Hallo zusammen!
Bei Mietvertrag im Jahr 2009 wurde die Kaltmiete plus Gas plus Nebenkosten aufgeführt- Als Summe stand Summe x.
Etwaige Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnung wurden natürlich sofort und anstandslos gezahlt.
Nach Prüfung des Mietvertrages wegen Kündigung seitens des Vermieters (vor 2 Wochen) ist aufgefallen, das 36 Monate 10 E zuviel NK bezahlt wurden und diese auch nicht bei den Nebenkostenabrechnungen angerechnet wurden (Summe unter den kompletten Mietkosten war um 10 E mehr als sein sollte).
Können diese zuviel gezahlten Kosten im Nachhinein zurückgefordert werden?
Danke schon mal im Vorraus!
Hallo, guten Tag
Selbstverständlich können Sie den Betrag zurük fordern.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo Gast234,
ich bin der Auffassung, daß die zuviel gezahlten Beträge zurückgefordert werden können. Offenbar handelt es sich um einen Fehler beim Addieren der einzelnen unstrittigen (!) Positionen.
Es könnte aber zu einer rechtlich nicht eindeutigen Situation gekommen sein, weil durch die jahrelange Zahlung eine Selbstbindung eingetreten sein könnte.
Ich würde den Vermieter schriftlich (!) auf den Rechenfehler aufmerksam machen und die Rückzahlung fordern.
Bevor Sie einen Rechtsstreit wagen, sollten Sie sich aber juristischen Rat vom einem Fachanwalt, einer Verbraucherzentrale oder dem Mieterverein holen.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Jens Schütt
ja, können sie.
verjährung: 3 Jahre
Brief schreiben und Rückforderung anmelden und nach 14 Tage Frist ohne weitere Ankündigung wird der Rechtsweg beschritten. (so schreiben).