Hallo,
das kommt immer darauf an, wie Sie jetzt eingestuft sind. Die Mindestbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte sieht ein Einkommen von 851,67 € vor, d.h. alles, was unter dieser Grenze liegt, erhöht den Beitrag nicht. Die Maximalgrenze liegt bei 3.712,50 €, also alles was über diesem Betrag liegt erhöht den Beitrag ebenfalls nicht. Bei einem Minijob werden keine Kranken-, sondern nur Pflegeversicherungsbeiträge fällig, d.h. es würden höchstens 8,80 € mehr an Beiträge pro Monat anfallen. Bei näheren Angaben zu derzeitigen Versicherung, könnte ich mehr Auskunft geben.
MfG
N.