Zuviel Kindergeld! - was nun?

Hallo,

gestern habe ich einen weniger erfreulichen Brief vom Arbeitsamt bekommen. Für das Jahr 2002 haben meine Eltern 1540 EUR Kindergeld zurück zu zahlen, da es zu Unrecht zu stand.

Nach dem neuen Gesetz muss , sobald die Einkommensgrenze von 7188 EUR überschritten ist, das Kinderged rückwirkend ab 1. Januar zurück gezahlt werden.

Vielleicht schildere ich meinen Falle etwas genauer. Ich befand mich im Jahre 2002 in einer Ausbildung. Ich habe vom Zeitraum Januar - April ein monatliches Einkommen verdient, mit dem ich die Jahreseinkommensgrenze nicht überschritten hätte.
Ab Mai gab es eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung (Anpassung an tariflichen Rahmenplan), womit die Einkommensgrenze am Ende des Jahres deutlich überschritten war. Wir haben dies zu diesem Zeitpunkt gar nicht daran gedacht. Erst Oktober fiel es uns auf und wir ließen daraufhin die Zahlung des Kindergeldes stoppen. Da betrug das Einkommen schon über 9000 EUR.
Folglich hat man uns zur Zurückzahlung von 10 Kindergeld - Beiträgen (Jan.-Okt.) a 154 EUR angewiesen.

Wir können nun innerhalb von 3 Wochen Stellung dazu nehmen.
Daher brauche ich Hilfe. Wie könnte man bei dieser Stellungnahme argumentieren, um den Betrag vielleicht noch zu vermindern. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit? Oder ist da überhaupt nichts mehr zu machen?

Hi,

die einzige Möglichkeit wäre, wenn Du Werbungskosten in einer Höhe hast, die Dich beim zu versteuernden Einkommen unter die Grenze bringen, z.B. Arbeitsmittel, Lehrgangs- oder Weiterbildungskosten, langer Anfahrtsweg (13km ergeben etwa 1000 EUR). Dann müsstest Du eine Steuererklärung machen und soweit dann ein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze rauskommt, wärst Du aus dem Schneider. Ansonsten wirst Du (offtopic: meiner Meinung nach zu recht) nicht umhin kommen zurückzuzahlen. Eventuell kannst Du Ratenzahlung vereinbaren.

Gruß,
Micha

Hallo,

ist natürlich auch schon geschehen. Ich habe knappe 2000 EUR an Werbungskosten zugesprochen bekommen, diese sind auch vom Arbeitsamt berücksichtigt worden. Aber es hat nicht gereicht, um unter die Einkommensgrenze zu kommen.
Ratenzahlung machen die unter keinen Umständen. Habe bereits nachgefragt. Der Betrag ist in Einem zu bezahlen.
Danke dir!
Gruß,
Andreas

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Hallo,

Ratenzahlung machen die unter keinen Umständen. Habe bereits
nachgefragt. Der Betrag ist in Einem zu bezahlen.

Hm, das wundert mich. Als ich damals mal aufgrund von Nebeneinkommen zu hohe Leistungen bekam, wurde der Betrag angefordet über die Landeskasse des Arbeitsamtes. Dem Bescheid konnte ich widersprechen und um Ratenzahlung bitten. Was ich auch getan habe, die (sehr moderate) Höhe der Raten wurde von der Landeskasse festgelegt.

Ich würde hierbei nicht unbedingt den Mitarbeiter an der Infotheke des Arbeitsamtes befragen :smile:

Gruß
Xelya