Zuviel ALG II erhalten - Rückzahlung?

Person X erhält seit zwei Monaten Arbeitslosengeld II. Nun stellt Person X fest, dass die Arge den Bescheid falsch berechnet hat. Es ist ein Fehler in der Berechnung der Miete vorhanden. Person X hat alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht und alle Belege richtig abgegeben. Das Geld der zwei Monate ist komplett weg. Muss Person X befürchten, dass sie das zuviel gezahlte Geld zurückzahlen muss? Es handelt sich um monatlich etwa 18 Euro.

Hallo,

Muss Person X befürchten, dass sie das zuviel gezahlte Geld zurückzahlen muss? Es handelt sich um monatlich etwa 18 Euro.

Nicht befürchten, sie wird es müssen! Wie/wann/wo kommt mit dem Bescheid!

VG, René

N´abend,

Nicht befürchten, sie wird es müssen! Wie/wann/wo kommt mit
dem Bescheid!

N´abend,

Nicht befürchten, sie wird es müssen! Wie/wann/wo kommt mit
dem Bescheid!

aber in diesem Fall wäre es doch die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, wo die Rücknahme an sehr enge Voraussetzungen geknüpft ist und nicht „einfach so“ gemacht werden kann. Oder hat die ARGE da Sondervorschriften, wie bei den tollen vorläufigen Bescheiden? Oder gleich als Korrektur einer offentsichtlichen Unrichtigkeit verbuchen?

Greetz
S_E

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Hallo,

So in etwa wird dann der Bescheid aussehen:

Eine Entschuldigung wird es nicht geben, sondern es wird in etwa lauten:
„Nach unseren Unterlagen haben Sie zu unrecht erhalten…“

Alle Bescheide sind vorläufig!
Ob sie jemals abgeschlossen werden, steht in den Sternen.

Meist entscheidet das Sozialgericht darüber!

Aber eins bitte nicht vergessen.
Auch in der ARGE sind nur Menschen tätig.

VG, René