Moin Günter,
mal zu den Basics des BVerfG: Da gibt es acht gleichberechtigte Richter. Alle gleich kompetent usw. Diese müssen ein Urteil finden. In juristisch umstrittenen Fragen kann es sein, dass es verschiedene Meinungen unter den acht Richtern gibt. Damit es nicht zu einer Zufallsentscheidung kommt (der entscheidet, auf dessen Tisch der Fall gerade landet), entscheidet die Mehrheit.
Die Mehrheit setzt das Recht. Da aber die Minderheit nicht weniger kompetent ist, muss anerkannt werden, dass auch die Entscheidung der Minderheit eine mögliche Rechtssprechung darstellt, die sich aber nicht durchgesetzt hat.
Wenn sich aber nun herausstellt, dass das Verhalten einer Person nur von der Minderheit gestützt wird, dann hat diese Person sich falsch verhalten. Aber doch in einer Art und Weise, die durchaus nach Recht und Gesetz möglich wäre. In unteren Instanzen gibt es ja daher auch, dass Richter A den gleichen Fall für den Kläger und Richter B für den Beklagten entscheidet.
Wenn Wowereit recht hatte, aber die Mehrheit anderer Meinung
ist, hätte dann wohl die Mehrheit Unrecht. So einfach geht nun
mal Recht nicht. Recht ist die verbindliche Entscheidung.
Richtig. Das würde ich nie bestreiten.
Allerdings kann man auch nicht von Rechtsbeugung sprechen, wenn mindestens zwei Richter des BVerfG Wowereit zugestimmt haben.
Um es klar zu machen: hätte nicht Wowereit da gesessen sondern
zwei Verfassungsrichterinnen wäre das Verhalten gleich
gewesen.
Sehe in diesem Satz keinen Sinn. Was hat dei Entscheidung der
beiden Richterinnen mit Wowereit zu tun ?
Die beiden Verfassungsrichterinnen haben erklärt, dass Wowereit sich ihrer Meinung nach genau richtig verhalten hat.
Diese Meinung der Minderheit sehe ich durchaus. Daraus aber
abzuleiten, dass Wowereit richtig gehandelt hat, kann ich
nicht erkennen.
Möglich. Ist aber so. Nach der nicht-mehrheitlichen Meinung des BVerG hat Wowereit richtig gehandelt. Natürlich hat er es letztlich dann doch nicht. Nur kann man das dann Wowereit nicht vorwerfen, wenn sich selbst die Richter beim BVerfG nicht einig sind.
Nochmals, dieser Zusatz, den die Minderheit erklärt hat, war
nicht der vordringliche Prüfungsgegenstand in einem
stufenweise durchgeführten Prüfverfahren.
Doch war er. Nach Ansicht der Minderheit war er es.
Mehrheit: 1.Bis zur Nachfrage hat Brandenburg nicht mit Ja gestimmt. 2. Wowereit durfte nicht nachfragen. 3. Brandenburg hat daher nicht mit Ja gestimmt. Was nach der Nachfrage kam, ist unerheblich.
Minderheit: 1.Bis zur Nachfrage hat Brandenburg nicht mit Ja gestimmt. 2. Wowereit musste nachfragen. 3. Nach der Nachfrage hat Brandenburg mit Ja gestimmt.
Es ist deshalb
müssig über einen Faktor zu diskutieren, der nicht zur
Beurteilung angestanden ist, auch wenn die Minderheit
hingewiesen hat. Es gab kein unklares Abstimmverhalten.
Richtig. Nach Ansicht der Mehrheit gab es ein Klares Jein, also im Bundesrat Nein. Nach Ansicht der Minderheit gab es ein klares Ja. Ein unklares Abstimmverhalten gab es nicht.
Ich möchte mich nun nicht in juristische Abhandlungen
einlassen, weil dies für Aussenstehende wirklich nicht
nachvollziehbar sein wird. Die Begründung der Minderheit
anerkenne ich, auch wenn ich diese nicht teile. Davon
auszugehen, dass eine Nachfrage erlaubt war, weil Stolpe mit
Ja und Schönbohm mit Nein abgestimmt hat, vermag ich nicht zu
vollziehen.
Das ist dein Problem. Damit anerkennst Du die Begründung der Minderheit nicht. Denn genau das sagt die Minderheit.
Dem durchschnittlich gebildeten Bürger und vor allem Juristen
ist aus der Presse stets bekannt gewesen, wie die Parteien im
Bundesrat abstimmen. Hier dann davon auszugehen, dass im
konkreten Fall allgemeine Lebenserfahrungen und Kenntnisse
nicht zutreffen, um dann eine Entscheidung herbeizuführen, die
sonst nicht zu erreichen gewesen wäre, ist weder mit unserer
Rechtsordnung noch mit den gesellschaftlichen Entwicklungen zu
vereinbaren.
Das heisst, du erklärst hier, dass die beiden Richterinnen gegen unsere Rechtsordnung und gegen die gesellschaftlichen Entwicklungen entschieden haben?
Die Seite der Minderheit konnte keinen Erfolg haben, da sie
alle gesellschaftlichen und publizistischen Kenntnisse, die
entscheidend für die Frage, ob tatsächlich uneinheitlich
abgestimmt wurde und somit der Bundesratspräsident die
Abstimmung des Landes hätte als ungültig erklären müssen,
nicht beachtet hat.
Und gleichzeitig erklärst du, du würdest das anerkennen??? Weisst du eigentlich noch, was du hier schreibst? Nur weil die Minderheit anderer Meinung ist als du, behauptest du einfach, dass sie „alle gesellschaftlichen und publizistischen Kenntnisse“ nicht beachtet haben? Das ist schlicht unverschämt!
Dem Bundesratspräsidenten war bekannt,
dass das Land uneinheitlich abstimmt.
Wie gesagt: zwei Bundesverfassungsrichter erklären, dass Brandenburg mit „Ja“ gestimmt hat. Dem Bundesratspräsidenten soll aber klar gewesen sein, dass diese Rechtsauffassung nicht vertreten werden kann?
Er hätte das Ergebnis
als ungültig bewerten müssen. Ein Recht, bei solcher Klarheit,
Wenn zwei oder drei Verfassungsrichter Wowereit nach monatelanger Prüfung recht geben, kann man wohl kaum sagen, dass Klarheit geherrscht hat.
Ciao
Ralf