. Er
unterscheidet sich aber sonst in keinster Weise von einem
Angestellten. Insbesondere die Arbeit für nur einen
Auftraggeber ist ein deutliches Indiz.
ist für die Besteuerung völlig gleichgültig.
Stimmt, das ist eher relevant für die Sozialabgaben.
Im übrigen gibt
es haufenweise Selbständige, die für nur einen Auftraggeber
tätig sind.
Ja. Das ist jetzt aber nicht wirklich ein Gegenbeweis zu meine Aussage.
Entscheidend ist die weisungsgebundene Tätigkeit -
die Geschichte mit den 6 aus 39 drei aus fünf Kriterien und
dem einen Auftraggeber ist schon seit einigen Jahren aus der
einschlägigen Gesetzgebung verschwunden.
Dennoch werden diese Punkte als mögliche Indizien gewertet. Ein harter Katalog ist es jedoch nicht. Das stimmt.
Und das hier:
Wird keine Rechnung ausgestellt, sondern die Bezahlung erfolgt
BAT (bar auf Tatze) liegt vermutlich Schwarzarbeit vor.
Wenn mich der Aufsperr-Notdienst zu Hause reinlässt,
weil ich wieder den Schlüssel in der Wohnung gelassen habe,
und ich drück ihm die 120 Euronen in die Hand, und er fährt
dann nach Hause, ist das keine „Schwarzarbeit“, solange der
Aufsperrmeister die 120 Euronen in seinen Kassenbericht
einträgt und später verbucht oder verbuchen lässt. Wo ist
jetzt in der ganzen Geschichte eine Rechnung vorgekommen?
Das ist jetzt ein unglückliches Beispiel. Der Schlüsseldienst stellt immer ein Beleg aus. Der Markthändler auf Verlangen auch.
Sie müssen schon zugeben, dass die Zahlung einer Werksvertrag-Rechnung oder eine Gehaltszahlung niemals ohne Beleg erfolgt. Daher liegt in einem solchen Fall der Verdacht der Schwarzarbeit nahe.
Hattest Du mir nicht mal vorgeworfen, nur sehr einseitig zu antworten und sämmtliche Nebenbelange zu ignorieren?
Der Originalposter hatte offenbar große Probleme seine eigentliche Frage zu formulieren, da Ihm die Begrifflichkeiten oder sein aktueller Status nicht bekannt waren. Dazu habe ich eine Hilfestellung geboten.
Eine tiefergehende Antwort darf ich als Nicht-Steuerberater doch ohnehin nicht geben.
MfG Frank