Zuviel Lohnsteuern bezahlt?

Hallo Zusammen,

angenommen man hat den Verdacht, dass die auf der Lohnabrechnung ausgewiesene Lohnsteuer zu hoch ist und man darauf hin diverse Netto-Rechner konsultiert mit dem einstimmigen Ergebnis, dass tatsächlich zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.
Wohin kann man sich wenden (außer der Personalabteilung des betreffenden Unternehmens) um die korrekte Lohnsteuer zu erfahren.

Der Bruttolohn liegt z.B. zwischen 800 und 1000 Euro.

Gruß
Roland

Hi, Roland, der BuMistFinanz hat einen aktiven Abgabenrechner ins netz gestellt:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/BMF__…

Gruß, Helmut

Servus,

dieser Verdacht entsteht meistens dann, wenn jemand mit einem Bezug, der für weniger als einen Monat bezahlt worden ist (z.B. Eintritt zum 06.03.) in die LSt-Monatstabelle reingeht und dort natürlich einen niedrigeren Wert findet. Beispiel: In Klasse I werden von 900 € Monatslohn 0,25 € LSt einbehalten, aber wenn die gleichen 900 € für drei Wochen bezahlt werden, ist der LSt-Einbehalt 47,13 €.

Ferner gibts bei der Märzabrechnung auch die Kandidaten, die immer noch keine Lohnsteuerkarte vorgelegt haben und dann sehr grantig sind, wenn LSt nach Klasse VI abgezogen wird.

Es gibt ziemlich viele Fehler, die man bei der Lohnabrechnung machen kann, aber ich kann mir so aus der Lamäng bloß zwei Fehler vorstellen, die zu einem zu hohen Lohnsteuereinbehalt führen: (1) Vertippser beim Erfassen der Lohnsteuerklasse in den Stammdaten, (2) falls ein Freibetrag auf der LSt-Karte eingetragen ist: Vertippser beim Erfassen des Freibetrages. Beide Fehler lassen sich auf der Lohnabrechnung mit kleiner Mühe erkennen.

Die Zeiten, dass LSt von Hand aus Tabellen abgelesen und in die Abrechnungen übertragen wurde, sind schon lange vorbei. Man muss bei einer Lohnabrechnung überhaupt nichts selber rechnen, von daher sind Rechenfehler beim LSt-Einbehalt ausgeschlossen. Um beurteilen zu können, wo das Problem liegt, wären mehr Angaben zum Sachverhalt notwendig.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

dieser Verdacht entsteht meistens dann, wenn jemand mit einem
Bezug, der für weniger als einen Monat bezahlt worden ist
(z.B. Eintritt zum 06.03.) in die LSt-Monatstabelle reingeht
und dort natürlich einen niedrigeren Wert findet. Beispiel: In
Klasse I werden von 900 € Monatslohn 0,25 € LSt einbehalten,
aber wenn die gleichen 900 € für drei Wochen bezahlt werden,
ist der LSt-Einbehalt 47,13 €.

das heißt also, je länger man innerhalb des Monats beschäftigt war umso weniger Lohnsteuer muss man bezahlen!?

Angenommen jemand wurde am 11.03. eingestellt (Steuerklasse 5). Am 19.03. kündigt er wieder zum Monatsende. Er verdient vom 11.03. bis zum 19.03. 875 € und den Rest des Monats geht er nicht mehr arbeiten. Nun würde die Lohnabrechnung nicht am 31.03. (also zum Ende des Arbeitsverhältnisses) sondern schon am 19.03. erstellt. Hat der Arbeitnehmer dadurch einen Steuerlichen Nachteil, weil die Lohnsteuer nur auf die acht Tage statt auf die 20 Tage berechnet würden?

Wo kann man sich Dein oben angeführtes Beispiel berechnen lassen, bzw. wie berechnet sich die Lohnsteuer in meinem Beispiel (einmal vom 11.03. - 19.03. und auch vom 11.03. - 31.03.).

Schonmal vielen Dank im voraus.

Roland

Hallo Roland
Im Grunde genommen gibt es doch gar kein Problem. Am Jahresende macht man einen Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung und holt sich die eventuell zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück.
S.

Servus,

das heißt also, je länger man innerhalb des Monats beschäftigt
war umso weniger Lohnsteuer muss man bezahlen!?

ja. Das hat damit zu tun, dass der Tarif der ESt sich auf das Einkommen (somit den steuerpflichtigen Bruttolohn) im Kalenderjahr bezieht: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist die prozentuale Belastung.

Nun weiß der Arbeitgeber ja nicht, was in der übrigen Zeit z.B. einer Woche, eines Monats, eines Jahres so passiert. Daher sind die Lohnsteuertabellen (Lohnsteuer ist eine Art Vorauszahlung auf die ESt) so gestrickt, dass beim Lohnsteuerabzug angenommen wird, an allen anderen Tagen des Jahres gleich hohe Einnahmen da wären.

Wenn nun das gleiche Steuerbrutto schon in zwei Wochen eines Monats verdient wird, geht die Lohnsteuertabelle davon aus, dass in den anderen zwei Wochen nochmal so viel abzurechnen wäre. So kommt es zu der unterschiedlichen Belastung beim Lohnsteuerabzug.

Das macht aber bei der Einkommensteuerbelastung überhaupt nichts aus, weil die ESt sich immer auf die Einkünfte des Kalenderjahres bezieht. Mehr einbehaltene Lohnsteuer wird erstattet, wenn der Arbeitnehmer sich zur ESt veranlagen lässt.

Vor ungefähr zwanzig Jahren hieß diese Veranlagung „Lohnsteuerjahresausgleich“ - aber das gehört in die Mottenkiste der Geschichte, verjess datt…

Er verdient
vom 11.03. bis zum 19.03. 875 € und den Rest des Monats geht
er nicht mehr arbeiten. Nun würde die Lohnabrechnung nicht am
31.03. (also zum Ende des Arbeitsverhältnisses) sondern schon
am 19.03. erstellt. Hat der Arbeitnehmer dadurch einen
Steuerlichen Nachteil, weil die Lohnsteuer nur auf die acht
Tage statt auf die 20 Tage berechnet würden?

Da geht man hier hinein:
https://www.abgabenrechner.de/bl2008/?

und lässt die Lohnsteuer bezogen auf den Tagesbruttolohn rechnen (875 €/8).

Ein Nachteil entsteht nicht, weil die ESt auf das zu verteuernde Einkommen des Kalenderjahres festgesetzt wird. Allenfalls ein Zinsverlust, weil die Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer ebent erst im Folgejahr ist.

Schöne Grüße

MM

Servus,

dürfen wir wissen, wie das mit einem Lohnsteuerausgleich gehen soll? Dass der im vorliegenden Fall überhaupt nicht vorgenommen werden darf, kann man in § 42b EStG nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42b.html

(Über das, was im vergangenen Jahrhundert Lohnsteuerjahresausgleich hieß, diskutieren wir hier nicht…)

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Roland