Beliebiges Datum ? Oder nur zum 1.oder 15. des Monats kündigen ? Zählt ab dem Tag , die Kündigung ?
)Hallo,
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Zum 31. da ja der 1.eines Monats wieder ein neuer Monat ist und im Prinzip der nächste einziehen kann.
Viel Glück!!
Beliebiges Datum ? Oder nur zum 1.oder 15. des Monats
kündigen ? Zählt ab dem Tag , die Kündigung ?