Zuviele Unterlagen verlangt

Hallo,
man stelle sich mal vor, ein kleiner Mann findet ein Haus im Internet, VK Preis 145.000 Euronen, Erbpacht, 10 Jahre alt. Das Haus selbst gefällt dem kleinen Mann, er schaut es sich auch an, jedoch ist der VK Preis leider noch zu hoch für ihn. Verhandlungen nicht möglich. Also schaut sich der kleine Mann nach weiteren Häusern um, Monate vergehen und sein Lieblingsobjekt steht immer noch zum Verkauf. Also fragt der kleine Mann noch mal an, bei dem Objekt seiner Begierde und möchte wissen, ob man nicht doch an dem Preisrad drehen könne. Der Makler erwähnt nun einen Preis von 135.000 Euronen. Das gefällt dem kleinen Mann und er fragt weiter, ob er das Haus vor Kauf begutachten lassen könne. Der Makler sieht darin kein Problem. Der Mann fragt auch, ob er evtl. bei Bedarf Unterlagen für das Gutachten bekommen könne, z. B. Auszüge aus dem Grundbuch… Der Makler sieht allgemein kein Problem, ist jedoch der Auffassung, das Grundbuchauszüge für eine Wertermittlung nicht nötig wären, damit könne man dabei eh nichts anfangen, sondern diese wären erst beim Notar der Rede wert…

Also ruft der kleine Mann einen Gutachter an, gibt Daten vom Haus durch, man kommt so ins Gespräch… u. a. das der Eigentümer dort alleine lebe, die Frau schon lange reiß aus genommen hätte…. der Eigentümer u. a. eine Art Terrassenerweiterung oder Wohnraumerweiterung aus Holz angebaut habe, wie so eine Art Wintergarten…. Der Gutachter erklärt, das es verschiedene Gutachten gäbe, vom Verkehrswert bis Beleihungswert usw. Ferner das ein Gutachten entsprechendes Ausmaß an Kosten nehmen könne. Er fragt den kleinen Mann, was er denn wünsche. Der kleine Mann erklärt, es solle kein allzu großer Aufwand betrieben werden, eine Begehung würde eigentlich ausreichen, u. a. Betrachtung von evtl. Schäden… Das Haus selbst mache zumindest für ihn als Laie einen sehr guten Eindruck. Im Grunde wolle er wissen, ob das Haus die verlangten Euronen annährend wert sind. Schriftlich bräuchte der Mann eigentlich nichts. Nachdem der Gutachter also den Rahmen des kleinen Mannes abgesteckt hat, erklärt er, das sich zumindest intern zur Berechnung schon einige Zahlen aufschreiben müsse, dann redet er von einer Tabelle, erwähnt nochmal die 135.000 Euronen und was von 60%, kommt auf einen etwaigen Gutachtenpreis von rd. 600 Euronen und das er, um den Wunsch des Mannes mindestens gerecht werden zu können, folgende Unterlagen benötige

a) übliche Grundrisszeichnungen des Hauses mit Zahlen und einen Lageplan
a) Auszug aus dem Grundbuch, zumindest Lasten und Nutzungsverzeichnis
b) Kopie des Erbpachtvertrages
c) Bodenrichtwertkarte
d) Flächennutzungskarte der Gemeinde (evtl. zukünftige Bebauungspläne)
e) Bauplan des Hauses sowie Baugenehmigung, insbesondere was die selbstgebastelte Wohnraumerweiterung anginge.

Er erklärt, der kleine Mann könne sich einige Dinge selbst besorgen bei der Stadt oder der Gutachter täte das (was natürlich auch noch kostet), andere Dinge müsse der Eigentümer rausrücken bzw. die Vollmacht dafür erteilen.
Ferner empfiehlt er den kleinen Mann sich von dem Makler oder von dem Eigentümer und dessen entlaufene Ehefrau eine Art Bescheinigung geben zu lassen, das daß Haus für 135.000 Euronen zu Verkauf steht, also der Verkäufer es sich mit dem Preis nicht wieder hinterher anders überlegt – ansonsten würde der kleine Mann hinter mit Gutachterkosten da stehen….Der Gutachter erklärt außerdem, er würde nie ein Haus ohne bestimmte Grundbuchauszüge vorher eingesehen zu haben, kaufen….

Also schreibt der kleine Mann eine E- Mail an den Makler, erklärt was er benötige, wieso er es benötige und das er bereit sei, einige Wege dafür selbst zu machen…

Der Makler schreibt einige Tage später, er habe mit den Eigentümern gesprochen und diese seien nicht bereit, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Frage:
Verlangt der Gutachter zuviel. ?
Von was für eine Tabelle spricht der Gutachter ?
Ist da nicht was faul, wenn die Eigentümer nicht eines der Unterlagen vor Kaufentscheidung rausrücken wollen. ?

Vielen Dank
Moni

Hi,

a) übliche Grundrisszeichnungen des Hauses mit Zahlen und
einen Lageplan
a) Auszug aus dem Grundbuch, zumindest Lasten und
Nutzungsverzeichnis
b) Kopie des Erbpachtvertrages
c) Bodenrichtwertkarte
d) Flächennutzungskarte der Gemeinde (evtl. zukünftige
Bebauungspläne)
e) Bauplan des Hauses sowie Baugenehmigung, insbesondere was
die selbstgebastelte Wohnraumerweiterung anginge.

Der Makler schreibt einige Tage später, er habe mit den
Eigentümern gesprochen und diese seien nicht bereit,
entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Dann würde ich dem Makler mitteilen, daß unter diesen Umständen kein Interesse am Haus besteht. Die verlangten Unterlagen (c und d ausgenommen, dies sind öffentliche Unterlagen die sich jeder bei der Gemeinde besorgen kann) sind für einen Kauf absolut notwendig und wenn hier gemauert wird, schreit das zum Himmel (z.B.: ist der Anbau überhaupt genehmigt?).

Gruß Stefan

Verlangt der Gutachter zuviel. ?

Ja, eindeutig. Wenn alle vom Gutachter verlangten Unterlagen da sind, wird der Gutachter nicht mehr gebraucht. Erbpachtvertrag, Grundbuchauszug und Baugenehmigung sollte er aber schon vom Verkäufer erhalten.

Von was für eine Tabelle spricht der Gutachter ?

Vielleicht von seiner Gebührentabelle. Das geforderte Honorar wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der Gutachter das gesamt Haus neu vermißt.

Ist da nicht was faul, wenn die Eigentümer nicht eines der
Unterlagen vor Kaufentscheidung rausrücken wollen. ?

Das sehe ich genauso. Wenn die Verkäufer mit irgendetwas hinterm berg halten, ist an der Hütte irgend etwas faul.

a) übliche Grundrisszeichnungen des Hauses mit Zahlen und
einen Lageplan
a) Auszug aus dem Grundbuch, zumindest Lasten und
Nutzungsverzeichnis
b) Kopie des Erbpachtvertrages
c) Bodenrichtwertkarte
d) Flächennutzungskarte der Gemeinde (evtl. zukünftige
Bebauungspläne)
e) Bauplan des Hauses sowie Baugenehmigung, insbesondere was
die selbstgebastelte Wohnraumerweiterung anginge.

Hi Moni,
wenn du eine kleine Frau bist dann brauchst du die Unteragen eh wenn du bei den Bänkern aufläufst um frisches Bares zu bekommen - also Ordner anlegen ist sowieso angesagt. Die Unterlagen kosten zum Teil auch Geld - vielleicht wollen die alten Eigentümer das einfach nicht ausgeben - schreib eine Vollmacht die dir erlaubt genau die Unterlagen zu beschaffen fragt die Leute nett und freundlich und biete ihnen an die Unteragen an sie auszuhändigen falls du nicht kaufst (möchtest du das Hinz und Kunz über dich Bescheid weiss und ein Grundbuchauszug ist schon etwas sehr persönliches). So - wenn du diese Vollmacht hast ist „Laufen“ angesagt - also meine Frau ist im Grundbuchamt - Telefon, EMail - vergiss es!!! Persönlich erscheinen mit genau dieser Vollmacht - ansonsten läuft gar nix. Von den anderen Ämtern bekommst du vielleicht mal Unterlagen per Post… 2010 :smile:.

Deine Gutachter scheint mir aber ein ganz Gewiefter zu sein - ich glaube der sucht nur einen Grund wie er sein Gutachten absichern kann, er hätte das eine oder andere nicht gewusst weil du es nicht beigebracht hast - damit kann er sich dann bei einer Fehldiagnose fein raushalten.

Mach doch dein Gutachten selbst :smile: hier ein paar Ansatzpunkte

-für 135.000 Euronen gibt es nicht neu das ist schon mal kar
-Elektrokasten auf Sicherungen zählen - mindestens so viele wie Räume vorhanden sind? Wie sehen die Steckdosen aus?
-Heizung - am Kessel ist ein Bauschild mit Herstellerangaben - anschließend Schornsteinfeger fragen
-Risse im Aussenputz?
-auffällig viele Vertäfelungen im Innenbereich?
-Fenster - moderne Doppelverglasung - Scheiben alle klar?
-Dach - isoliert Dachpfannen kaputt?
-Türen schließen?
-feuchte Stellen?
-richt der Keller muffig
-Aussenwände wie dick?

usw. usw. - mach eine Checkliste der Dinge die dein Traumhaus erfüllen sollte und geh danach vor.

BdT
Keuper

Hallo,

Verlangt der Gutachter zuviel. ?

Ja, eindeutig. Wenn alle vom Gutachter verlangten Unterlagen
da sind, wird der Gutachter nicht mehr gebraucht.

Das ist ja Blödsinn. Was nützen die Unterlagen einem Laien, wenn er sie nicht auswerten / interpretieren kann.
Für ein qualitativ gutes Ergebnis muß es ein Mensch vom Fach, also ein Gutachter erstellen. Mit Ausnahme der Punkte c) und d) ist schon all das Geforderte notwendig um ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen. Das hat auch nichts mit „Absichern zu allen Seiten zu tun“, wie in einem der vorigen Postings eingeworfen wurde.

Erbpachtvertrag, Grundbuchauszug und Baugenehmigung sollte er
aber schon vom Verkäufer erhalten.

Von was für eine Tabelle spricht der Gutachter ?

Vielleicht von seiner Gebührentabelle. Das geforderte Honorar
wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der Gutachter das gesamt
Haus neu vermißt.

Auch hier ein Einspruch meinerseits. Für ein Gutachten ohne Aufmaß sind 600 Euro bei einem Ausgangspreis von 135.000 Euro absolut im Rahmen des Normalen, sogar schon unter dem, was er nach der HOAI Honorartafel/Gebührentabelle verlangen könnte.
Siehe dazu auch http://www.hoai.de/dynframes.html?http://www.hoai.de…
Ein Merkmal (eins von mehreren) der darin erwähnte Normalstufe ist Beispielsweise die Tatsache, das KEIN Aufmaß mehr erstellt werden muß. Mit Aufmaßerstellung fällt das Honorar der rechten Spalte, also Schwierigkeitsstufe, an.

Ist da nicht was faul, wenn die Eigentümer nicht eines der
Unterlagen vor Kaufentscheidung rausrücken wollen. ?

Das sehe ich genauso. Wenn die Verkäufer mit irgendetwas
hinterm berg halten, ist an der Hütte irgend etwas faul.

Muß nicht zwangsläufig sein, viele Verkäufer sind geradezu phlegmatisch und meinen sie könnten ihre Immobilie ohne irgend einen Aufwand verkaufen. Nach dem Motto " Jetzt gehen wir schon 10.000 Euro runter, dann wollen wir aber auch sonst keinerlei Entgegenkommen mehr zeigen" Ich habe auch immer mal wieder mit solchen Verkäufern zu tun. Die meinen immer sie hätten ein Märchenschloss anzubieten und jeder Interessent müßte Ihnen die Füße küssen für jedes Stück Papier, dass sie ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek

Hallo,

bei der Ausgangssituation bist Du mit 600 Euronen gut bedient. Wenn´s machbar ist nimm´s an. Wir würden ca. 1.000 Euronen veranschlagen. Das zu erstellende Gutachten muß auch allen rechtlichen Gegebenheiten entsprechen, etc. Zu den Unterlagen: Wir würden noch einiges mehr haben wollen, z.B. Grenzbescheinigungen, Auszüge aus der Grundakte, Rohbau- und Schlussabnahme, Erfüllung der behördlichen Auflagen, Abnahme der Heizungsanlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister, etc., aber das hat u.a. Frank schon gut beantwortet.

a) übliche Grundrisszeichnungen des Hauses mit Zahlen und
einen Lageplan
a) Auszug aus dem Grundbuch, zumindest Lasten und
Nutzungsverzeichnis

Das was Du hier ansprichst, ist die Abteilung II des Grundbuches, diese heisst Lasten und Beschränkungen. Es gibt aber auch in Abteilung III Eintragungen, welche Vorrecht haben könnten. Es gibt eigentlich Nicht´s was es Nicht gibt. Auch daher könnte ein Gutachter sein Honorar wert sein.

Wenn Du von Verzeichnis sprichst, meinst Du evtl. das Baulastenverzeichnis oder das Verzeichnis bei der Denkmalschutzbehörde (hier gibt´s auch noch eine Liste, welche auch wertrelevant sein könnte, nicht alle Objekte in der Liste sind auch im Verzeichnis und umgekehrt). Aber auch das prüft ein Sachverständiger normalerweise (Bei 600 € evtl. nicht, Ausschlußklausel, machen wir auch manchmal).

b) Kopie des Erbpachtvertrages

Noch mal von vorn, es handelt sich hierbei bestimmt um ein Erbbaurecht und den hierfür erforderlichen Erbbaurechtsvertrag nach ErbbauVO. Ein Gutachter müsste schon hier etliche Tatsachen prüfen, Heimfallanspruch, Entschädigungen, etc.

c) Bodenrichtwertkarte
d) Flächennutzungskarte der Gemeinde (evtl. zukünftige
Bebauungspläne)

Du meinst wahrscheinlich den Flächennutzungsplan. Darauf aufbauend ist aber eigentlich der Bebauungsplan ebenso wichtig. Hier aber auch Unterschiede möglich: (1)Bebauungsplan (B-Plan) rechtskräftig, Bodenordnung erforderlich, (2) B-plan rechtskräftig, Bodenordnung nicht erforderlich, (3) B-Plan rechtskräftig, Erschließung gesichert, oder (4) B-Plan rechtskräftig,…, Erschließungsbeitragspflichtig.

e) Bauplan des Hauses sowie Baugenehmigung, insbesondere was
die selbstgebastelte Wohnraumerweiterung anginge.

Ein Gutachter müsste auch das prüfen und bewerten.

Frage:
Verlangt der Gutachter zuviel. ?

M.E. auf gar keinen Fall, wenn er ein gewissenhafter Gutachter ist.

Von was für eine Tabelle spricht der Gutachter ?

Von der Honorarordnung für Architeketen und Ingenieure (HOAI) und hier von der Honorartafel zu §34 Abs. 1 HOAI. Findest Du im Netz.

Ist da nicht was faul, wenn die Eigentümer nicht eines der
Unterlagen vor Kaufentscheidung rausrücken wollen. ?

Ja.

Nochmal: Ein Gutachter muß schon was leisten und ist in den meisten Fällen sein Geld wert, aber auch hier gibt es Solche und Solche.

Irgendjemand hat sinngem. geschrieben. Wenn Du die Unterlagen alle hast, brauchst Du keinen Gutachter mehr. Kann sein, wenn Du alles richtig interpretierst und bewertest.

Aber nur weil Du 32 Karten in der Hand hälst, kannst Du dann automatisch auch Skat spielen? Schönen Abend.

MfG

Bernd