Hallo zusammen,
angenommen eine Person unter 18 Jahren bezieht als Schüler/-in ALGII. Die Eltern sind nicht fähig den Lebensunterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Kind hat seinen Wohnsitz bei einem Verwandten, der nicht in erster Linie unerhaltspflichtig ist.
Darf das Kind als ALGII-Empfänger mit Aushilfstätigkeiten (Zeitungaustragen, Ferienjobs) Geld hinzuverdienen? Wenn ja, wie hoch sind die Verienstgrenzen?
Danke & Gruß
Phillyboy