Zuviel gezahltes Gehalt/Antwort auf Mahnbescheid

Hallo,

hab von meinem ehemaligen Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 8x400€=3200€ zu viel Gehalt überwiesen bekommen.

Zwischendurch ist mir das aufgefallen, ich habe mich zuerst gewundert und meinen damaligen Ansprechpartner gefragt, ob er meine Abrechnungen prüfen kann. Die Frage habe ich sehr allgemein gestellt und nicht darauf hingewiesen, dass ich der Meinung bin zu viel Geld bekommen zu haben. Die Antwort lautete,eine allgemeine Prüfung wäre nicht möglich. Wenn ich was konkretes habe, soll ich noch mal schreiben. Darauf hin habe ich nichts mehr unternommen, weil ich der Meinung war, der Arbeitgeber muss sich selber darum Kümmern.

Zudem war tatsächlich nicht Sicher, wie das mit meinem Gehalt aussieht. Als ich da angefangen habe, kam mein erstes Gehalt erst nach drei Monaten. Die Arbeit lief also etwas schleppend, d. h. ich habe von zu Hause aus gearbeitet und das nicht sehr regelmäßig. Zwischendurch wurde auch kein Gehalt gezahlt, weil sie es vergessen haben und denn wieder doppelt. Ich war also etwas durcheinander. Es handelt sich aber schon um eine sehr große und seriöse Firma.

So, nach 10 Monaten ist es dem Arbeitgeber aufgefallen und er hat mir eine Rückforderung zugeschickt. In einem ersten Brief wollte er das komplette Geld binnen 14 Tagen auf einmal überwiesen bekommen. Meine Antwort darauf war sinngemäß: bin Student und hab das Geld nicht mehr.

Ein zweiter Brief kam: angeboten wurde mir eine Ratenzahlung. Meine Antwort wieder: so kann ich das nicht unterschreiben. (Da waren paar Klauseln, mit denen ich nicht einverstanden war.)

Ein dritter Brief kam: diese mal war es ein Mahnbescheid vom Arbeitsgericht.

Nun weiß ich nicht, wie ich auf diesen Antworten soll. Soll ich Widerspruch einlegen? Habe ich eine Chance, so davon zu kommen?

Zudem, ich bin seit langem nicht mehr unter dieser Adresse gemeldet und bekomme die Briefe immer von meine Eltern.

Für eine Tipp, wie ich jetzt handeln soll, wäre ich sehr dankbar.

Hab im Moment kein Einkommen. Lebe von dem, was mir meine Eltern so geben.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry

Widerspruch einlegen und dem gericht die neue Adresse mitteilen

Hallo,
also, zu erst einmal warst Du nicht berechtigt, das Geld auszugeben, da Dir bewußt gewesen sein muss (und auch war), dass Du zuviel bekommen hast.
Anständig wäre gewesen, wenn Du Deinen Arbeitsgeber konkret gesagt hast, dass Du zu viel bekommen hast, ob er das prüfen kann.

Mit Widerspruch gegen den Mahnbescheid hast Du da keine Chance. Wenn Du Widerspruch einlegst, wirst Du ein Urteil gegen Dich wegen ungerechtfertigter Bereicherung erhalten. Das bedeutet, dass hier die normalen Zwangsvollstreckungsregeln nicht gelten, sondern Du ohne Freibeträge oder Pfändungsgrenzen „bis auf die Unterhose“ gepfändet werden kannst.

Der einzige Tipp - zahle so schnell wie möglich das Geld zurück und sei froh, wenn Du keine Anzeige wegen Unterschlagung erhältst.

Viele Grüße
Anna

Hallo Anna,

herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.

Gilt denn nicht für meien Fall:

Allerdings kann sich der Arbeitnehmer unter Umständen auf einen „Wegfall der Bereicherung berufen“. Das ist dann der Fall, wenn das ohne rechtliche Grundlage erlangte Geld ersatzlos verbraucht ist. Dies ist in § 818 Abs. 3 BGB festgelegt. Die Vorschrift besagt, dass eine Verpflichtung zur Herausgabe der rechtsgrundlos erlangten Vergütung ausgeschlossen ist, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

was mache ich denn, wenn ich tatsächlich nicht in der Lage bin das Geld zurück zu zahlen?

Gruß, Max

Das ist schon sehr speziell. Hast Du Dir auch die §§ vorher durchgelesen?

Hast Du mit dem Geld etwas gemacht, was Du sonst nicht hättest tun können oder hast Du es für Alltagsdinge verwendet? Konkret:
Hast Du damit einen Kreuzfahrt in die Karibik gemacht? Dann bist Du nicht bereichert, denn Du hast ja nix greifbares darüber in der Hand, was man Dir wegnehmen könnte.

Hast Du dir statt dessen ein Handy, ein Notebook oder eine DVD gekauft, die Du Dir sonst nicht hättest leisten können? Dann bist Du bereichert und der Arbeitgeber hat einen Herausgabeanspruch.

Hast Du damit Deine Alltagsgeschäfte erledigt, also Essen gekauft, Deine Miete bezahlt? Dann bist Du auch bereichert, weil Du dies auch aus den Dir ansonsten zur Verfügung stehenden Mitteln hättest tun müssen. Du hast Dir also irgendwo Geld gespart dadurch, und wenn es nur bedeutet, dass Du von Deinen Eltern für zwei Monate nicht das vielleicht sonst übliche Taschengeld verlangt hast.

Urteile und Vollstreckungstitel sind 30 Jahre zur Vollstreckung gültig. Wenn Du jetzt auch studierst, wirst Du wohl irgendwann in den kommenden Jahren zu Arbeiten beginnen. Als Student wird man davon ausgehen, dass Du irgendwann einen gut bezahlten Job haben wirst. Und darauf werden die warten …

Wenn Du es genauer haben möchtest, lass Dich bitte von einem Anwalt beraten.

Anna

Anna, herzlichen Dank für die weitere Antwort.

Ich verstehe. Entscheidend ist, ob ich wusste, dass ich zu viel Geld bekommen habe oder nicht. Richtig? Ausgegeben habe ich das tatsächlich für Reisen. (Hab aber nun keine Rechnungen.)

Kann ich denn in meinem Fall nicht sagen, dass aufgrund der Antwort, die ich per Mail bekommen habe (also, dass meine Gehaltsauszüge nicht geprüft werden können) ich davon ausgehen konnte, dass alles mit rechten Dingen zugeht? Oder spricht das eher gegen mich: die Tatsache, dass ich mich bei meinem Arbeitgeber bezüglich dieser Sache gemeldet habe, ist ein Beweis, dass mir das aufgefallen ist?

Hättest du denn auch einen Tipp für mich, wo schnell und günstig Rechtshilfe bekomme?

Max

Ich habe meinen damaligen Vertrag noch einmal genauer durchgelesen, in diesem steht unter der Überschrift „Entgeltregelung“:

„[…] Soweit über die vorstehenden Zahlungen hinaus sonstige Zahlungen gewährt werden, handelt es sich um freiwillige Zahlungen, die keinen Anspruch auf vergleichbare Zahlungen für die Zukunft begründen. Diese gilt auch, wenn sonstige Zahlungen im Einzelfall wiederholt ohne nochmaligen ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit gewährt werden.“

Kann das für mich heißen, dass ich auch mit freiwillegen Zahlungen zu rechnen hatte?

Hallo,x75rg,

es gibt einige einschlägige Gerichtsurteile diesen Fall betreffend. Das Letzte ist von 2010. Ich habe die Links eingefügt.
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M286-%…
http://www.dnews.de/nachrichten/thuringen/296633/leh…
Ich kann keine Rechtsberatung geben, da mir dafür die Ausbildung fehlt, aber die Urteile sprechen für sich. Eine große renomierte Firma hat sicherlich einen Tarifvertrag. Diesen solltest du mal lesen und nach entsprechenden Klauseln suchen bzgl. Fristen. Weiterhin kann ich mir vorstellen, dass es einen Betriebsrat gibt, an den du dich wenden kannst (dieser darf zwar keine Rechtsberatung machen, kann dich aber schon unterstützen. Gut wäre natürlich, wenn du nachweisen kannst, dass du eine Überprüfung angesprochen hast. In dem Fall läge der Vorteil deutlich bei dir. Ich war in einer ähnlichen Situation. Ich bin bei der Firma in Widerspruch gegangen mit dem Hinweis, Geld ist weg (auch ich hatte die Überzahlung angesprochen)und habe ein einschlägiges Urteil als Begründung angehangen. Es hat geklappt, musste nicht zahlen. Das ist allerdings schon einige Jahre her. Hoffe ich konnte etwas helfen.

hab von meinem ehemaligen Arbeitgeber nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses 8x400€=3200€ zu viel Gehalt überwiesen
bekommen.

Zwischendurch ist mir das aufgefallen, ich habe mich zuerst
gewundert und meinen damaligen Ansprechpartner gefragt, ob er
meine Abrechnungen prüfen kann. Die Frage habe ich sehr
allgemein gestellt und nicht darauf hingewiesen, dass ich der
Meinung bin zu viel Geld bekommen zu haben. Die Antwort
lautete,eine allgemeine Prüfung wäre nicht möglich. Wenn ich
was konkretes habe, soll ich noch mal schreiben. Darauf hin
habe ich nichts mehr unternommen, weil ich der Meinung war,
der Arbeitgeber muss sich selber darum Kümmern.

Zudem war tatsächlich nicht Sicher, wie das mit meinem Gehalt
aussieht. Als ich da angefangen habe, kam mein erstes Gehalt
erst nach drei Monaten. Die Arbeit lief also etwas schleppend,
d. h. ich habe von zu Hause aus gearbeitet und das nicht sehr
regelmäßig. Zwischendurch wurde auch kein Gehalt gezahlt, weil
sie es vergessen haben und denn wieder doppelt. Ich war also
etwas durcheinander. Es handelt sich aber schon um eine sehr
große und seriöse Firma.

So, nach 10 Monaten ist es dem Arbeitgeber aufgefallen und er
hat mir eine Rückforderung zugeschickt. In einem ersten Brief
wollte er das komplette Geld binnen 14 Tagen auf einmal
überwiesen bekommen. Meine Antwort darauf war sinngemäß: bin
Student und hab das Geld nicht mehr.

Ein zweiter Brief kam: angeboten wurde mir eine Ratenzahlung.
Meine Antwort wieder: so kann ich das nicht unterschreiben.
(Da waren paar Klauseln, mit denen ich nicht einverstanden
war.)

Ein dritter Brief kam: diese mal war es ein Mahnbescheid vom
Arbeitsgericht.

Nun weiß ich nicht, wie ich auf diesen Antworten soll. Soll
ich Widerspruch einlegen? Habe ich eine Chance, so davon zu
kommen?

Zudem, ich bin seit langem nicht mehr unter dieser Adresse
gemeldet und bekomme die Briefe immer von meine Eltern.

Für eine Tipp, wie ich jetzt handeln soll, wäre ich sehr
dankbar.

Hab im Moment kein Einkommen. Lebe von dem, was mir meine
Eltern so geben.

Hallo,
das ist ein sehr schweres Thema da würde ich immer einen Profi zu rate ziehen. Bist du in der Gewerkschaft? Oder bist du Rechtschutzversichert?
Sorry

Es wäre schön, wenn Du Dir Deine Unterlagen genau durchlesen würdest, bevor Du Fragen in dieses Forum stellst und stell die Frage dann komplett und nicht häppchenweise. Okay?

Geh, und such Dir bitte einen Anwalt. Rechtsberatung in dem Sinne, wie Du sie brauchst, wird hier nicht angeboten.

hallo,
ich kann leider nicht so recht weiterhelfen. Womit ich nicht einverstanden bin ist, dass nach den beiden ersten Briefen gleich ein Mahnbescheid vom Arbeitsgericht kommt, ob das so rechtens ist? Es ist ja nicht deine Schuld. Widerrufen, ja, wenn denn möglich.
vg
Florian

Vielen dank für die Wortmeldungen.

Ich habe einen „Befristeten Arbeitsvertrag“ unterschrieben. Soweit ich weiß hat das Unternehmen keine Gewerkschaft. Meines Wissens haben die Mitarbeiter auch keine Tarifverträge.

Nun, da muss ich mir wirklich Hilfe von Profis holen.

Hat jemand einen Tipp, wo man schnell und günstig bzgl. meines Falls beraten werden kann?

Dank und Gruß,

Max

Halo Florian,

ich denke, in dem Mahnbescheid sieht der Arbeitgeber seine einize Chance, dass Geld wieder zu bekommen.

Gruß

Hallo Steffi,

Danke für deine Antwort. Musstest Du denn in deinem Fall wirklich vor gericht ziehen?

Hast Du ebenfalls einen Mahnbescheid bekommen und diesem Widersprochen?

Gruß

Hallo x75rg

ich habe den Mahnbescheid nicht erst abgewartet, sondern schon bei der ersten Zahlungsaufforderung schriftlich mit Widerspruch reagiert. Zur Verhandlung ist es nicht gekommen. Für dich ist jetzt wichtig, schnell zu reagieren.
Gruß

Hallo Steffi,

Danke für deine Antwort. Musstest Du denn in deinem Fall
wirklich vor gericht ziehen?

Hast Du ebenfalls einen Mahnbescheid bekommen und diesem
Widersprochen?

Gruß

Hallo,

es gibt Arbeitsvertraege, die eine Klausel beinhalten das nach 3 Monaten Ansprueche verjaehrt sind.
Ich wuerde dies pruefen und in jedem Fall einen Anwalt konsultieren, da es evtl. schon verjaert ist.
Gruss
Juergen

Guten Morgen,

zu meiner Person: ich bin Student und arbeite nebenher. Kurz vor Weihnachten habe ich zu viel Lohn auf meinem Konto gesehen. Bin sogar noch in meinem Urlaub auf Arbeit gegangen und habe das von der zuständigen Person prüfen lassen. Die sagte mir, dass es eine Nachzahlung aus meinen Azubiszeiten sei!

Habe mich nach Sicherstellung gefreut mir einen Fernseher nach über 5 Jahren ohne, leisten zu können. Und heute sehe ich den Abzug des angezeigten Geldes aus dem Vormonat! Nun ist es ein Fehler im System gewesen! …
Kein Geld im Januar, Nachzahlung im Februar und nur anteiliges Geld im März zu meinen 300 Euro Bafög plus Kindergeld … Wie soll ich davon Miete und Lebensunterhaltung zahlen !

Wie soll ich vorgehen, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin und Pflichbewusst mich verhalten habe!