Zuviel Urlaub genommen

Hallo zusammen,

ich möchte morgen zum 30.6. kündigen, leider wird das wahrscheinlich nicht hinhauen, weil die zweiwöchige Kündigungsfrist dann auch erst morgen startet auch wenn ich die Kündigung auf heute datiere, richtig?

Nun ist das zweite Problem, dass ich im ersten halben Jahr mehr Urlaub genommen habe als mir zugestanden hat (er wurde natürlich auch genehmigt). Ich muss dazu sagen, dass ich Studentin bin und auf 20 Stunden Basis arbeite. Für Klausurvorbereitung etc. hatte ich ca. 5 Wochen frei. Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber das zuviel bezahlte Urlaubsentgelt zurückverlangen? Ich habe bisher leider nur herausgefunden, dass er das nicht tun kann, wenn ich zum 30.6. ausscheide. Da das sich jetzt leider erledigt hat, wird es ja auf den 1.7. hinauslaufen…

Danke schonmal für Eure Antworten

Desty

Hallo

1.) Ist vertraglich etwas hierzu vereinbart?

2.) Wann hast Du denn da angefangen zu arbeiten?

Gruß,
LeoLo

Hi,

ich arbeite dort seit dem 1.8.2003. Zunächst war nichts zu Urlaub vereinbart, bis ich darauf bestanden habe, dass auch Werkstudenten einen Urlaubsanspruch haben. Daraufhin wurde das erst in meinen Vertrag aufgenommen. Die Verwaltung in der Firma ist arbeitsrechtlich nicht so fit, so hatten sie angeblich bis dahin auch noch nichts von Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall gehört…

Viele Grüße

Desty

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Hallo

Wieviele Tage Urlaub sind Dir laut Vertrag im Jahr zugesichert?

Steht im Vertrag etwas über Urlaub und Ein- und Austritt im lfd Kalenderjahr?

Hast Du für 2003 Deinen Teilurlaub schon bekommen?

Wieviel Urlaubstage will man Dir für dieses Jahr denn gewähren?

Gruß,
LeoLo

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Hi,

ich arbeite dort seit dem 1.8.2003. Zunächst war nichts zu
Urlaub vereinbart, bis ich darauf bestanden habe, dass auch
Werkstudenten einen Urlaubsanspruch haben. Daraufhin wurde das
erst in meinen Vertrag aufgenommen. Die Verwaltung in der
Firma ist arbeitsrechtlich nicht so fit, so hatten sie
angeblich bis dahin auch noch nichts von Entgeltfortzahlung an
Feiertagen und im Krankheitsfall gehört…

Tja, die Verwaltung Deines AG ist nicht unbedingt auf Deiner Seite :wink:
Was Deinen Urlaub betrifft : Wie regelt dein Arbeitsvertrag das jetzt nach der Änderung? Umfaßt diese Änderung auch das KalJahr 03 ? Hast Du in 03 Urlaub hgenommen ? Waren in Deinen 5 Wochen noch Urlaubstage aus 03 enthalten ? Wieviele Urlaubstage hast Du genau im KalJahr? Wieviele Tage hast Du genommen?
Ein paar Fakten mehr müßtest Du schon geben.
Gruß

P.S.: Bist Du in der Gewerkschaft ?

Viele Grüße

Desty

Hallo

1.) Ist vertraglich etwas hierzu vereinbart?

2.) Wann hast Du denn da angefangen zu arbeiten?

Gruß,
LeoLo

Laut Vertrag steht mir der gesetzliche Urlaub zu, über Ein- und Austritt steht leider nichts drin. In 2003 hatte ich 3 oder vier Tage Urlaub, dafür aber in diesem Jahr schon etwa vier Wochen für Klausuren usw. Der Urlaubsanspruch wird immer anteilig berechnet, je nachdem wie viele Tage ich gearbeitet habe. Bei drei Tagen die Woche gibt’s dann 3/5 des Urlaubsanspruches für den Zeitraum.

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Hallo

Also, wenn der Austritt aus dem AV im zweiten Kalenderhalbjahr geschieht, hast Du einen Anspruch auf vier Wochen Urlaub mindestens. Man könnte noch über den Restanspruch aus 2003 streiten, also eher sich fragen, ob Dir nicht sogar noch Urlaub zusteht (7 Werktage). Hängt davon ab, ob man sich streiten will und wann Du die vier Wochen für Klausuren in diesem Jahr hattest. Ich sehe also hier gar keinen Grund, überhaupt über eine Rückforderung zu philosophieren. Davon ab, selbst wenn wir einmal in der Theorie davon ausgehen, daß Du zuviel Urlaub gehabt hättest: mangels anderslautender Vereinbarung darf der AG Dir auch dann nicht zuviel gezahlten Urlaub „in Rechnung stellen“. Das hätte er, bei Austritt im 2. Halbjahr, explizit vertraglich vereinbaren müssen.

Gruß,
LeoLo

Laut Vertrag steht mir der gesetzliche Urlaub zu, über Ein-
und Austritt steht leider nichts drin. In 2003 hatte ich 3
oder vier Tage Urlaub, dafür aber in diesem Jahr schon etwa
vier Wochen für Klausuren usw. Der Urlaubsanspruch wird immer
anteilig berechnet, je nachdem wie viele Tage ich gearbeitet
habe. Bei drei Tagen die Woche gibt’s dann 3/5 des
Urlaubsanspruches für den Zeitraum.

Hallo Leo,

vielen Dank für die Antwort. Gibt’s denn dazu auch eine gesetzliche Grundlage, die ich meinem AG zeigen kann? Heute habe ich nämlich eine Forderung über zuviel bezahltes Entgelt i.H.v. ca. 1000€ bekommen…

Viele Grüße und danke schonmal

Desty

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