Zuviel bezahltes Übergangsgeld

Jemand macht eine Umschulungsmaßnahme die vom Rententräger finanziert wird. Während dieser Zeit erhält der Rahabilitant ja Übergangsgeld. Nach der Umschulungsmaßnahme folgt die Arbeitslosigkeit. Nach der Umschlung wird ja das Übergangsgeld für drei Monate weiterbezahlt. Allerdings erhält der Rehabilitant nun auch Arbeitslosengeld. Er erhält also während drei Monaten doppelt Geld -nämlich Arbeitslosengeld und Übergangsgeld. In welcher Frist kann der Rententräger das zuviel bezahlte Übergangsgeld zurückfordern, bzw. nach welcher Zeit darf der Rehabilitant das Geld behalten, weil der Renträger es versäumt hat das Geld zurückzufordern?

Hallo,

ich würd da kein Geld einbehalten, sondern mcih bei denen melden und denen das erklären. Dann kann man als Rückzahlung sicher Ratenzahlung vereinbaren. Alles andere wäre denke ich sowas wie Erschleichung von Sozialleistungen oder wie das heisst.

LG Erika