Angenommen, ein Ehepaar überweist von einem gemeinsamen Konto einen gemeinsamen Mitgliedsbeitrag an einen gemeinnützigen Verein. Im Laufe des Jahres stirbt der Mann. Ist es rechtens, an die Witwe eine Zuwendungsbestätigung in voller Höhe auszustellen?
Hallo!
Das Ehepaar macht doch auch nach dem Tod noch eine gemeinsame Steuererklärung.
Und der Verein käme doch von allein nie auf die Idee den Beitrag aufzusplitten und nur 1/2 für die Frau mit Beleg auszustellen.
Verein bestätigt die Beitragszahlung die er erhalten hat. Mehr nicht und aber auch nicht weniger.
Was der Beitragszahler mit der Bestätigung macht ist doch dessen Sache !
MfG
duck313
Christliche Nächstenliebe
Da wir gerade selbst in der Situation waren, manch geschmacklose Post bzw. vergleichbare Reaktion im Nachgang zum Tod eines Angehörigen erlebt zu haben, kann ich bei einer solchen Frage nur den Kopf schütteln!
Wie kommt jemand überhaupt auf die Idee, so etwas zu fragen, anstatt einfach auszustellen, was ist: Beitrag von Eheleute für Eheleute und gut ist. Welche - harte- Korinthen muss jemand täglich so kacken, dass er aufrechnen will: Gnä’ Frau. Also der - im Voraus! - bezahlte Mitgliedsbeitrag war 173 Tage für die Eheleute, aber die restlichen 192 Tage nur für Sie als Witwe, wobei wir selbstredend sofort aufhören Korinthen zu kacken, wenn es darum geht, für diese 192 Tage nur anteiligen Jahresbeitrag zu berechnen, weil es genau genommen nicht ziemlich ist, für 192 Tage einen Ehegattenbeitrag zu verlangen, wenn die eine Hälfte des Beitrags, äh des Ehepaares schon den Verwesungsprozess angetreten hat.
Aber Christ ins Profil schreiben… (Falls die Frage nicht aus Blick des Korinthenausscheiders gestellt wurde, bitte ich den letzten Satz als gestrichen verstanden zu wissen)
Natürlich ist es rechtens, wenn der Verein eine Zuwendungsbestätigung über den erhaltenen, also vollen Betrag ausstellt. Etwas anderes kann er schliesslich garnicht bescheinigen.
Inwiefern die Witwe den auch allein in voller Höhe für sich in Anspruch nehmen kann bzw. der Finanzbeamte diese Spende bei ihrer Steuererklärung voll anerkennt käme nun darauf an, ob sie glaubhaft machen könnte, die Zuwendung stamme aus ihrem Anteil des gemeinsamen Ehegattenkontos. Bekanntlich bleiben im gesetzlichen Güterstand auch auf einem gemeinsamen Konto Vermögen der Ehegatten getrennt voneinander.
G imager