Moin zusammen,
ich beabsichtige den Kauf einer DHH, die sich auf einem Grundstück (hier Grundstück 1) befindet. Für das Grundstück 1 exestiert ein Grundbuchblatt, dass u.a. die Verhältnisse für das Grunstück auf 40/60 für Eigentümer 1 (Verkäufer) und Eigentümer 2 regelt.
Nördlich des Grundstücks 1 liegt ein Flurstück (hier Grundstück 2), was wiederum in einem weiteren / anderen Grundbuchblatt geregelt wird. Eingetragener Besitzer dieses Grundstückes ist Eigentümer 2.
Nun kaufen wir von Eigentümer 1. Die Zuwegung zu Grundstück 1 liegt allerdings auf Grundstück 2. Ein Wegerecht im Grundstück 2 (und Grundbuch hierfür) ist derzeitig nicht geregelt.
Sofern hier KEIN Wegerecht für Eigentümer 1 (und demnächst uns) über Grundstück 2 exestiert, müsste der Eigentümer 1 nicht eine Zuwegung zu Grundstück 1 gewährleisten, d.h. befestigten Weg sowie Zugang bereitstellen? Derzeitig soll eine neue Teilungserklärung aufgestzt werden, wo eben ein Wegerecht eingeräumt wird. Das Eigentümer 1 und 2 aus einer Familie kommen, ist dies auf der Verkäufer (jetzigen Eigentümer) seite leicht zu regeln.
Muss nicht für den Verkauf eines Grundstücks die Zuwegung vor dem Verkauf schon geregelt bzw. gewährleistet sein?
Vielen Dank für Antworten…