es ist folgendermaßen ich habe Zuviel Urlaub genommen. Es ist so zustande gekommen, das ich wahrscheinlich am Anfang des Jahres Zuviel Urlaub eingereicht habe aber dieser nicht vollständig genehmigt wurde. Die Abteilung vom Dienstplan hat mich für die komplette Zeit rausgenommen. Somit hat keiner was gesagt als ich dann ein Woche weg war. Jetzt habe ich den Job gewechselt und auch kann gar nicht mehr auf mein Arbeitszeitkonto schauen. Der Betrieb fordert nun Geld zurück. Wie kann ich vorgehen ? Lohnt sich dagegen zu gehen ? Wie könnte man in so einem Fall vorgehen. Ich stand schließlich nicht im Dienstplan drin.
Viele Grüße
Korrekturwunsch des Nutzers vorgenommen
MOD Pierre
Auf welche Weise wurden im Unternehmen Urlaubsanträge eingereicht bearbeitet und Dienstpläne ausgearbeitet? (z.B. Auf Papier, per Mail, in einem elektronischen System)
Wie wurde ursprünglich im Unternehmen mitgeteilt, ob Urlaubsanträge genehmigt sind oder nicht? Wie hat man Dir mitgeteilt, dass der Urlaubsantrag nicht vollständig genehmigt wurde?
Auf welche Daten greift die Abteilung zur Dienstplanerstellung zurück? Hast Du die Informationen von der Abteilung „Urlaubsplanung“ und die Dienstpläne noch?
Zwar ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Fehlverhalten nachzuweisen, aber leider kann man nicht vollständig ausschließen, dass der Arbeitgeber oder einer der Mitarbeiter den Dienstplan nachträglich fälscht und damit Beweise für eine fehlerhafte Organisationsstruktur vernichtet.
die Schilderung ist etwas uneindeutig dahingehend, was jetzt eigentlich der AG getan hat.
Im Raum steht da evtl. Annahmeverzug gem. § 615 BGB,
§ 615 BGB - Einzelnorm
wobei geklärt werden müsste, wie die Diensteinteilung bei dem AG geregelt wird.
Eine Rückforderung wegen zuviel gewährten Urlaubs dürfte allerdings unzulässig sein, denn bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte besteht sowieso der volle Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis bereits am 01.01. bestanden hat gem. § 5 Abs. 1 Lit c) BUrlG § 5 BUrlG - Einzelnorm
und bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte gem. § 5 Abs. 3 BUrlG eine Rückforderung von zuviel gewährtem Urlaub bzw. der Urlaubsvergütung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Letztendlich müßte hier schon zur Sachverhaltsaufklärung ein Fachmensch für Arbeitsrecht aufgesucht werden.
Ich unterbreche mal den Satz, denn im Folgenden sind deine Angaben zu ungenau.
Bitte schreibe:
wann begann das Arbeitsverhältnis, wann endete es
wieviel Tage Urlaub standen dir dort jährlich zu
wieviele Tage Urlaub hast du genommen
Dann muss man wissen, wie in diesem Betrieb normalerweise die Beantragung und Genehmigung von Urlaubstagen erfolgt und wie die Schichteinteilung erfolgt.
Dann schauen wir mal weiter. Es kann sein, dass die Überbezahlung nicht zurückgefordert werden kann (in den Fällen des Ausscheidens aus der Firma vor der Jahresmitte wäre das denkbar), es kann sein, dass durch die fehlende Einplanung in den Dienstplan der Arbeitgeber die volle Schuld trägt, deine Arbeitsleistung nicht angefordert zu haben.
Ist das dann zwangsläufig Urlaub? Ich hab auch öfters keinen Dienst, aber nicht Urlaub, noch nicht mal wirklich frei, da sich der Dienstplan ggf. ändern könnte, und ich zumindest vor Ort sein muss.
was dann im arbeitsrechtlichen Sinn nicht wirklich „frei“ bedeutet, sondern mindestens Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ist, was mit dem vom UP geschilderten Problem nicht wirklich vergleichbar ist.
Das Arbeitsverhältnis hat im Juli 2022 begonnen und endete am 31.12.2025. Ich hatte immer einen Anspruch von 28 Tagen +5 Tagen aufgrund einer Schwerbehinderung. Ich habe dann 2025 insgesamt, wohl 38 Tage Urlaub genommen so genau weiß ich das nicht. Der Arbeitgeber fordert 36 Stunden zurück bei einer normalen Arbeitszeit von 6 Stunden täglichen wären das 6 Tage zuviel Urlaub.
Zum Ablauf der Urlaubsbeantragung. Zuerst klärt man mit dem Dienstplan ab , ob zu jener Zeit Urlaub verfügbar ist. Wenn man ein ja bekommt muss man im im System anlegen und dann wird er genehmigt und geprüft von der Teamleitung. Welche in dann Final an den Dienstplan weitergibt. Dieser trägt einen dann aus dem Dienstplan raus. elektronisch kann man sehen, ob der Urlaub gesendet wurde und ob er genehmigt wurde. Ich denke der Urlaub wurde gesendet nicht genehmigt , allerdings wurde ich aus dem Dienstplan raugenommen.
Der Dienstplan kann ist für alle Mitarbeiter über einen Excel Liste ersichtlich. Kann aber nur von einer zuständigen Person geändert werden.
Ich fragte ja auch schon weiter oben nach den Vorgängen - aus einem wichtigen Grund: ich sehe hier einen Fehler der Organisation des Arbeitgebers. Die Person, die dann Diensplan erstellt, hat einen Dienstplan ohne Dich erstellt, woraufhin Du annahmst, dass Dein Urlaub genehmigt sei.
Oder anders gesagt: Dich trifft nach meinem Verständnis höchstens eine Teilschuld.
Wird der Dienstplan nur als Excel-Tabelle ausgegeben oder auch darüber erstellt? Letzteres wäre dumm - vom Arbeitgeber. Denn eine Excel-Tabelle erlaubt keine Kontrolle, wann wer die Tabelle geändert hat. In Deinem Fall ist das Wann wichtig. Möglicherweise könnte der Mitarbeiter, der die Dienstpläne erstellt, auf die Idee kommen, einen nachträglich zu ändern, damit der Fehler nicht mehr bei ihm läge.
Das alles solltest Du dem Fachmenschen für Arbeitsrecht vortragen, wie Dir @Albarracin schon gestern nahelegte.
Der Arbeitnehmer hätte ja eigentlich wissen müssen, dass er zuviele Urlaubstage beantragt hat. Zumindest hätte er es wissen können.
Nun hat der, der den Dienstplan gestaltet, vermutlich irrtümlich den Arbeitnehmer nicht eingeplant. Und der Arbeitnehmer hat den vermeintlichen Urlaub angenommen.
In dieser Situation bezweifele ich, dass man hier sagen kann „Der Arbeitnehmer war arbeitsbereit unb arbeitsfähig“. Genau das ist aber meines Wissens die Grundvoraussetzung für einen Annahmeverzug des Arbeitgebers.
Annahmeverzug heißt: Der Arbeitnehmer kann und will zur Arbeit kommen, aber der Arbeitgeber setzt ihn gar nicht ein. Dann muss der Arbeitgeber den Lohn trotz des Fehlbleibens des AN zahlen.
Kommt es denn auf die Schuld an? Ich sehe hier ganz nüchtern eine Zahlung von Lohn, für die es gar keinen Anspruch gab. Das wäre dann eine ungerechtfertigte Bereicherung, die man zurückgewähren muss (§ 812 BGB). Zu klären ist, ob der AG zum Zeitpunkt der Zahlung gewusst hat, dass er zur Zahlung nicht verpflichtet war (denke eher nicht) - dann kann die Zahlung nicht zurückgefordert werden.
Das Excel-Blatt ist ein abteilungsinternes Hilfs-Instrument zur Arbeitsorganisation. Die eigentliche Zeitwirtschaft findet (vermutlich unternehmensweit) per dafür geschaffener Software statt.
Die Frage ist aber auch, wie der Ablauf an den Mitarbeiter kommuniziert wird. Bei uns bekommt jeder neue Mitarbeiter eine Mappe mit den organisatorischen Dingen. Da ist auch die unternehmensweite Software zur Zeiterfassung erklärt. Und dann kommt noch der Satz „Abteilungen können intern zusätzliche Planungstools verwenden.“ Inzwischen wurde das auch in die entsprechende Betriebsvereinigung eingefügt.
Klar kann das Excel. Je nach eingestellter Option merkt sich Excel jede Änderung an jeder Zelle mit dem Nutzernamen. Das kann es schon seit mindestens Excel 97. Zudem kann man das Dokument auch mit Schreibschutz-Passwort ablegen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten.