Servus,
das heißt also, je länger man innerhalb des Monats beschäftigt
war umso weniger Lohnsteuer muss man bezahlen!?
ja. Das hat damit zu tun, dass der Tarif der ESt sich auf das Einkommen (somit den steuerpflichtigen Bruttolohn) im Kalenderjahr bezieht: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist die prozentuale Belastung.
Nun weiß der Arbeitgeber ja nicht, was in der übrigen Zeit z.B. einer Woche, eines Monats, eines Jahres so passiert. Daher sind die Lohnsteuertabellen (Lohnsteuer ist eine Art Vorauszahlung auf die ESt) so gestrickt, dass beim Lohnsteuerabzug angenommen wird, an allen anderen Tagen des Jahres gleich hohe Einnahmen da wären.
Wenn nun das gleiche Steuerbrutto schon in zwei Wochen eines Monats verdient wird, geht die Lohnsteuertabelle davon aus, dass in den anderen zwei Wochen nochmal so viel abzurechnen wäre. So kommt es zu der unterschiedlichen Belastung beim Lohnsteuerabzug.
Das macht aber bei der Einkommensteuerbelastung überhaupt nichts aus, weil die ESt sich immer auf die Einkünfte des Kalenderjahres bezieht. Mehr einbehaltene Lohnsteuer wird erstattet, wenn der Arbeitnehmer sich zur ESt veranlagen lässt.
Vor ungefähr zwanzig Jahren hieß diese Veranlagung „Lohnsteuerjahresausgleich“ - aber das gehört in die Mottenkiste der Geschichte, verjess datt…
Er verdient
vom 11.03. bis zum 19.03. 875 € und den Rest des Monats geht
er nicht mehr arbeiten. Nun würde die Lohnabrechnung nicht am
31.03. (also zum Ende des Arbeitsverhältnisses) sondern schon
am 19.03. erstellt. Hat der Arbeitnehmer dadurch einen
Steuerlichen Nachteil, weil die Lohnsteuer nur auf die acht
Tage statt auf die 20 Tage berechnet würden?
Da geht man hier hinein:
https://www.abgabenrechner.de/bl2008/?
und lässt die Lohnsteuer bezogen auf den Tagesbruttolohn rechnen (875 €/8).
Ein Nachteil entsteht nicht, weil die ESt auf das zu verteuernde Einkommen des Kalenderjahres festgesetzt wird. Allenfalls ein Zinsverlust, weil die Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer ebent erst im Folgejahr ist.
Schöne Grüße
MM