Zuwiderhandlung Anweisungen - Konsequenzen

Hallo zusammen,

angenommen die IT-Abteilung des Arbeitgebers schickt eine eMail an alle Mitarbeiter im Haus, das eine bestimmte Software wegen eines Sicherheitsproblems nicht benutzt werden soll.
Ein Mitarbeiter ist anderer Meinung, weil er gelesen hat es gäbe ein Update, zudem sei der Anbieter der Alternativsoftware sowieso ganz mies und ignoriert die Anweisung der IT-Abteilung. Er teilt seine Sichtweise auch den IT-Verantwortlichen mit.
Im Haus gibt es eine Dienstanweisung, die besagt das entsprechende Aufforderungen der IT Abteilung zu befolgen sind.

Wie würde ein solcher Fall rechtlich beurteilt?

Grüße
Bori

Hallo

Abmahnung.

Ich setze mal voraus, daß kein Schaden entstanden ist?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

denke Abmahnung ist das sinnigeste, wobei man die it anweisen sollte, das sie ihm den rechner so zunageln sollen, das er nicht mal mehr google aufrufen kann und selbst für ein addon update die it anrufen muss.

hth

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Hallo,

das kommt darauf an,wo der gutte Mann etwas darüber gelesen hat…
Wenn es sich dabei um ein Fachblatt eines renomierten Verlages für
IT-Technologie handelt und er die IT-Abteilung mit Bezug darauf informiert hat,sehe ich da keinen Grund für eine Abmahnung.

Schließlich handelt der Mann ja im Sinne des AG,wenn er auf Gefahren durch die Nutzung dieser Firma hinweist.

Blödsinn
Hi!

das kommt darauf an,wo der gutte Mann etwas darüber gelesen
hat…

Nein, kommt es nicht.
Es existiert eine Arbeitsanweisung - PUNKT.

…sehe ich da keinen Grund für eine
Abmahnung.

Was Du siehst, interessiert mal wieder echt keinen, wenn es nicht um Meinungen sondern um Wissen geht!

Schließlich handelt der Mann ja im Sinne des AG,wenn er auf
Gefahren durch die Nutzung dieser Firma hinweist.

Das ist dann das „Problem“ der IT …

Kopfschüttelnd
Guido

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Falsch !!!
Hallo,

wie kommt man nur auf solch eine falsche Einschätzung ?

Die IT-Verantwortlichen geben eine Anweisung an alle Mitarbeiter eines Unternehmens.
Und ein PC-Bediener ohne jegliche EDV-Verantwortung hält sich nicht daran.

Hier ist nicht nur eine Abmahnung möglich, sondern dieser Mitarbeiter kann auch in Regress genommen werden, wenn dem Unternehmen dadurch ein Schaden entsteht.

Gruß Merger

Hi!

Hier ist nicht nur eine Abmahnung möglich, sondern dieser
Mitarbeiter kann auch in Regress genommen werden, wenn dem
Unternehmen dadurch ein Schaden entsteht.

Auch das ist pauschal natürlich totaler Blödsinn!
Keine Ahnung, aber das Maul aufreißen …

Kopfschüttelnd
Guido

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Mein lieber Guido,

Hi!

Hier ist nicht nur eine Abmahnung möglich, sondern dieser
Mitarbeiter kann auch in Regress genommen werden, wenn dem
Unternehmen dadurch ein Schaden entsteht.

Auch das ist pauschal natürlich totaler Blödsinn!
Keine Ahnung, aber das Maul aufreißen …

bevor Du solchen Schwachsinn von dir gibst, solltest Du zuerst einmal Deine Gehirnzellen einschalten.

In der Position eines IT-Verantwortlichen war ich schon einmal und damals gab es mehrere Fälle, wo solche Ignoranz bei einigen Mitarbeitern zu Schadensersatzansprüchen, bzw. teils sogar zu Entlassungen geführt haben.

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Moin,

Was aber immer noch keinen in jedem Fall existenten Schadensersatzanspruch belegt. Mehr hat Guido in seinen wie immer charmanten Worten nicht gesagt.

Gruß

TET

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weil es eine Arbeitsanweisung verbietet ???..:smile:

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich

weil es eine Arbeitsanweisung verbietet ???..:smile:

Vom Einzelfall abhängig tatsächlich auch das!

PLONK

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ja, das kann sogar sinnig sein.
stell dir mal vor, du haust einen eimer wasser ins heisse fett.

oder es sind gefahrstoffe in brand geraten oder oder oder…

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