Dürfen Mitarbeiter eines privaten ambulanten Pflegedienstes von den Patienten oder deren Angehörigen Zuwendungen in Form von Geld oder Geschenken behalten?
Dürfen Mitarbeiter eines privaten ambulanten Pflegedienstes von den Patienten oder deren Angehörigen Zuwendungen in Form von Geld oder Geschenken behalten?
Die allermeisten PD haben da in ihren Arbeitsverträgen oder an anderer Stelle geregelt, dass sie nicht mal angenommen werden dürfen, wenn das über 5€ hinausgeht Wer dagegen verstößt, riskiert eine Kündigung.
Ob daraus allerdings abgeleitet werden kann, dass man es nicht behalten dürfte?
Kommt sicher auf die konkreten Umstände an. War der Patient noch geschäftsfähig? Was ist, wenn er das morgen vergessen hat oder stirbt und sich die Verwandten wundern, dass das Zeug fehlt? Wie beweist man dann eine Schenkung?
Ich denke, da kann man auch noch auf anderen Rechtsgebieten mächtig auf die Fresse fallen und lässt sich besser nicht auf sowas ein.
Grüße
Hallo,
ich denke mal das Problem liegt ganz woanders: Spielen wir mal den Fall durch.
Ein Mitarbeiter eines PD hätte Geld beim Senioren „mitgehen“ lassen, wer will nun wie beweisen, wie der Pfleger zu dem Geld gekommen ist (Schenkung, Zuwendung, Entwendung). besonders wenn er es für sich einbehält.
Damit ein PD bzw. der Pfleger gar nicht erst in Verdacht gerät, ist das von vorneherein verboten, etwas anzunehmen.
Ähnliches gilt auch für Heime und Krankenhäuser !!
Ich weiss, es soll nicht pauschalisiert werden, die Mtarbeiter des PD machen einen verdammt guten Job, den man auch honorieren sollte. Dann aber (sofern vorhanden) von Angehörigen in der Zentrale des PD abgeben oder Naturalieren wie Kaffee, Kekse, etc.