Zuwendungen im öffentlichen Dienst

Hallo Rechtskundige,

wie sieht es aus, wenn Angestellten im öffentlichen Dienst von (ehemaligen) Studierenden kleine Aufmerksamkeiten erhalten.

Da sei ein ehemaliger Student, der seine Bachelorarbeit angefertigt hat und von einer Person (der nicht Prüfer des Bacheloranden war) dabei unterstützt wurde, indem er ihm Gerätschaften lieh und fachliche Ratschläge gab.

Nachdem er seine Arbeit beendet hat, wechselte er die Hochschule, um an der anderen sein Masterstudium zu beginnen.
Nun taucht dieser Mensch auf, und möchte der helfenden Person eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen, sagen wir eine Packung Pralinen, deren Wert 25 € deutlich unterschreitet. http://www.dgb.de/themen/++co++c1787de4-cf3d-11e1-49…http://www.oeffentlichen-dienst.de/news/77-gesetz/51…  selbst 10 € nicht erreicht http://www.tagesspiegel.de/berlin/geschenke-fuer-mit…
Darf der helfende diese Pralinen annehmen oder sollte er es besser bleiben lassen?

Oder wäre es nötig, daß der Helfer seinen Dienstvorgesetzten fragt?

Oder ist das wieder mal landesgesetzlich unterschiedlich geregelt?

Gandalf

Hallo,
das ist noch schlimmer als landesrechtlich geregelt, nämlich üblicherweise auf Dienstherrenebene :wink:

In NRW wird es zB über Dienstanweisungen nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz geregelt. Und das ausgesprochen drakonisch:

In der Mehrzahl der dort mir bekannten Kommunen ist die Annahme von Artikeln als „Belohnung“ grundsätzlich untersagt und (gegenüber dem Vorgesetzten) ebenso anzeigepflichtig wie jede andere Zuwendung, die über simple Werbegeschenke oder eine normale Bewirtung im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung hinausgehen.

Die Grenze ist bewusst sehr sehr niedrig gehalten! Da werden aus Pralinen schnell mal ein Präsentkorb und aus der Gefälligkeit ganz schnell mal ein „Können Sie nicht mal schnell…?“ und schon sitzt man in der Falle. Auch dieses „Anfüttern“ ist keineswegs „Kaffeklatsch“ sondern (verbotener) Bestandteil der vorgenannten Dienstanweisungen.

Man sollte also seinen Dienstherrn das Geschenk anzeigen, wenn man es nicht mehr ablehnen kann (andernfalls die Annahme ablehnen!) und sich mal ganz schnell den Korruptionsleitfaden seiner Behörde besorgen!

Gruß vom
Schnabel

Siehe beispielsweise VV zu § 59 LBG NRW / § 42 BeamtStG. Hängt aber, wie schon angemerkt, davon ab, wer der Dienstherr ist.

Im vorliegenden Fall ist die Genehmigung des Dienstherrn vermutlich obligatorisch, ansonsten sollte das Geschenk nicht angenommen werden.

Hallo,

besser sein lassen.

Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich und reicht von gar nix annehmen über für jeden Kuli den Vorgesetzten fragen bis hin zu 25 € Freigrenze.

Man bringt die Mitarbeiter nur in Nöte.

Selbst ich würde mich manchmal gerne mit eine Kleinigkeit bei Kollegen anderer Ämter für ihre Hilfe bedanken, muss es aber sein lassen.

Was ich heute noch, nach fast 20 Jahren im Dienst habe, sind zwei Dankesbriefe von Kunden, denen ich helfen konnte.
An die erinnere ich mich immer wieder gerne und ist mir persönlich auch mehr wert als eine Pralinenschachtel. Auch weil es so selten ist.

Grüße
miamei

Hallo Gandalf,

mein Rat: übergebe das kleine Präsent der oder dem persönlichen Assistenten des Dienstherren mit der Bitte um Mitteilung, ob Du jenes behalten darfst.

Wundere Dich nicht, wenn Du nie wieder von dieser Angelegenheit hörst. Freue Dich, wenn eine Antwort kommt.

Es ist in der Tat Sache des Dienstherren, ob Schokis angenommen werden dürfen oder nicht.

M.

Lösung
Hallo liebe Antworter,

Danken für die Antworten

Es wurde der Vorgesetzte gefragt, der hat den Dekan gefragt und der hatte nichts dagegen.
Das Ende der Zuwendung war eine Teambesprechung, wo sie zur guten Stimmung beitrug.

Gandalf

Ausblick
Servus,

ja - so ungefähr hatte ich das an einer Uni erwartet.

Ein zur Nachahmung empfohlenes Exempel aus einem sensibleren Bereich (Ausländerbehörde): Dort hatte der Leiter eine strikte Begrenzung auf Null festgelegt. Wenn die Leute, die unter seiner Verantwortung arbeiteten, etwas besonders gut oder schnell oder sonstwie zur Zufriedenheit der Betroffenen gelöst hatten und man sie fragte, ob und in welchem Rahmen sie denn Aufmerksamkeiten annehmen dürften, wurde man regelmäßig zum Chef geschickt, der dann sagte: „Nein, bei uns gibt es das nicht, damit niemand etwas in den falschen Hals bekommen kann - aber der Jugendfußballverein aus (folgt der Name eines „sozialen Brennpunktes“), den ich trainiere, könnte (neue Trikots, neue Bälle usw. usw.) brauchen. Ich gebe Ihnen hier die Telefonnummer des Vereinsvorstands, der kann Ihnen weiterhelfen. Bestellen Sie einen Gruß von mir.“

Mutatis mutandis gibt es im Zusammenhang Uni sicherlich auch entsprechende Einrichtungen, bei denen Zuwendungen gut und sinnvoll untergebracht sind.

Schöne Grüße

MM