Zuwiderhandlung des Testtamensvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker hat sich einen Teilbetrag für seine Kosten zu Besuchen der Erblasserin(Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Elternhaus) aus der Ermasse,die zu gleichen Teilen aufgeteilt werden sollte, angeeignet.Was ist zu tun???
Danke für Eure Hilfe.

Ihn auffordern, (je nach Sachlage) entweder die Abrechnung zu berichtigen und/oder den Betrag zu erstatten. Notfalls muß Zahlungsklage erhoben werden. Andere Rechtswege gibt es nicht.
MfG
H.G.

Hallo und danke für den Tipp. Der Testamentsvollstrecker wurde zwischenzeitlich aufgefordert das mir zustehende Resterbe an mich zu übeweisen,ebenso sind bis heute keine Belege über Hausverkauf,Kontostände,Beerdigungskosten bei mir eingegangen. Muss der TV nicht belegen was an Vermögen vorhanden war und was aus der Erbmasse bezahlt wurde? Es wurden vom TV lediglich die Summen genau benannt die zwischenzeitlich überwiesen wurden.Es wurde nicht belegt wie hoch die einzelnen Unkosten waren nur so wurden sie benannt:Beerdigungskosten,Steuerberater,Handwerkskosten,Abgaben kommunale Einrichtung,ect.ect. und ich denke das ist nicht aussreichend,oder? Bitte um Ihre Hilfe,DANKE!!!MFG Ellen

Es ist richtig, was Sie schreiben. Nicht sicher ist, ob er Ihnen nur Einsichtnahme in die Unterlagen gewähren muss, oder ob neben der Rechnungslegung die Belege zugeschickt werden müssen.
H.G.