Hallo,
ich habe gehört, dass die Zuverdienstmöglichkeiten für ALG 2- Empfänger demnächst besser werden. Wer kann mir dazu genaueres sagen?
Gruß
Hermann
Hallo,
ich habe gehört, dass die Zuverdienstmöglichkeiten für ALG 2- Empfänger demnächst besser werden. Wer kann mir dazu genaueres sagen?
Gruß
Hermann
Ab Oktober gilt eine 100€-Grenze. Bis zu diesem Betrag ist ein Zuverdienst anrechnungsfrei. Von allem Geld darüber hinaus,kann der ALG2-Empfänger 15% behalten,der Rest wird mit dem ALGII verrechnet. ABER:
Diese Regelung gilt zwar allgemein ab Oktober,im Einzelfall aber erst ab der nächsten Bewilligung von ALGII. Wenn die akt.Bewilligung bis 31.12.05 läuft,darf man erst ab dem 1.1.06 diese 100€ hinzuverdienen,ohne etwas angerechnet zu kriegen. Wessen Folgeantrag zum Beispiel ab Ende September läuft,der hat echt Pech…der kann erst ab April 06 mehr dazuverdienen…wenn der nächste Antrag läuft.
Marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Marco,
besten Dank für dein Posting.
ich habe gehört, dass die Zuverdienstmöglichkeiten für ALG 2-
Empfänger demnächst besser werden. Wer kann mir dazu genaueres
sagen?Ab Oktober gilt eine 100€-Grenze. Bis zu diesem Betrag ist ein
Zuverdienst anrechnungsfrei. Von allem Geld darüber
hinaus,kann der ALG2-Empfänger 15% behalten,der Rest wird mit
dem ALGII verrechnet. ABER:
Diese Regelung gilt zwar allgemein ab Oktober,im Einzelfall
aber erst ab der nächsten Bewilligung von ALGII. Wenn die
akt.Bewilligung bis 31.12.05 läuft,darf man erst ab dem 1.1.06
diese 100€ hinzuverdienen,ohne etwas angerechnet zu kriegen.
Wessen Folgeantrag zum Beispiel ab Ende September läuft,der
hat echt Pech…der kann erst ab April 06 mehr
dazuverdienen…wenn der nächste Antrag läuft.
Kann man diese neuerliche Regelung irgendwo im Netz nachlesen? Hast du zufälligerweise einen Link parat? Ich hoffe, es wirkt jetzt nicht zu misstrauisch…
Gruß
Hermann
Hallo,
Ab Oktober gilt eine 100€-Grenze. Bis zu diesem Betrag ist ein
Zuverdienst anrechnungsfrei. Von allem Geld darüber
hinaus,kann der ALG2-Empfänger 15% behalten,der Rest wird mit
dem ALGII verrechnet. ABER:
Das hab ich nicht verstanden. Von dem verdienten Geld kann er nur 15% behalten?? Wohin fließen die anderen 85%?? Direkt an das Amt? Muss ja ein tierischer logistischer Aufwand sein…?!?
Ist es nicht viel mehr so, dass er seinen Lohn ganz normal bekommt und einfach nur die Stütze angepasst wird??
Hier wird immer so getan, als würde der Staat 85% des erarbeiteten Geldes einkassieren, dabei ist es lediglich so, dass das -ich formuliere mal vereinfacht- geschenkte Geld halt reduziert wird und das hat mit ‚wegnehmen‘ oder ‚behalten dürfen‘ rein gar nichts zu tun…
Für Diskussionen bin ich offen!
Greetz, Teutoburger
Hast du zufälligerweise einen Link parat? Ich hoffe, es wirkt
jetzt nicht zu misstrauisch…
Hallo Hermann, siehe http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s… und http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…
MfG
Hallo,
Ist es nicht viel mehr so, dass er seinen Lohn ganz normal
bekommt und einfach nur die Stütze angepasst wird??
Hier wird immer so getan, als würde der Staat 85% des
erarbeiteten Geldes einkassieren, dabei ist es lediglich so,
dass das -ich formuliere mal vereinfacht- geschenkte Geld halt
reduziert wird und das hat mit ‚wegnehmen‘ oder ‚behalten
dürfen‘ rein gar nichts zu tun…
Und wo liegt genaugenommen der Unterschied ? Ob der Staat nun 85% einkassiert und dafür ALGII voll auszahlt oder nur das ALGII um den Betrag kürzt,den die 85% des Lohnes ausmachen würden,kommt ja im Endeffekt aufs selbe raus:Man darf nur 15% zuzüglich des Freibetrages behalten. Wenn man zum Beispiel den ALGII Höchstsatz von 345€ bekommt und verdient 200€ dazu,dann darf man die zwar behalten,aber das ALGII wird dann für diesen Monat um 85€ gekürzt. 100€ darf man eh behalten,alles darüber wird nach der 15%-Regelung verrechnet:Man darf zwar die 200€ behalten,aber dafür werden 85€ vom ALGII abgezogen (verrechnet).
Marco
Hallo Teutoburger,
auch das noch, ein Teutoburger- wohnst aber nicht in Detmold, oder etwa doch?!
Ab Oktober gilt eine 100€-Grenze. Bis zu diesem Betrag ist ein
Zuverdienst anrechnungsfrei. Von allem Geld darüber
hinaus,kann der ALG2-Empfänger 15% behalten,der Rest wird mit
dem ALGII verrechnet. ABER:Das hab ich nicht verstanden. Von dem verdienten Geld kann er
nur 15% behalten?? Wohin fließen die anderen 85%?? Direkt an
das Amt? Muss ja ein tierischer logistischer Aufwand
sein…?!?
Ist es nicht viel mehr so, dass er seinen Lohn ganz normal
bekommt und einfach nur die Stütze angepasst wird??
Wenn du es so ausdrücken möchtest- das ist dir freigestellt.
Hier wird immer so getan, als würde der Staat 85% des
erarbeiteten Geldes einkassieren, dabei ist es lediglich so,
dass das -ich formuliere mal vereinfacht- geschenkte Geld halt
reduziert wird und das hat mit ‚wegnehmen‘ oder ‚behalten
dürfen‘ rein gar nichts zu tun…
Nun, ich persönlich finde „wegnehmen“ und „behalten“ zumindest mal differenzierter und mehr im Sinne des hier immer fleißig Angeklagten, dem Arbeitslosen nämlich, als deine Formulierung „an die Stütze anpassen“.
Für Diskussionen bin ich offen!
Na denn, diskutiere, wenn’s Spaß macht!
Gruß
Hermann
Hallo Teutoburger,
kleiner Nachtrag noch zu deinen Zweifeln:
Mir ist vorab immer lieb zu wissen, wofür ich arbeite. Das macht nämlich hierzulande auch Teil eines Arbeitsvertrages aus- die Angabe des Lohnes ist wesentlicher Bestandteil desselben.
Wenn ich nämlich für 0,50 Euros / Stunde z.B. arbeiten soll, dann lasse ich es tatsächlich bleiben, ob dir das nun passt und ob du das blöde und assig findest oder oder- ist mir sch**ßegal.
Noch’n Grüßchen speziell an unsern Teutoburger
Hermann
Hallo,
Und wo liegt genaugenommen der Unterschied ? Ob der Staat nun
85% einkassiert und dafür ALGII voll auszahlt oder nur das
ALGII um den Betrag kürzt,den die 85% des Lohnes ausmachen
würden,kommt ja im Endeffekt aufs selbe raus
Ich bezweifle nicht, dass es finanziell auf das Gleiche rauskommt.
Man darf nur 15% zuzüglich des Freibetrages behalten.
Nö, ich behaupte immer noch, dass diese Formulierung einfach schwammig, wenn nicht sogar einfach falsch ist! Denn deinen Lohn kannst Du behalten!!!
Wenn man zum Beispiel den
ALGII Höchstsatz von 345€ bekommt und verdient 200€ dazu,dann
darf man die zwar behalten,aber das ALGII wird dann für diesen
Monat um 85€ gekürzt.
Das kann ich rechnerisch nachvollziehen
100€ darf man eh behalten,alles darüber
wird nach der 15%-Regelung verrechnet
Nein, NICHT der Lohn (über 100 Euro) wird verrechnet, sondern der Anspruch an staatlicher Unterstützung wird angepasst.!!!
Man darf zwar die 200€ behalten,aber dafür werden 85€ vom
ALGII abgezogen (verrechnet).
Langsam ist gut… Hier wird immer so getan, als wäre ALG2 irgendwie ‚gottgegeben‘ und die Anpassung desselben bei eigenem Einkommen käme einer Enteignung gleich!?! Mir kommen die Tränen…
Greetz, Teutoburger
Komma wieder runter, da ist ein Diskussionsforum, kein Kriegsschauplatz. Ich würde nur gerne den Personenkreis mit den Nehmerqualitäten mal fragen, mit welcher Argumentation sie dem typischen Arbeitnehmer (Facharbeiter, verheiratet, 2 Kinder und nicht der Autohausbesitzer) erklären wollen, dass ER (nämlich der Facharbeiter) für die 85 Euro aufkommen muss, die der Staat bei dem Beispiel (weiter unten, von Marco) nämlich einsparen könnte. Dass Du einfach nicht bereit ist, einen 1€-Job anzunehmen scheint mir kein sonderlich stichhaltiges Argument, oder siehst du das anders?
Greetz, der freundliche Teutoburger
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Hermann,
auch das noch, ein Teutoburger- wohnst aber nicht in Detmold,
oder etwa doch?!Ab Oktober gilt eine 100€-Grenze. Bis zu diesem Betrag ist ein
Zuverdienst anrechnungsfrei. Von allem Geld darüber
hinaus,kann der ALG2-Empfänger 15% behalten,der Rest wird mit
dem ALGII verrechnet. ABER:Das hab ich nicht verstanden. Von dem verdienten Geld kann er
nur 15% behalten?? Wohin fließen die anderen 85%?? Direkt an
das Amt? Muss ja ein tierischer logistischer Aufwand
sein…?!?
Ist es nicht viel mehr so, dass er seinen Lohn ganz normal
bekommt und einfach nur die Stütze angepasst wird??Wenn du es so ausdrücken möchtest- das ist dir freigestellt.
Hier wird immer so getan, als würde der Staat 85% des
erarbeiteten Geldes einkassieren, dabei ist es lediglich so,
dass das -ich formuliere mal vereinfacht- geschenkte Geld halt
reduziert wird und das hat mit ‚wegnehmen‘ oder ‚behalten
dürfen‘ rein gar nichts zu tun…Nun, ich persönlich finde „wegnehmen“ und „behalten“ zumindest
mal differenzierter und mehr im Sinne des hier immer fleißig
Angeklagten, dem Arbeitslosen nämlich, als deine Formulierung
„an die Stütze anpassen“.
Also das habe ich sicher nicht gesagt. Was sollte denn auch „an die Stütze angepasst“ werden??? Der Lohn sicher nicht. Es ist nämlich andersherum so, dass „die Stütze an den Lohn angepasst wird“ (um mal bei der Formulierung zu bleiben). Bitte lies Dir meine Ausführungen doch nochmal durch, bevor Du wieder so auf den Putz haus, es könnte schließlich was Wahres dran sein…
Greetz, der freundliche Teutoburger
Denn deinen Lohn kannst Du behalten!!!
Wenn man zum Beispiel den
ALGII Höchstsatz von 345€ bekommt und verdient 200€ dazu,dann
darf man die zwar behalten,aber das ALGII wird dann für diesen
Monat um 85€ gekürzt.Das kann ich rechnerisch nachvollziehen
100€ darf man eh behalten,alles darüber
wird nach der 15%-Regelung verrechnetNein, NICHT der Lohn (über 100 Euro) wird verrechnet, sondern
der Anspruch an staatlicher Unterstützung wird angepasst.!!!
Kanns sein,daß du jedes Wort,daß hier jemand im Forum schreibt,auf die Goldwaage legst ? Ich hab doch deutlich geschrieben,daß man den Lohn zwar praktisch behalten darf,er aber rein rechnerisch auf 15%+100€Freibetrag gekürzt wird.Die Differenz wird dann vom ALGII abgezogen. Alternative währe natürlich,diese Anrechnerei durch das Amt zu unterlassen,das Amt zahlt ALGII komplett aus und man überweist die 85% des Nebenverdienstes zurück ans Amt. Das ist dann aber wirklich zuviel Aufwand.
Marco
Komma wieder runter, da ist ein Diskussionsforum, kein
Kriegsschauplatz.
Diskutierst nicht gerne, wie?
Ich würde nur gerne den Personenkreis mit
den Nehmerqualitäten
Schon mal 'ne unverschämte Anmerkung, mein Lieber.
mal fragen, mit welcher Argumentation sie
dem typischen Arbeitnehmer (Facharbeiter, verheiratet, 2
Kinder und nicht der Autohausbesitzer) erklären wollen, dass
ER (nämlich der Facharbeiter) für die 85 Euro aufkommen muss,
die der Staat bei dem Beispiel (weiter unten, von Marco)
nämlich einsparen könnte. Dass Du einfach nicht bereit ist,
einen 1€-Job anzunehmen
Aus welcher Bemerkung schließt du das?
scheint mir kein sonderlich
stichhaltiges Argument, oder siehst du das anders?
Wir schwimmen nicht im gleichen Fluß oder wie man dazu sonst noch
sagen könnte. Also lassen wirs am besten bleiben. Keinen Bock.
Gruß
Hermann
Hallo,
Hast du zufälligerweise einen Link parat? Ich hoffe, es wirkt
jetzt nicht zu misstrauisch…Hallo Hermann, siehe
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…
und
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…
Besten dank für die Links!
Gruß
Hermann
Hallo,
hab mir die Postings durchgelesen und da stellt sich mir die Frage wie das ist wenn ein ALG 2’er gar keine finazielle Leistung vom Amt erhält.
Wieviel darf der dazuverdienen und wenn die Regelung entsprechend ist dann fordert das Amt doch die 85% über 100€ bestimmt ein, oder?
Ist das nicht ungerecht wo er doch gar nicht an Leistung vom Amt erhält.
Gruß
Andrea
Moin,
per Mail oder im Plauder Brett.
Gruß
Dirk m. MOD
hab mir die Postings durchgelesen und da stellt sich mir die
Frage wie das ist wenn ein ALG 2’er gar keine finazielle
Leistung vom Amt erhält.Wieviel darf der dazuverdienen und wenn die Regelung
entsprechend ist dann fordert das Amt doch die 85% über 100€
bestimmt ein, oder?
Hallo Andrea, wo soll man was abziehen, wenn es keine Leistungen vom Amt gibt? Nix Leistung = Nix Abzug.
MfG
Hi Andrea,
kann jemand, der gar keine Leistungen bekommt überhaupt als ALG2 Bezieher geführt sein?
Gruß
Phoebe
kann jemand, der gar keine Leistungen bekommt überhaupt als ALG2 Bezieher geführt sein?
Nun laut des Bescheids vom Amt ja, sofern ich den richtig verstehe. Der Antrag wurde nicht abgelehnt sondern es wurde entschieden das Ihm keine Leistungen zustehen da die gemeinschaftlichen Einnahmen der Ehegatten zu hoch sind (Gehalt Ehegatte,Kindergeld und Einnahmen Vermietung). Wobei ich anmerken muss das die Nebenkosten der Mieteinnahmen als Einnahmen gewertet wurden.
hab mir die Postings durchgelesen und da stellt sich mir die
Frage wie das ist wenn ein ALG 2’er gar keine finazielle
Leistung vom Amt erhält.Wieviel darf der dazuverdienen und wenn die Regelung
entsprechend ist dann fordert das Amt doch die 85% über 100€
bestimmt ein, oder?Hallo Andrea, wo soll man was abziehen, wenn es keine
Leistungen vom Amt gibt? Nix Leistung = Nix Abzug.
Das klärt aber nicht die Frage wieviel er dazu verdienen darf?
Gruß Andrea
Wieviel darf der dazuverdienen und wenn die Regelung
entsprechend ist dann fordert das Amt doch die 85% über 100€
bestimmt ein, oder?
Andrea, die A®gentur fordert nichts ein. Wovon sollte sie was einfordern, wenn derjenige nichts bekommt? Es gibt keine Grenze, was man verdienen darf und bei Leuten, die nach den Vorgaben der A®gentur nicht hilfebedürftig sind schon gar nicht. Wenn sich die finanzielle Situation verschlechtert und Anspruch auf alg II besteht, dann richtet sich das nach folgenden §§ was abgezogen wird.
MfG