Zuviel bezahlte Miete zurückfordern?

Unsere letzte Nebenkostenabrechnung (NKA) stammt aus dem Jahr 2002.
Ein halbes Jahr (im Jahr 2002) habe ich 50 EUR mehr gezahlt und somit eine kleine Rückzahlung erhalten. Soweit so gut…

Die Mehrleistung von 50 EUR habe ich aber weiterhin gezahlt und zahle immer noch - 600 EUR/Jahr also, um die es geht.
Für das Jahr 2003 wurde KEINE NKA erstellt - die kann der Vermieter auch nicht mehr einfordern - aber: wie siehts mit meiner Forderung aus???

Wir überweisen per DA - muss ich den Vermieter nun auffordern, eine NKA zu stellen (für das Jahr 2003) - die Forderungen daraus dann ignorieren und Anspruch auf meine 600 EUR stellen?

Wie sieht’s da mit der Verjährung aus? Habe ich auch nur ein Jahr, die Summe einzufordern? Oder kann ich das einfach so verrechnen?

Für das Jahr 2004 im Übrigen wurde bis dato auch immer noch keine NKA gestellt - Wenn das so bleibt, ergibt sich das gleiche Problem 2006 - die zuviel gezahlten 600 EUR im Jahr 2004 hätt ich dann natürlich auch gerne zurück…

Harry

Hallo Harry,

Unsere letzte Nebenkostenabrechnung (NKA) stammt aus dem Jahr
2002.
Ein halbes Jahr (im Jahr 2002) habe ich 50 EUR mehr gezahlt
und somit eine kleine Rückzahlung erhalten. Soweit so gut…

jo

Die Mehrleistung von 50 EUR habe ich aber weiterhin gezahlt
und zahle immer noch - 600 EUR/Jahr also, um die es geht.
Für das Jahr 2003 wurde KEINE NKA erstellt - die kann der
Vermieter auch nicht mehr einfordern - aber: wie siehts mit
meiner Forderung aus???

Guthaben müssen natürlich erstattet werden. Nachzahlungen sind verwirkt.

Wir überweisen per DA - muss ich den Vermieter nun auffordern,
eine NKA zu stellen (für das Jahr 2003) - die Forderungen
daraus dann ignorieren und Anspruch auf meine 600 EUR stellen?

ja, wenn’s denn 600 € sind. Also entsprechend der NK-Abrechnung Guthaben einfordern.

Wie sieht’s da mit der Verjährung aus? Habe ich auch nur ein
Jahr, die Summe einzufordern? Oder kann ich das einfach so
verrechnen?

Verjährung bin ich nicht so sicher. Sollte wohl bei 3 Jahren liegen.

Für das Jahr 2004 im Übrigen wurde bis dato auch immer noch
keine NKA gestellt - Wenn das so bleibt, ergibt sich das
gleiche Problem 2006 - die zuviel gezahlten 600 EUR im Jahr
2004 hätt ich dann natürlich auch gerne zurück…

Würde Dir raten den Vermieter aufzufordern umgehend die Nebenkostenabrechnungen für 2003 vorzulegen. 2004 bin ich nicht sicher ob schon fällig, sollte der Abrechnungszeitraum 01.2004 - 12.2004 sein, ist diese erst zum 31.12.2005 fällig.

Erstellt der Vermieter innerhalb von sagen wir mal 4 Wochen keine NK-Abrechnung für 2003, würde ich erneutes Schreiben mit nochmaliger Fristsetzung (14 Tage sollten reichen) machen und gleichzeitig mitteilen, dass bei Nichthereingabe der NK-Abrechnung bis zum … die NK-Vorauszahlungen über (z. B. 50 €) ab … gekürzt werden.

Harry

Gruß Reni

Danke Reni - klingt doch schon mal super - wir haben am Freitag nämlich Mieterversammlung (Vermieter lädt ein - Kaffee & Kuchen gibt’s auch; ist ein netter Vermieter) - dann werd ich ihn nämlich darauf ansprechen. Wäre es sinnvoll im direkt zu sagen, dass er Forderungen für das Jahr 2003 nicht mehr einfordern kann - er dafür aber die von mir geleistetete Mehrzahlung in voller Höhe (für das Jahr 2003) zu erstatten hat???
Sollte ich so nett sein, ihm zu sagen, dass Forderungen für das jahr 2004 am 31.12.2005 ebenfalls nicht mehr zu erheben sind… - und ich dafür die 600 EUR zurück möchte?

Harry

Ein Antwort wurde wieder entfernt -
Stellungnahme:
Recht ist Recht - wenn ich etwas „vermurkse“ habe ich auch dafür geradezustehen - Es geht dabei nicht ums „nassmachen“ - wie gesagt: ist ein netter Vermieter. Unabhängig davon hat dieser es an sich auch nicht zu verantworten, sondern die Firma, die das für ihn managed. Klar ist mir bewußt, dass Kosten verursacht worden sind - aber sowie ich meinen „Pflichten“ ungefragt nachkomme, kann ich das auch andersherum verlangen. Man wird ja mal fragen dürfen. Die Frage im Übrigen warum keine NKA erstellt worden ist - keine Ahnung - es gibt keine uns bekannten Gründe, die eine Verzögerung bzgl. der Aussetzung der NKA rechtfertigen. Die Warmmiete wird komplett per DA überwiesen - diese Summe wurde nur erhöht - es existiert bei dieser Art von Überweisung keinerlei Trennung nach Mietkosten/Mietnebenkosten.

Harry

Hallo Harry,

Unsere letzte Nebenkostenabrechnung (NKA) stammt aus dem Jahr
2002.
Ein halbes Jahr (im Jahr 2002) habe ich 50 EUR mehr gezahlt
und somit eine kleine Rückzahlung erhalten. Soweit so gut…

Wie lautet die Vereinbarung dazu? Warum hast du 50 EUR mehr gezahlt? Wolltest du damit gestiegene Kosten abfangen, damit die Nachzahlung nicht so hoch sind? Oder sollte das eine einmalige Sache bleiben? Ist etwas schriftlich fixiert worden?

Die Mehrleistung von 50 EUR habe ich aber weiterhin gezahlt
und zahle immer noch - 600 EUR/Jahr also, um die es geht.
Für das Jahr 2003 wurde KEINE NKA erstellt - die kann der
Vermieter auch nicht mehr einfordern - aber: wie siehts mit
meiner Forderung aus???

Wir überweisen per DA - muss ich den Vermieter nun auffordern,
eine NKA zu stellen (für das Jahr 2003) - die Forderungen
daraus dann ignorieren und Anspruch auf meine 600 EUR stellen?

Es sollte auf jeden Fall eine NKA erstellt werden. Forderungen bezüglich Nachzahlungen fallen für den Vermieter allerdings weg, da sie verjährt sind. Die von dir gezahlte „Mehrmiete“ hat aber zunächst mit den NK nichts zu tun, so wie du dies z. Zeit darstellst. Deswegen kannst du sie nicht anhand einer NKA zurückfordern. Es entzieht sich darüber hinaus generell meiner Kenntnis, ob du solche Beträge zurückfordern kannst. Mindestens bedarf es aber hier deiner Aussage, welche Vereinbarungen getroffen wurden.

Wie sieht’s da mit der Verjährung aus? Habe ich auch nur ein
Jahr, die Summe einzufordern? Oder kann ich das einfach so
verrechnen?

Verrechnen? Mit was? Mit der jetzigen Miete? Das würde ich an deiner Stelle, ohne vorher fachliche Beratung in Anspruch genommen zu haben, auf keinen Fall tun. Lass dich lieber beim Mieterverein oder RA beraten!

Für das Jahr 2004 im Übrigen wurde bis dato auch immer noch
keine NKA gestellt - Wenn das so bleibt, ergibt sich das
gleiche Problem 2006 - die zuviel gezahlten 600 EUR im Jahr
2004 hätt ich dann natürlich auch gerne zurück…

Nach wie vor: Was hast du vereinbart, warum zahlst du 50 EUR mehr? Beispiel: Durch die gestiegenen Preise bei Müllabfuhr, Wasser, Strom etc. musste ich in meiner früheren Wohnung in den letzten Jahren immer nachzahlen. Das wurde mir zu dumm und ich habe freiwillig die Abschlagszahlung erhöht. Schriftlich. Das Geld stand so ja nicht im Mietvertrag, aber ich hätte es mit Sicherheit nicht einfach zurückverlangen oder verrechnen können.

Mach lieber nichts ohne Beratung oder poste zumindest noch den genauen Hintergrund.

Gruß
Nita

Harry

Hallo Harry,

stimmt ich habe meine Antwort auf Dein Posting wieder zurückgezogen…

Meinst Du nicht, dass es nach dem gesunden Menschenverstand geht, dass man Dinge, die man benutzt verbraucht was auch immer dann bezahlen muss? Immerhin bekommst Du eine Leistung zur Verfügung gestellt (und für einen evtl. Mehrverbrauch Dein Vermieter in Vorkasse treten muss wenn die Abrechnung kommt)

Und erst recht dann, wenn man von anderen Ehrlichkeit und Pflichtbewußtsein erwartet?

Ich kann Mieter wie Dich einfach nicht verstehen…wenn Du jetzt nichts zurückbekommen würdest, hättest Du wahrscheinlich den Mund gehalten in der Hoffnung, dass der Vermieter es vergisst, hab ich recht?
Aber da Du ja jetzt in der glücklichen Lage bist etwas zurückbekommen zu wollen, da wirst Du laut.
*Pfui*

Gruß
Maja

Hallo Harry,

hatte nen PC-Absturz als ich Dir grad eine Antwort schreiben wollte. Weiß jetzt nicht ob sich dieses Posting auf meine angefangene Antwort bezieht. Deshalb antworte ich mal hierauf.

Ein Antwort wurde wieder entfernt -
Stellungnahme:
Recht ist Recht - wenn ich etwas „vermurkse“ habe ich auch
dafür geradezustehen - Es geht dabei nicht ums „nassmachen“ -
wie gesagt: ist ein netter Vermieter. Unabhängig davon hat
dieser es an sich auch nicht zu verantworten, sondern die
Firma, die das für ihn managed. Klar ist mir bewußt, dass
Kosten verursacht worden sind - aber sowie ich meinen
„Pflichten“ ungefragt nachkomme, kann ich das auch andersherum
verlangen. Man wird ja mal fragen dürfen. Die Frage im Übrigen
warum keine NKA erstellt worden ist - keine Ahnung - es gibt
keine uns bekannten Gründe, die eine Verzögerung bzgl. der
Aussetzung der NKA rechtfertigen. Die Warmmiete wird komplett
per DA überwiesen - diese Summe wurde nur erhöht - es
existiert bei dieser Art von Überweisung keinerlei Trennung
nach Mietkosten/Mietnebenkosten.

Also Du hast einen netten Vermieter. Die Hausverwaltung war bisher, warum auch immer, nicht in der Lage die NK-Abrechnung zu erstellen. Also wenn du drüber nachdenkst ist es doch so, wenn bei der NK-Abrechnung 2003 eine Nachzahlung von sagen wir mal 100 € rauskommt und Du Deinem Vermieter mitteilst Du zahlst die nicht weil der Anspruch verwirkt ist, der Vermieter die aus seiner Tasche zahlen muss. Ok Du hast Recht, aber ist es gerecht? Wenn der Vermieter sonst in Ordnung ist würde ich die Nachzahlung leisten.

Im Übrigen würde den Vermieter freundlich auf die rechtliche Situation hinweisen und um nunmehr zeitnahe Hereingabe der NK-Abrechnung bitten. Sollte keine Abrechnung für 2003 kommen, das ganze noch mal schriftlich wie vor geschrieben.

Harry

Gruß Reni

@Maja
Warum meinst Du zahle ich mehr? Es geht in erster Linie um mein sauer verdientes Geld - und eine Hochrechnung bzgl. der Abrechnung von 2002 ist deutlich: ICH HABE eine Rückzahlung auf jeden Fall zu erwarten.
Im Übrigen bin ich nicht der einzige, der eine Rückzahlung zu erwarten hat - alle Mieter zahlen mehr - dreh den Schuh mal um: An Stelle des Vermieters, der mit den Mehrleistungen alle Parteien auch noch „arbeiten“ kann - hey - so freundlich ist der nun auch wieder nicht - der hofft höchstwahrscheinlich, dass wir das vergessen - hab ich nicht auch recht?
Ich erwarte Ehrlichkeit & Pflichtbewußtsein, da gebe ich Dir wieder recht.

Aber warten wir mal nun die Mieterversammlung ab - vielleicht gibt’s da ja die eine oder ander Erklärung…

…achso… - das „Pfui“ will mal nicht so ernst nehmen… - wie gesagt - man wird doch noch mal fragen dürfen…

Gruß Harry

Hallo Harry,

viel Glück bei Deiner Mieterversammlung…auf jeden Fall würde ich schauen, dass man erkennen kann, wie hoch die Abschlagszahlungen wirklich sind. Also notfalls eine gesonderte Position daraus machen und nicht mehr so viel überbezahlen…und dann vielleicht noch eins…Mieter und Vermieter haben es wesentlich leichter, wenn sie miteinander arbeiten anstelle gegeneinander, das heißt dann auch, dass wenn man feststellt dass eine Abrechnung ausbleibt, von sich aus mal fragt was los ist.

Gruß
Maja

Hallo,

der Vermieter hat selbstverständlich eine Abrechnung zu erstellen. Die 12-monatige Abrechnungsfrist bedeutet nur, dass er danach keine Forderungen aus der Abrechnung mehr geltend machen kann, nicht aber, dass der Mieter ein etwaiges Guthaben nicht herausverlangen kann.

Der Mieter sollte den Vermieter unter Fristsetzung auffordern, die Nebenkostenabrechnung 2003 zu erstellen und gleichzeitig von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die laufenden Vorauszahlungen zurückbehalten. In der Regel wird der Vermieter dann aktiv.

In der Rechtsprechung werden zur Frage, welche Rechte der Mieter hat, wenn der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellt, alle nur denkbaren Lösungen vertreten - sogar die, dass der Mieter auf Rückzahlung aller Vorauszahlungen im Abrechnungszeitraum klagen kann. Wenn der Mieter den Konflikt mit dem Vermieter nicht scheut und eine Rechtsschutzversicherung besteht, die dafür Deckungszusage erteilt, kann man diesen Weg durchaus gehen.

Viele Grüße

Chrissie

Hallo Maja,

ich denke, Dein Posting geht an der Problematik vorbei.

Natürlich muss der Mieter für die von ihm verursachten Kosten aufkommen. Der Vermieter erhält auf diese eine monatliche Abschlagszahlung - das ist für ihn fremdes Geld, über dessen Verwendung er auch abrechnen muss.

Würdest Du jemandem hunderte, wenn nicht tausende von Euro Vorschuss für den Einkauf einer Fremdleistung geben und nie eine Abrechnung und Belege sehen wollen? Wenn ja, dann können wir beide gerne ins Geschäft kommen …(ich bekomme beruflich auch viele Abschlagszahlungen) :wink:

Viele Grüße

Chrissie

Jetzt hab ich - glaub ich - den Dreh raus mit den Antworten in der richtigen Reihenfolge…

@nita

Es gibt keine Vereinbarung - wir sind 2001 eingezogen und hatten für dieses nicht vollständige Jahr schon draufbezahlt - Als Mitte des Jahres 2002 eine Partei auszog und die NKA für diese schon erhöht war - habe ich kurzerhand die Zahlung freiwillig erhöht, um einer solchen Forderung entgegenzuwirken.
Habe dann ja auch eine Nachzahlung (NKA 2002) erhalten.

Gruß Harry

Hi Chrissie,

ich habe Harry schon verstanden um was es ihm geht.

wir beide gerne ins Geschäft kommen …(ich bekomme beruflich
auch viele Abschlagszahlungen) :wink:

Neenee, da wird nix draus :wink:

Ebenso viele Grüße
Maja

Hallo Harry,

wenn du mir gestattest, möchte ich noch folgendes anmerken:

Zunächst verstehe ich absolut, dass du nicht dein „sauer verdientes Geld“ dem Vermieter „schenken“ möchtest.

Seit 2002 hast du - freiwillig wie du schreibst - die NK-Vorauszahlung erhöht. In dem Jahr hast du dann eine Rückzahlung zuviel gezahlter Beträge erhalten.

Du hast die erhöhte Vorauszahlung beibehalten und seit dem keine Abrechnung mehr bekommen.

Nun ist eine Forderung deines Vermieters in jedem Fall aus 2003 verjährt. Eine Forderung deinerseits würde immer noch bestehen.

Soweit zu den Tatsachen. Was mich etwas schwimmen lässt, ist das folgende: Du zahlst freiwillig mehr NK im voraus. Jetzt willst du diese komplett zurückverlangen, unbehalten der Tatsache, ob und inwieweit der Vermieter dadurch geschädigt wird, wenn diese erhöhte NK-Vorauszahlung nötig war um die Kostensteigerungen im Bereich z.B. Müllabfuhr, und was es da alles Nettes gibt, aufzufangen.

Gut, da kann man jetzt über die moralische usw. streiten. Worüber man aber evtl. auch streiten kann - und deswegen mein Hinweis auf eine fachliche Beratung - ist wer wem was schuldet und wer wem was nachzuzahlen hat. Schliesslich hat dich niemand gezwungen das Geld zu überweisen, dies geschah freiwillig. Kannst du es dann so einfach und pauschal mal eben zurückfordern? Dein Vermieter ist schließlich keine Bank bei der du 2 Jahre lang 50 Euro monatlich gespart hast. Was er aber unbestritten nachzuweisen hat ist die Verwendung des Geldes und darauf solltest du bestehen.

Hat der VM aber gestiegene Kosten damit abgefangen, bezweifle ich dass du dann diese Beträge pauschal wiederbekommst (also ohne Abzug der tatsächlich entstandenen NK).

Gruß
Nita

Hi Nita,

aha, jetzt verstehe ich das mit den 600 € erst :smile:

Da hast du vollkommen recht und ich keine Ahnung ob er die „pauschal“ zurück fordern kann. Habe da auch eher meine Zweifel.

Gruß Reni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

owt