Zuviel gezahltes Honorar/Gehalt

Hallo Experten!

Bevor der moralische Aufschrei kommt - es geht nicht um mich und ist eine reine Interessensfrage, bzw. Antworten zum Argumentieren gedacht :wink:

Eine Freundin von mir hat freiberuflich, d.h. auf Rechnung für ein Unternehmen gearbeitet und hat jetzt gesehen, daß sie ihr Gehalt für den Monat August zweimal bekommen hat. Sie hat zwei Konten und es ging einmal auf das eine Konto und einmal auf das andere (sie hat sich wohl immer auf unterschiedliche Konten bezahlen lassen).

Sie will jetzt erstmal nichts unternehmen in der Hoffnung, daß die nichts merken (weil sie „eh so verplant sind“).

Meine Frage: Ist sie nicht verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen, d.h. macht sie sich nicht sogar strafbar? Mal abgesehen davon, daß es mir saupeinlich wäre, wenn ich nach ein paar Monaten aufmerksam gemacht würde, daß ich zuviel Geld erhalten habe und nichts gesagt habe - wie lange können sie ihr Geld zurückverlangen? Normale Verjährungsfrist?

Ich will sie gerade überreden, daß sie es zurücküberweist, aber sie ist schon mehr oder weniger dabei, es zu verplanen, was mir ein bißchen Bauchschmerzen bereitet.

Danke für Eure Hilfe!

Gruß,
M.

Hi M.,

Hallo Experten!

bin nur ein fröhlicher Dilettant…

Also: Meines Wissens verstößt niemand gegen ein Gesetz, auf dessen Konto Geld eingeht. Niemand ist verpflichtet, seine Kontoauszüge durchzublättern. Sollte jedoch der Einzahler reklamieren, dann wird halt geprüft, was an der Sache dran ist und bei berechtigter Forderung das Geld zurückgezahlt. Deshalb scheint mir das Verplanen ein wenig ungeschickt zu sein, abgesehen davon, dass man den meisten Menschen zweimal im Leben begegnet.

Gruß Ralf

Hallo muenchen,

ein ganz klassischer Fall nach BGB §812 - also ungerechtfertigte Bereicherung.

Derjenige der die zahlung versehentlich doppelt geleistet hat, hat einen Herausgabeanspruch nach §818 BGB.

Einzig aus §818 (3) könnte man schließen, dass ein rechtsvernichtender Grund vorliegt, sofern sich deine Bekannte entreichert.

Ich möchte hierbei betonen, dass eine solche entreicherung sehr schwer ist - denn sie müsste das Geld praktisch verprasst haben, ohne das Ihr dadurch ein Vermögensvorteil entsteht.
Beispiel: Kauf von Schuhen => ist ein Vermögensvorteil, daher nicht entrechert.
Noch besser: Nehmen wir mal an deine Bekannt wäre auf dem konto überzogen gewesen und hätte dadurch jetzt einfach weniger Schulden => nicht entreichert, da weniger Scfhulden eine Vermögensbesserstellung ist.

Sie sollte daher - wenn sie schon nicht selbst aktiv werden will - wenigstens dafür sorgen, dass sie das Geld zurückzahlen kann, wenn die Rückforderung kommt. Negative Konsequenzen wäre sonst vorprogrammiert.

Gruß Ivo

Sie will jetzt erstmal nichts unternehmen in der Hoffnung, daß
die nichts merken (weil sie „eh so verplant sind“).

Wenn man es doch nach einiger Zeit merkt, dann wird sie sich danach einen anderen Auftraggeber suchen müssen.

Meine Frage: Ist sie nicht verpflichtet, das Geld
zurückzuzahlen, d.h. macht sie sich nicht sogar strafbar?

Nein.

Hi,

ok es passt vielleicht nicht zum Thema, aber was genau ist immer mit dem Spruch gemeint, dass man sich zweimal sieht?

abgesehen davon, dass man den meisten Menschen zweimal
im Leben begegnet.

Gruß Ralf

Hallo Josef,
man muss immer damit rechnen, dass man jemandem mindestens ein weiteres Mal über den Weg laufen KÖNNTE und sollte sich eingedenk dessen verhalten…
Gruß,
Transi