Hallo liebe Leute!
Ich werde dieses Jahr meine Ausbildung als internationale Luftverkehrsassistentin abschliessen und habe mich schon im Vorraus bei verschiedenen Arbeitgebern beworben.
Dort hat man mir gesagt das eine Zuverlaessigkeitsueberpruefung gemacht werden soll.
Mein Problem ist jetzt:
Mit 15 war ich mit Freundinen shoppen. Dort haben wir uns mir auslaendischen Maedels gestritten.
Spaeter beim verlassen des Geschaeftes haben wir feststellen muessen, dass Sie mir eine Ware aus dem Laden in meiner Tasche hinterlegt hatten.
Wir beteuerten die ganze Zeit, dass das ein Streich gewesen war, nur leider haben uns die Ladenbesitzer und spaeter dann auch die Polizei nicht geglaubt. Dann wurde ich vorgeladen wo ich den Beamten wieder versichert habe, dass das nicht mein werk war, doch weil es anscheinend Aussage gegen Aussage stand gabs dann eine Anzeige und ich durfte 90 Stunden soziale Arbeit leisten, die ich dann auch gemacht habe. Zum Anschluss meinte der Beamte dass dies NICHT in mein Lebenslauf erscheinen wird was auch dann so war.
Meine Frage ist jetzt, koennten die dennoch dies herausfinden und ich wuerde dann NIE mein Beruf ausueben koennen???
hallo, im durschnitt überprüfen sie deine letzten zehn lebensjahre; jedoch ,wenn sie wollen, können sie alles-bis zu deinem 1. Lebenstag in erfahrung bringen. ich kann dir nur eines raten: bekommt dein arbeitgeber ein schriftliches o.k., ist alles klar,solltst du eine schriftliche einladung beim luftverkehrssicherheits-amt bekommen auch gut, nur denk daran ehrlich zu sein und zu deinen evtl. gemachten fehlern zu stehen. lügen ist nicht! viel glück, grüße j.
- Ich bin ehrlich, ich glaub das es ziemlich dumm waere wenn ich in einem forum luegen wuede.
- Was koennen die denn pruefen wenn es nicht in meinem Fuehrungszeugnis steht???
Oh man… da hab ich aber pech gehab und kann nie in meinen erlenten Beruf ausueben… oder was meint ihr???
Hallo,
es kommt auf die Sachlage an, da Du schon 15 warst, bist Du auch Schuldfähig. Allerdings, wenn Du Dir weiter nichts zu schulden kommen lassen hast, kannst Du eine schriftliche Stellungnahme schreiben. Dieser kannst Du aber erst schreiben, wenn die Bezirksregierung dies erfragt. Regulär brauchst Du Dir für diese Lapalie keine Gedanken machen.
Gruß StrommiTommi