Gesamter Jahresurlaub wurde im Januar beantragt und genehmigt (und gebucht). Die Hälfte davon wurde auch bereits angetreten.
Arbeitnehmer hat nun auf Ende Juni (unter Berücksichtigung von 3 Monaten Kündigungsfrist) gekündigt (nach 15 Monaten im Betrieb).
Daraufhin hat Arbeitgeber angekündigt den verbleibenden Urlaub im Mai/Juni zu streichen.
Muss Arbeitnehmer das so hinnehmen, besteht Anspruch auf Kostenerstattung?
Zur Info:
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle, die im Stundenlohn bezahlt wird. Im Stundenlohn enthalten ist eine Urlaubspauschale - während des Urlaubs wird dafür kein Geld bezahlt.
Daraufhin hat Arbeitgeber angekündigt den verbleibenden Urlaub
im Mai/Juni zu streichen.
Ich fürchte so ganz unrecht hat er nicht. Der AN scheidet in der ersten Hälfte des Jahres aus womit ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub gar nicht gegeben ist. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Im Stundenlohn enthalten ist eine
Urlaubspauschale - während des Urlaubs wird dafür kein Geld
bezahlt.
Okay, aber was nun?
Heisst kein Urlaubsanspruch nun wirklich, dass der Urlaub einfach gestrichen werden kann und ich auf den ganzen Kosten sitzen bleibe? Der Urlaub wurde ja vor der Kündigung gebucht (war ja keine last-Minute-Aktion um den Jahresurlaub ja noch unrechtmässig aufzubrauchen).
Bei einem Monatslohn wäre es für mich okay, auf ein halbes Gehalt zu verzichten (was ja bei unbezahlten Urlaub im Stundenlohn nicht geht). Auch (als Kompromiss okay wäre) die Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten (was im Schichtdienst nur bedingt möglich ist).
Weiss jemand wie es mit Rechten und Pflichten nun ganz konkret aussieht, selbst wenn der Urlaubsanspruch nicht besteht?
Heisst kein Urlaubsanspruch nun wirklich, dass der Urlaub
einfach gestrichen werden kann und ich auf den ganzen Kosten
sitzen bleibe?
Ja
Der Urlaub wurde ja vor der Kündigung gebucht
Spielt keine Rolle. Man hätte halt die Folgen der Eigenkündigung genauer bedenken müssen.
(war ja keine last-Minute-Aktion um den Jahresurlaub ja noch
unrechtmässig aufzubrauchen).
Bei einem Monatslohn wäre es für mich okay, auf ein halbes
Gehalt zu verzichten (was ja bei unbezahlten Urlaub im
Stundenlohn nicht geht). Auch (als Kompromiss okay wäre) die
Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten (was im Schichtdienst nur
bedingt möglich ist).
Weiss jemand wie es mit Rechten und Pflichten nun ganz konkret
aussieht, selbst wenn der Urlaubsanspruch nicht besteht?
Wenn kein Urlaubsanspruch besteht, hat sich der AN logischerweise zur Arbeit einzufinden.
Da die Form der Vergütung so wie geschildert höchstwahrscheinlich rechtswidrig ist, sind die konkreten Auswirkungen in einem I-net-Forum kaum seriös bewertbar.
Hier ist dann wohl der Gang zum Fachanwalt unumgänglich.
Den hier von dir zitierten Link hast du anscheinend nicht gelesen.
Zitat:
„(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.“
Dass dein Deutsch besser ist als deine Rechtskenntnisse, sollte dich bei dessen Mangelhaftigkeit davon abhalten, dich mit weiteren Postings zu blamieren.