Hallo Rechtskundige,
wie sieht es aus, wenn Angestellten im öffentlichen Dienst von (ehemaligen) Studierenden kleine Aufmerksamkeiten erhalten.
Da sei ein ehemaliger Student, der seine Bachelorarbeit angefertigt hat und von einer Person (der nicht Prüfer des Bacheloranden war) dabei unterstützt wurde, indem er ihm Gerätschaften lieh und fachliche Ratschläge gab.
Nachdem er seine Arbeit beendet hat, wechselte er die Hochschule, um an der anderen sein Masterstudium zu beginnen.
Nun taucht dieser Mensch auf, und möchte der helfenden Person eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen, sagen wir eine Packung Pralinen, deren Wert 25 € deutlich unterschreitet. http://www.dgb.de/themen/++co++c1787de4-cf3d-11e1-49… , http://www.oeffentlichen-dienst.de/news/77-gesetz/51… selbst 10 € nicht erreicht http://www.tagesspiegel.de/berlin/geschenke-fuer-mit…
Darf der helfende diese Pralinen annehmen oder sollte er es besser bleiben lassen?
Oder wäre es nötig, daß der Helfer seinen Dienstvorgesetzten fragt?
Oder ist das wieder mal landesgesetzlich unterschiedlich geregelt?
Gandalf