Zuverdienstmöglichk. als ALG 2'ler

Hallo,

Wieviel darf der dazuverdienen und wenn die Regelung
entsprechend ist dann fordert das Amt doch die 85% über 100€
bestimmt ein, oder?

Andrea, die A®gentur fordert nichts ein. Wovon sollte
sie was einfordern, wenn derjenige nichts bekommt? Es gibt
keine Grenze, was man verdienen darf und bei Leuten, die nach
den Vorgaben der A®gentur nicht hilfebedürftig sind
schon gar nicht. Wenn sich die finanzielle Situation
verschlechtert und Anspruch auf alg II besteht, dann richtet
sich das nach folgenden §§ was abgezogen wird.

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…

Wenn ich das also richtig verstehe ist es so das wenn jemand nicht als hilfebedürftig angesehen wird und somit keine Leistung von der Agentur für Arbeit erhält er soviel dazuverdienen darf wie er will, korrekt?
Eine Mitteilungspflicht besteht aber trotzdem,oder?

Danke und freundliche Grüße
Andrea

servus,

hä?
seit wann ist jemand ALGII-Empfänger wenn er keine Leistungen vom Amt bezieht?
Habe ich da irgendwo nicht aufgepaßt?

Sicher, jemand der Arbeitet, soll auch etwas davon haben, von daher finde ich gewisse Freibeträge durchaus sinnvoll, doch Ziel soll es sein sich komplett selbst zu tragen. Deshalb halte ich die ausgehende Frage nach dem wieviel darf hinzuverdient werden verwerflich.

Verwerflich aber ist schon das ALGII weil absolut familienfeindlich.

Gruß richy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn ich das also richtig verstehe ist es so das wenn jemand
nicht als hilfebedürftig angesehen wird und somit keine
Leistung von der Agentur für Arbeit erhält er soviel
dazuverdienen darf wie er will, korrekt?

Andrea, auch wenn du es mir nicht glauben magst: Für die bist du momentan nicht von Bedeutung. Wegen Anrechnungszeiten für die Rente hat man in dem Fall die Möglichkeit in der Vermittlung zu bleiben, aber Sanktionen gibt es keine.

Eine Mitteilungspflicht besteht aber trotzdem,oder?

Ja klar. Die wollen schon auch wissen, wenn du z.B. eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst (daraus könnte sich ja wieder ein Anspruch auf alg I ergeben). Und Veränderung der finanziellen Verhältnisse in negative Richtung logischerweise auch (es könnte sich ja - wenn man gerade an der Grenze zum alg II ist - dann doch ein Anspruch auf alg II ergeben).

MfG