Zuviel Urlaub vor Kündigung

X ist seit September nach TVÖD für 7 Monate befristet als Integrationskraft an einer Schule für geistig Behinderte angestellt und ist vertraglich verpflichtet seinen Urlaub innerhalb der Schulferien zu nehmen. Jetzt kündigt X seine Stelle im Dezember. Mit den insgesamt 10 Arbeitstagen (Zwangs-)Urlaub während der Herbstferien hat X mehr Urlaub genommen als ihm bis dahin zustanden. Kann der Arbeitgeber dieses zuviel an Urlaub von X durch die Rückforderung von Arbeitsentgelt fordern???

Danke für die Hilfe

Hallo

Nein. Theoretisch zwar bei vorheriger vertraglicher Vereinbarung möglich, aber hier dürfte für den AG m.E. nix zu holen sein, da es sich um Zwangsurlaub handelt.

Gruß,
LeoLo