Wie wirkt es sich auf eine EÜR aus, wenn im Jahre 1 versehentlich zu hohe Einnahmen (auf das Kalenderjahr bezogen sagen wir mal 10% - 20%) in der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungserklärung erklärt und somit eine zu hohe Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde, und die betreffende monatliche Umsatzsteuervorauszahlungserklärung erst im Kalenderjahr 2 berichtigt wird?
Für die EÜR des Jahres 1 ist dann zu viel Umsatzsteuer abgeführt, die im Jahr 2 vom Finanzamt dann zurückerstattet wird.
Reduziert dieses das EÜR-Ergebnis im Jahr 1 und erhöht es im Jahr 2 das Ergebnis der EÜR?
Oder wird das anders gehandhabt?