Moin!
Folgender Sachverahlt:
Man kündigt seinen Arbeitsvertrag am 4.5.09 per 1.7.09. Da man im Außendienst arbeitet, wird man bis zum 1.7. vom Dienst freigestellt, bei voller Bezahlung. Bei dem Abschlussgespräch mit seinem Chef wurde einem mitgeteilt, dass die Fahrtspesen gestrichen werden, was auch logisch ist. Dies teilt der Chef der Personalabteilung auch sofort per Telefon mit. Nun kommt das Gehalt im Mai…man hat ein komplettes Gehalt inkl. Fahrtgeld und auch 100% Urlaubsgeld bekommen.
Meine Frage ist nun, bis zu welchem Zeitpunkt das Gehalt zurückgefordert werden kann vom AG. Ist eine Rückforderung überhaupt OK, da zwischen Kündigung und Gehaltsbuchung mind. 14 Tage gelegen haben.
Über Antworten wie die Rechtslage hier ist, würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Malte