Angenommen ein Untermieter zahlt seit einem halbem Jahr zuviel Miete und wurde bereits mehrfach drauf hingewiesen aber dennoch ändert der untermieter den Dauerauftrag nicht.
Welche Pflichten hat der Vermieter?
Ab welchem Zeitpunkt ist man nicht mehr verpflichtet das Geld zurück zubezahlen (aus Vermieter Sicht)?
Nun ist es vorbei,der Betrag verfällt zugunsten der „hausgemeinschaftlichen Gartenfestkasse“ und muss für das nächste Sommerfest im Hof verwendet werden.
Der überzahlende Mieter ist allerdings als Ehrengast einzuladen und bekommt eine goldene Pappkrone aufgesetzt und darf das Spanferkel zuerst anschneiden!.
jetzt mal im Ernst. Der Untermieter hat jetzt seit einem halben Jahr an den Mieter zuviel bezahlt auch nach mehrmaliger Aufforderung blieb alles beim Alten. Daher jetzt meine Frage, ob der Mieter verpflichtet ist, jedes mal den Betrag auszugleichen?
Er kann sammeln und halbjährig zurückzahlen oder mit NK, HK oder was auch immer verrechnen. Er kann aber auch bis zur Verjährung warten und gar nicht mehr zurückzahlen.
Wo ist das Problem? Zu viel gezahlte Miete war bei mir noch nie eines.