Neulich hat mir Jemand erzählt, dass die Garantie bei Kaffemaschinen vorzeitig abläuft, wenn man eine bestimmte Anzahl von Tassen damit gebrüht hat. So sei die Garantie bei einer Machine bereits nach 4 Monaten abgelaufen wenn der Besitzer damit 4000 Tassen gebrüht hat.
Ist dann auch die Garantie für mein Bügeleisen abgelaufen, weil damit schon 4000 Hemden gebügelte habe? Oder wo ist da der Unterschied?
Und welcher Jemand hat dir das erzählt?
Gruß
Neulich hat mir Jemand erzählt, dass die Garantie bei
Kaffemaschinen vorzeitig abläuft, wenn man eine bestimmte
Anzahl von Tassen damit gebrüht hat. So sei die Garantie bei
einer Machine bereits nach 4 Monaten abgelaufen wenn der
Besitzer damit 4000 Tassen gebrüht hat.
Da Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann die auch an solche Vorgaben geknüpft sein.
Meinst Du aber die Haftung für Sachmängel / Gewährleistung, so ist diese gesetzlich für den Verkäufer verpflichtend und kann nicht beliebig eingeschränkt werden.
Vermutlich wurde gemeint, dass die Maschine Verschleißteile hat, die der Hersteller im Rahmen seiner freiw. Garantie bis zu einer Tassenmenge von 4000 Stück ersetzt, danach aber nicht mehr.
(Und die auch nicht unter die Gewährleistung fallen, ähnlich Bremsbeläge. Da würde man ja auch erwarten, dass abgenutzte Bremsbeläge nach 10.000km kostenlos ersetzt werden, da das kaum natürlicher Verschleiß sein könnte, sondern z.B. ein Material- oder Einbaufehler).
Und irgendwie fällt mir dazu eine Schweizer Marke ein, deren Dichtringe der Brüheinheit auch selten deutlich länger halten, für die es aber Reparaturkits freier Anbieter gibt.
Aber das würde man in einem Hasugeräte-Brett besser erläutern!
Hallo,
das ist schlicht und einfach von den Garantiebedingungen abhängig, also nachlesen.
Grüße
Hallo,
Meinst Du aber die Haftung für Sachmängel / Gewährleistung, so
ist diese gesetzlich für den Verkäufer verpflichtend und kann
nicht beliebig eingeschränkt werden.
sehr wohl kann der Hersteller darauf hinweisen, daß die Maschine nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist und dann sieht die Sache gleich ganz anders aus.
Gruß
C.
Hallo,
Meinst Du aber die Haftung für Sachmängel / Gewährleistung, so
ist diese gesetzlich für den Verkäufer verpflichtend und kann
nicht beliebig eingeschränkt werden.sehr wohl kann der Hersteller darauf hinweisen, daß die
Maschine nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist und
dann sieht die Sache gleich ganz anders aus.
Natürlich, das wäre ja dann keine „beliebige“ Einschränkung.
Ich meinte mit „beliebig“ eine willkürliche Einschränkung.
Bei solchen Geräten wird man in der Anleitung auch einen entsprechenden Hinweis zum Verwendungszweck finden. Setzt man sich darüber hinweg, hat man eh schlechte Karten.
Hi!
Vermutlich wurde gemeint, dass die Maschine Verschleißteile
hat, die der Hersteller im Rahmen seiner freiw. Garantie bis
zu einer Tassenmenge von 4000 Stück ersetzt, danach aber nicht
mehr.
Jep, genauso ist es bei meiner „neuen“ D*L****i: 3 Jahre bzw. 6000 Tassen Garantie.
In vielen Firmen stehen „Privat“-Kaffeeautomaten, die „Industrie“-Tassenmengen bewältigen müssen - das kann die Maschine nicht packen …
Und irgendwie fällt mir dazu eine Schweizer Marke ein, deren
Dichtringe der Brüheinheit auch selten deutlich länger halten,
für die es aber Reparaturkits freier Anbieter gibt.
Meinst Du die mit fest eingebautem Mahlwerk und die 20€-Reparaturkits anstatt dem 230€-Service?
Diese J**a hatten wir vorher - nach 30 Monaten schraubte ich das erste Mal herum (ca. 3h), danach im 6-Monatsrhythmus (ca. 30 Min.) und nach 72 Monaten (und ca. 25.000 Tassen!!) zum letzten Mal (ich wollte nimmer schrauben
- jetzt steht sie als „Backup“ im Keller …
Grüße,
Tomh
Hallo,
meines Wissens haben diese Maschinen ja kein Zählwerk.
Wenn es also stimmt, bei wem liegt dann die Beweislast?
Gruß
Lawrence
Hallo,
nur weil sie keine Anzeige haben, heißt das nicht, dass sie kein Zählwerk haben, das man ggf. mit einem Service-Computer auslesen kann. So z.B. bei meiner schon etwas betagten und nicht sonderlich teuren Krups. Ein entsprechender Hinweis zu Tassenzahl, letzter Entkalkung/letzter Reinigung und deren Auswirkungen auf die Garantie befindet sich zudem im Handbuch.
Gruß vom Wiz
Hallo,
meines Wissens haben diese Maschinen ja kein Zählwerk.
Hi,
kommt auf die Maschine an. Meine kann ganz genau aufliste, wieviele Esspressi, Kaffes etc. gebrüht wurden.
Gruß
Tina
Und welcher Jemand hat dir das erzählt?
Das hat mir mein Arbeitskollege erzählt, aber der erzählt auch viel wenn der Tag lang ist. Also, hole ich mir aus neugier hier mal eine unabhängige Meinung ein. Und das hat sich jetzt schon gelohnt.
Erfahrungen
Hallo,
meines Wissens haben diese Maschinen ja kein Zählwerk.
diese Daten kann man bei mehr Geräten auslesen, als man denkt.
So haben z.B. die meisten LCD Monitore und Fernseher Betriebsstundenzähler, die natürlich nur mit „Trick“ ausgelesen werden können. Gleiches gilt für Festplatten, Videoprojektoren usw.
Ich habe einige Jahre im Servicebereich für diese Produkte gearbeitet und musste die Erfahrung machen, dass viele Reklamationen von Kunden schlichtweg Betrug waren, der nur aufgrund der eingebauten Zähler aufgefallen ist.
So wurden Geräte reklamiert, die angeblich gestern gekauft wurden, aber schon 3000 Betriebsstunden auf dem Zähler hatten, soeben gekaufte und ausgepackte Geräte, bei denen das Display gebrochen war, hatten schon mehrere Wochen Betrieb hinter sich usw. usw.
Es war immer ein großer Spaß, die Kunden mit den ausgelesenen Daten des Zählers zu konfrontieren.
Die größten Bescheißer waren nach meiner Erfahrung im übrigen die Händler, je größer umso schlimmer. Aber auch Endverbraucher sind in dieser Hinsicht sehr phantasievoll.
Gruß
S.J.
Hi Schrotti!
Neulich hat mir Jemand erzählt, dass die Garantie bei
Kaffemaschinen vorzeitig abläuft, wenn man eine bestimmte
Anzahl von Tassen damit gebrüht hat. So sei die Garantie bei
einer Machine bereits nach 4 Monaten abgelaufen wenn der
Besitzer damit 4000 Tassen gebrüht hat.
Hintergrund dieser Geschichte war wohl, dass eine Haushalts-Kaffeemaschine gekauft wurde und dann gewerblich genutzt wurde. Die Begründung bezog sich darauf, dass Geräte für den privaten Hausgebrauch eben nicht für diese Dauerbelastung ausgelegt seien, dafür gebe es eben Gastronomie-Kaffeemaschinen.
Ich finde das nicht abwegig.
Ist dann auch die Garantie für mein Bügeleisen abgelaufen,
weil damit schon 4000 Hemden gebügelte habe? Oder wo ist da
der Unterschied?
Wenn du ein 25 € Bügeleisen gewerblich verwendest, könnte das wohl sein. Sofern das Bügeleisen ein Hemdenzählwerk hat… 
LiebeGrüßeChrisTine