Hallo Ralf,
Allerdings kann man auch nicht von Rechtsbeugung sprechen,
wenn mindestens zwei Richter des BVerfG Wowereit zugestimmt
haben.
Wer sprach denn von Rechtsbeugung. Die Richter haben eine
andere Meinung, das ist keine Rechtsbeugung. Lt. StGB setzt
eine Rechtsbeugung voraus, dass vorsätzlich falsch entschieden
wird.
Du sprachst von Rechtsbeugung. Nicht in Bezug auf die
Richterinnen, das meinte ich auch nicht, sondern in Bezug auf
Wowereit. Du sagst ja selbst, dass das voraussetzt, dass
jemand vorsätzlich falsch entschieden hat. Da aber zwei bis
drei Verfassungsrichter sagen, dass Wowereit richtig gehandelt
hat, kann man von keiner Rechtsbeugung ausgehen. Es war zwar
falsch, weil die Mehrheit der Verfassungsrichter relevant ist,
aber wie die Mehrheit entscheidet, konnte Wowereit damals ja
nicht wissen.
Du hast eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung. Wenn jemand
wie Du meinst angeblich nicht weiss, dass er falsch entscheidet, ist es kein Vergehen. Na, ja. Im 1. Semester Jura lernt man was anderes.
- Bis zur Nachfrage hat Brandenburg mit Ja und mit Nein
gestimmt. 2. Wowereit durfte nicht mehr fragen. Deshalb ist
juristisch das Ja von Stolpe bei der Nachfrage ohnehin nicht
gültig gewesen, ausserdem hat Schönbohm auf seine Ablehnung
hingeiwesen. Ein normal gebildeter deutscher Staatsbürger kann
dies unterscheiden. ( Ich zitiere hierbei ähnliche gelagerte
Fälle in anderen Rechtssachen durch Obergerichte oder den BGH)
Also ist die Minderheit der Verfassungsrichter nicht normal
gebildet? Das ist halt das übliche Spiel der Rechten: wenn
ihnen das Urteil von Richtern nicht passt, kommt es zu
Richterschelte unvorstellbaren Ausmass. Das Beispiel der CSU
und Kruzifix ist mir noch zu gut bekannt. Auch bei
Zuwanderungsgesetz gab es Töne, die klar machten, wie die
Union reagiert hätte, wenn die Minderheit die Mehrheit gewesen
wäre. Dann hätten wir jetzt eine Staatskrise.
Wenn Linke nicht mehr weiter wissen, wenn die Verteidigung der Rechtsverstösse nicht mehr funktioniert, dann dreht man alles um.
Auch du kannst nur die Verfassungsrichterinnen beleidigen,
weil sie nicht in deinem Sinne geurteilt haben.
Ich habe in keinem Satz die Richterinnen beleidigt. Ich habe Deiner Version von Rechtsstaatlichkeit widersprochen und Deiner Version, dass Wowereit richtig gehandelt hat, weil die Minderheit einen Teil seiner Handlungen für ordnungsgemäss hält. Du schaffst es nicht, durch die Verdrehung der Tatsachen - wider besseren Wissens - was anderes darzustellen.
Wenn Du juristischen Bewertungen eines Rechtstatbestandes nicht folgen kannst, dann lasse die laienhafte oberlehrerhafte Schelte, die mit „Bauch“ aber nichts mit Recht zu tun hat.
Die Mehrheit hat entschieden, dass Wowereit falsch gehandelt hat. Damit ist es unnötig, sich über die Minderheit Gedanken zu machen, auch wenn ich jedem Linken durchaus zugestehe, dass er oder sie gerne anderen die Meinung der Minderheit aufzwingen möchte.
Ende dieses Therads, erfüllt keine sinnvolle Diskussion, da Du die rechtliche Seite nicht anerkennen willst.
Gruss Günter