Zuwendung vom Staat möglich?

Hallo zusammen,

mal angenommen, dass man seit Dezember 2013 eine Festanstellung bei einem Telekommunikationsanbieter hat, der seine Angestellten zwar mit einem Festgehalt bezahlt, bei dem man aber auf nicht einmal 700€ netto kommt, man aber eine Provision erhält, welche aber immer nur mit einem Monat im Nachgang gezahlt wird, hat ,man dann im ersten Monat der Bezahlung, in dem ja keine Provision gezahlt werden kann, einen Anspruch auf irgendeine Beihilfe von Staat? Falls ja, wo und wie kann man Anträge stellen? Von nicht mal 700€ kann man keine Familie ernähren.
Vielen Dank im Voraus.

Hallo zusammen,

Hallo,

Grundsätzlich können Berufstätige auch Leistungen nach SGB II (Hartz4) beantragen.

&Tschüß