Zuzahlung ab 12 jahre...kein scherz!

guten morgen liebe www-ler
klammheimlich wurde vor etwa vier wochen eingeführt, das für medikamente, (bis auf wenige ausnahmen) ab dem erreichten 12. lebensjahr pro rezept zugezahlt werden muß.
ich finds eine frechheit.gibt es keine möglichkeit sich dagegen zu verwehren?
lieben gruß croeti

hallo Croeti,
ich glaube, Du wast in den letzten 15 jahren im Ausland!
Zuzahlungen zu Medikamenten gibt es schon seit vielen Jahren.
Ebenso bei Heilmittel (Bäder Massagen…), bei Hilfsmittel, Bei Krankenhausaufenthalten, bei Krankentransporten.
Der stastistische Durchschnittsbetrag beläuft sich auf ca. 150 Euro jährlich.
Wo also liegt das neue Problem?
Du fragst, was Du dagegen machen kannst?
Nichts, wenn du in der GKV bleibst.
Alles, wenn Du in die Private gehst.
Grüße
Raimund

hallo
danke! nein, ich war nicht im ausland :wink:
das aber kinder zuzahlen müssen ist m.w.n. neu. zumindest bin ich in der apotheke so darüber informiert worden.
grüßle croeti

hallo Croeti,
nein, das wäre mir absolut neu.
Da hat sich Dein Apotheker geirrt.
erst ab spätestens 21 (Günter wird uns die genaue Zahl sagen) muss dazu gezahlt werden.
Grüße
Raimund

Vielleicht liegt da ein Irrtum vorbe dahingehend vor, daß man aneinander vorbei geredet hat? Ich habe mich noch nicht so wirklich mit dem ganzen Kram beschäftigt, bei uns ist seit Jahren keiner ernstlich krank gewesen, aber lies Dir mal folgendes durch:

Zitat von einem Medikamentenversandt:
"Dieser Artikel ist apothekenpflichtig und wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Anmerkung: Für Kinder bis 12 Jahre können auch weiterhin apothekenpflichtige Medikamente auf Rezept verordnet werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Kindern mit Entwicklungsstörungen) können Arzneimittel auch bis zum Alter von 18 Jahren auf Rezept verordnet werden. Entsprechend entfällt hier die Zuzahlung für das Medikament. "

Es gibt also Medikamente, die es nicht mehr auf rezept gibt. Diese können für Kinder bis 12 Jahren aber doch auf Rezept ausgegeben werden.

Gruß Maid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
vielleicht sollte man erst mal den Begriff Zuzahlung klären.
Ist damit der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil gemeint
(Rezeptgebühr oder Verordnungsblattgebühr) dann sind aller Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr davon befreit.
Handelt es sich um Arzneimittel/Medikamente mit „Festbetrag“, dann
ist auch von diesen Versicherten der Betrag, der den Festbetrag
übersteigt zu zahlen.
Handelt es sich um Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, aber aufgrund der Kriterien vom Arzt über Kasse verordnet werden
ist auch dafür der Eigenanteil nicht von den Versicherten zu zahlen.
Festbeträge gibt meines Wissen nach nicht für diese Gruppe der
Arzneimittel.

Gruss

Günter

hallo
mhmh…man sagte mir das sei neu aber auf jeden fall danke!!

lieben gruss croeti