Hi,
leider bin ich immer noch im Briefwechsel mit meiner alten Firma , wegen der Rückzahlung. Ich habe nun mir den Dienstplan und das Arbeitszeitkonto zusenden lassen. Das Arbeitszeitkonto weist natürlich ein Minus auf , während ich im Dienstplan ausgetragen bin. So ganz weiß ich ehrlichgesagt nicht mehr, wie dass Abgelaufen ist. Der Arbeitgeber beruft sich nun auf die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszet und das diese auch tatsächlich zu erbringen ist.
Zum Thema Dienstplan schreibt er.
“Der Dienstplan dient legdiglich der konkreten Einteilung der Arbeitszeit; er ersetzt nicht Ihre Pflicht, die vertraglich geschuldete Arbeitszeit auch tatsächlich zu erbringen. Entscheiden ist daher die nachweislich geleistete und auf dem Arbeitszeitkonto verbuchte Arbeitszeit und nicht Ihre Eintragung in den Dienstplan”
Die Frage ist soll ich nun nochmal zurückschreiben oder es einfach laufen lassen ich habe mit einem Anwalt telefoniert und er meinte für den Streitwert von wenigen hundert euro geht kein Unternehmen vors Arbeitsgericht.
Wenn ich zurückschreibe kann ich mich dann auf diesen & 106 Gewerbordnung beziehen.
Für die Erstellung und Einhaltung des Dienstplans ist grundsätzlich der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person (z. B. Abteilungsleiter, Stationsleitung) verantwortlich. [1, 2, 3, 4]
Gesetzlich verankert ist dieses Weisungsrecht in § 106 der Gewerbeordnung (GewO). [1, 2]
Die wichtigsten rechtlichen Details im Überblick:
- Direktionsrecht nach § 106 GewO: Der Arbeitgeber bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen. Das bedeutet, er muss auch auf die Interessen der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen. [1, 2, 3]
Inwiefern ist ein Dienstplan verbindlich und muss auch mit den Urlaubsansprüchen geprüft werden.
Kann ein Prozess vor dem Arbeitsgericht teuer werden für mich ?
Soll ich mich ggf aussergerichtlich einigen durch einen Vorschlag ? Wegen Teilschuld nur die Hälte des betrags zahlen oder soll ich abwarten ?
Ich habe eine letzte Frist bekommen um das Geld zu überweisen .
Ist der Fall zu vergleichen mit zuviel gezahltem Lohn ?
Da habe ich folgendes im Netz gefunden.
Die erste Ausnahme greift, wenn der Arbeitgeber wissentlich zu viel Gehalt überwiesen hat. Wann kann dieser Fall eintreten? Wenn beispielsweise der Arbeitgeber einen Nachtzuschlag überweist, obwohl der Mitarbeitende nicht in diesem Zeitraum tätig war.
Das gleiche gilt ebenfalls bei Teilzeit und Vollzeit. Erhält ein*e Teilzeit-Angestellte*r das Vollzeitgehalt, darf es behalten werden.
Aber Achtung vor der Ausnahme der Ausnahme: Erfolgt die Überweisung des Entgeltes nicht direkt durch den Arbeitgeber sondern durch einen externen Dienstleister wie einem Buchhalter, ist der Arbeitgeber befreit. In diesem besonderen Fall hat der Arbeitgeber kein Wissen über das zu viel gezahlte Entgelt.
Weitere Ausnahmen bei zu hoher Gehaltsauszahlung
In diesen weiteren Ausnahmefällen dürfen Arbeitnehmende das zu viel überwiesene Gehalt behalten:
- Eine Rückzahlung ist nicht erforderlich wenn der Arbeitgeber den Irrtum erst nach einer längeren Zeit bemerkt und der*ie Mitarbeitende das Geld bereits ausgegeben hat.
Beispiel: Das zu hoch ausgezahlte Urlaubsgeld wurde für eine Urlaubsreise investiert.
Ausnahme: Wenn sich ein*e Mitarbeitender*r an dem Geld bereichert beispielsweise durch die Begleichung von Schulden. Dann darf der Arbeitgeber das überschüssige Gehalt zurückfordern.
- Eine Rückzahlung kann oftmals nicht erforderlich sein, wenn entsprechende Ausschlussfristen oder Verfallsfristen greifen. Diese sind Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Soll ich erstmal die Füße still halten oder zurückschreiben.
Danke für eure Hilfe