Zuviel Gehalt überwiesn

Hallo, angenommen ien Arbeitgeber überweist einem Arbeitnehmer zuviel Gehalt.
Wann wäre der Arbeitnehmer berechtigt das Geld zu behalten und was passiert wenn er es abhebt und einfach ausgibt?

Gruß
Kosmo

Hallo, angenommen ien Arbeitgeber überweist einem Arbeitnehmer
zuviel Gehalt.
Wann wäre der Arbeitnehmer berechtigt das Geld zu behalten und
was passiert wenn er es abhebt und einfach ausgibt?

sehr bedauernswert, wenn einem diese fragen durch den kopf schießen, anstatt dem AG bescheid zu geben…

zum rechtlichen aspekt:
zivilrechtlich kommt es auf die höhe und die umstände des zuviel gezahlten betrages an.
strafrechtlich hat der abhebevorgang bzw. die nichtaufklärung grds. keine konsequenzen.

Hallo,

angenommen ien Arbeitgeber überweist einem Arbeitnehmer zuviel Gehalt.
Wann wäre der Arbeitnehmer berechtigt das Geld zu behalten

Kommt drauf an, ob bzw. was eventuell vereinbart ist. Ansonsten eben die drei Jahre nach BGB, beginnend mit dem Beginn des folgenden Jahres.

und was passiert wenn er es abhebt und einfach ausgibt?

Dann wird der AG, so er es denn merkt, im nächsten Monat verrechnen und alles ist gut.
Natürlich muss man bei sowas auch überlegen, ob und wie sich sowas auf die Zukunft auswirkt, wenn man noch plant länger in dem Unternehmen zu bleiben.

Grüße

Hallo,

na dann steht den Verbindlichkeiten, die sich dem AG gegenüber durch die Überzahlung ergeben, keine entsprechende Forderung mehr gegen die eigene Bank mehr entgegen.
Das heißt, die eigene Bilanz verschlechtert sich.

T.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Geld zurückverlangen (§ 812 BGB). Gibt er es aus, kommt es darauf an, ob er noch „bereichert“ ist (§ 818 BGB). Das ist dann der Fall, wenn das Geld sich sozusagen noch in seinem Vermögen befindet. Das wiederum ist z.B. der Fall, wenn damit Schulden beglichen wurden, denn dadurch sind die Verbindlichkeiten gesunken. Nicht der Fall ist es bei sog. Luxusaufwendungen, z.B. bei einer Kreuzfahrt, die der Arbeitnehmer ohne die Überzahlung nicht gemacht hätte. Weiß er allerdings von der Überzahlung (und dafür spricht doch einiges!), kann er sich auf Entreicherung natürlich nicht berufen (§ 819 BGB).

Strafrechtlich stimme ich hendrik4u zu. Ich gebe aber zu bedenken, dass es durchaus viele Juristen, auch Staatsanwälte, geben wird, die darin etwa Unterschlagung oder dergleichen erblicken. (Das ist keine Phantasie von mir, sondern ich habe Anlass für diese Befürchtung).

Hallo,
in einigen Antworten hier wird der moralische Finger gehoben.
Das impliziert, dass ich als UP entweder die Betroffene oder eine Person bin, die das das zuviel gezahlte Geld ( es handelt sich um mehrere hundert Euro) entweder erhalten hat oder darauf Einfluss nehmen kann, dass es zurückgezalht wird. Das ist beides nicht der Fall.
Gefragt war hier auch nach der Rechtslage - nicht nach der Meinung der Ratgeber bezgl. der moralischen Verwerflichkeit.

Danke für die Antworten
Gruß
Kosmo

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Hallo,

Strafrechtlich stimme ich hendrik4u zu. Ich gebe aber zu
bedenken, dass es durchaus viele Juristen, auch Staatsanwälte,
geben wird, die darin etwa Unterschlagung oder dergleichen
erblicken. (Das ist keine Phantasie von mir, sondern ich habe
Anlass für diese Befürchtung).

Es dürfte ziemlich schwierig werden hier den Tatvorsatz nachzuweisen. Aber Hauptsache die Gerichte müssen sich mit sowas beschäftigen…

Gruß

Anwar

Wieso sollte es schwierig sein, den Vorsatz zu beweisen? Wenn ein Normalverdiener plötzlich 10.000,00 Euro mehr auf dem Konto hat und die abhebt, ist der Beweis aber locker geführt. Allerdings liegt gar keine Straftat vor. Das Dumme ist nur, dass zumindest ein Ermittlungsverfahren, mag es auch eingestellt werden, droht. Und das ist schon für sich genommen eine unangenehme Sache.

Wieso sollte es schwierig sein, den Vorsatz zu beweisen? Wenn
ein Normalverdiener plötzlich 10.000,00 Euro mehr auf dem
Konto hat und die abhebt, ist der Beweis aber locker geführt.

Ich dachte jetzt eher an wenige 100 Euro - das würde mir nicht ohne weiteres auffallen und mir dann das Gegenteil zu beweisen, wäre eben schwierig. Ob hier überhaupt die Merkmale der Unterschlagung gegeben sind, mag ein anderer beurteilen.

Gruß

Anwar

Ich dachte jetzt eher an wenige 100 Euro - das würde mir nicht
ohne weiteres auffallen

Uns Normalverdienern aber schon.

und mir dann das Gegenteil zu
beweisen, wäre eben schwierig.

Das ändert aber nichts an der Gefahr, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte.

Ob hier überhaupt die Merkmale
der Unterschlagung gegeben sind, mag ein anderer beurteilen.

Sind sie nicht. Es liegt wie gesagt keine Straftat vor.