Zuverdienstgrenze für minderj. ALGII-Empfänger

Hallo zusammen,

angenommen eine Person unter 18 Jahren bezieht als Schüler/-in ALGII. Die Eltern sind nicht fähig den Lebensunterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Kind hat seinen Wohnsitz bei einem Verwandten, der nicht in erster Linie unerhaltspflichtig ist.
Darf das Kind als ALGII-Empfänger mit Aushilfstätigkeiten (Zeitungaustragen, Ferienjobs) Geld hinzuverdienen? Wenn ja, wie hoch sind die Verienstgrenzen?

Danke & Gruß
Phillyboy

Guten Morgen,

es gibt keine Hinzuverdienstgrenzen beim Alg II, sondern eine Freibetragsregelung:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html

Diese gilt für Personen ab 15 Jahren (da unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig gilt).

Gruß
Kristin

Hallo,

für Kinder unter 15 J. gelten ebenfalls die 100 €

http://bundesrecht-juris.de/algiiv_2008/__1.html
Punkt 9.

ms