Hallo,
man stelle sich mal vor, ein kleiner Mann findet ein Haus im Internet, VK Preis 145.000 Euronen, Erbpacht, 10 Jahre alt. Das Haus selbst gefällt dem kleinen Mann, er schaut es sich auch an, jedoch ist der VK Preis leider noch zu hoch für ihn. Verhandlungen nicht möglich. Also schaut sich der kleine Mann nach weiteren Häusern um, Monate vergehen und sein Lieblingsobjekt steht immer noch zum Verkauf. Also fragt der kleine Mann noch mal an, bei dem Objekt seiner Begierde und möchte wissen, ob man nicht doch an dem Preisrad drehen könne. Der Makler erwähnt nun einen Preis von 135.000 Euronen. Das gefällt dem kleinen Mann und er fragt weiter, ob er das Haus vor Kauf begutachten lassen könne. Der Makler sieht darin kein Problem. Der Mann fragt auch, ob er evtl. bei Bedarf Unterlagen für das Gutachten bekommen könne, z. B. Auszüge aus dem Grundbuch… Der Makler sieht allgemein kein Problem, ist jedoch der Auffassung, das Grundbuchauszüge für eine Wertermittlung nicht nötig wären, damit könne man dabei eh nichts anfangen, sondern diese wären erst beim Notar der Rede wert…
Also ruft der kleine Mann einen Gutachter an, gibt Daten vom Haus durch, man kommt so ins Gespräch… u. a. das der Eigentümer dort alleine lebe, die Frau schon lange reiß aus genommen hätte…. der Eigentümer u. a. eine Art Terrassenerweiterung oder Wohnraumerweiterung aus Holz angebaut habe, wie so eine Art Wintergarten…. Der Gutachter erklärt, das es verschiedene Gutachten gäbe, vom Verkehrswert bis Beleihungswert usw. Ferner das ein Gutachten entsprechendes Ausmaß an Kosten nehmen könne. Er fragt den kleinen Mann, was er denn wünsche. Der kleine Mann erklärt, es solle kein allzu großer Aufwand betrieben werden, eine Begehung würde eigentlich ausreichen, u. a. Betrachtung von evtl. Schäden… Das Haus selbst mache zumindest für ihn als Laie einen sehr guten Eindruck. Im Grunde wolle er wissen, ob das Haus die verlangten Euronen annährend wert sind. Schriftlich bräuchte der Mann eigentlich nichts. Nachdem der Gutachter also den Rahmen des kleinen Mannes abgesteckt hat, erklärt er, das sich zumindest intern zur Berechnung schon einige Zahlen aufschreiben müsse, dann redet er von einer Tabelle, erwähnt nochmal die 135.000 Euronen und was von 60%, kommt auf einen etwaigen Gutachtenpreis von rd. 600 Euronen und das er, um den Wunsch des Mannes mindestens gerecht werden zu können, folgende Unterlagen benötige
a) übliche Grundrisszeichnungen des Hauses mit Zahlen und einen Lageplan
a) Auszug aus dem Grundbuch, zumindest Lasten und Nutzungsverzeichnis
b) Kopie des Erbpachtvertrages
c) Bodenrichtwertkarte
d) Flächennutzungskarte der Gemeinde (evtl. zukünftige Bebauungspläne)
e) Bauplan des Hauses sowie Baugenehmigung, insbesondere was die selbstgebastelte Wohnraumerweiterung anginge.
Er erklärt, der kleine Mann könne sich einige Dinge selbst besorgen bei der Stadt oder der Gutachter täte das (was natürlich auch noch kostet), andere Dinge müsse der Eigentümer rausrücken bzw. die Vollmacht dafür erteilen.
Ferner empfiehlt er den kleinen Mann sich von dem Makler oder von dem Eigentümer und dessen entlaufene Ehefrau eine Art Bescheinigung geben zu lassen, das daß Haus für 135.000 Euronen zu Verkauf steht, also der Verkäufer es sich mit dem Preis nicht wieder hinterher anders überlegt – ansonsten würde der kleine Mann hinter mit Gutachterkosten da stehen….Der Gutachter erklärt außerdem, er würde nie ein Haus ohne bestimmte Grundbuchauszüge vorher eingesehen zu haben, kaufen….
Also schreibt der kleine Mann eine E- Mail an den Makler, erklärt was er benötige, wieso er es benötige und das er bereit sei, einige Wege dafür selbst zu machen…
Der Makler schreibt einige Tage später, er habe mit den Eigentümern gesprochen und diese seien nicht bereit, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Frage:
Verlangt der Gutachter zuviel. ?
Von was für eine Tabelle spricht der Gutachter ?
Ist da nicht was faul, wenn die Eigentümer nicht eines der Unterlagen vor Kaufentscheidung rausrücken wollen. ?
Vielen Dank
Moni
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