X ist seit September nach TVÖD für 7 Monate befristet als Integrationskraft an einer Schule für geistig Behinderte angestellt und ist vertraglich verpflichtet seinen Urlaub innerhalb der Schulferien zu nehmen. Jetzt kündigt X seine Stelle im Dezember. Mit den insgesamt 10 Arbeitstagen (Zwangs-)Urlaub während der Herbstferien hat X mehr Urlaub genommen als ihm bis dahin zustanden. Kann der Arbeitgeber dieses zuviel an Urlaub von X durch die Rückforderung von Arbeitsentgelt fordern???
Danke für die Hilfe