Zuzahlung bei Hilfsmitteln im Krankenhaus

Hallo zusammen,

angenommen Person A liegt im Krankenhaus und soll Thrombosestrümpfe tragen. Diese passen auch in der größten Standardgröße nicht, da Person A übergewichtig ist - die Strümpfe rollen sich sofort runter. Nun wird von den Ärzten gesagt, daß dann eben jemand kommt und eine Stützstrumpfhose nach Maß anfertigt.

Der Mensch kommt und Person A wird vermessen etc. Die Strumpfhose wird geliefert und passt theoretisch auch. Praktisch ist es Person A aber nicht möglich diese Hose allein anzuziehen, wenn sie beispielsweise zur Toilette oder duschen war. Die Krankenschwestern sind da natürlich auch keine große Hilfe, weil diese nicht alle naselang Zeit haben Person A beim anziehen zu helfen. Die Kapazitäten sind auf der Station einfach nicht gegeben. Damit ist diese Strumpfhose völlig nutzlos.

Nun hat Person A zu dieser völlig nutzlosen Strumpfhose auch noch eine Rechnung über 40€ Zuzahlung erhalten, obwohl davon vorher NIE die Rede war. Person A hätte sich strikt geweigert diese Strumpfhose anfertigen zu lassen, wenn sie gewußt hätte, daß diese dermaßen teuer ist.

Welche Möglichkeit hat Person A jetzt? Kann sie die Strumpfhose noch zurückgeben (maßangefertigt) oder sich anders gegen diese Zahlung wehren? Person A fühlt sich mächtig über’s Ohr gehauen.

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Viele Grüße
ausnahmefall

Hallo,
zunächst einal - handelt es sich überhaupt hier um ein Hilfsmittel ??
und dazu die nächste Frage - soll die Hose auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus getragen werden ??

wenn nein, dann ist die Zuzahlung nicht gerechtfertigt, denn das Krankenhaus hat solche Sachen für den patienten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

wenn ja - dann hat der patient je nach Bestimmung einen Eigenanteil zu entrichten - wenn er zu Hause Probleme mit dem An- und Ausziehen der
Hose hat, kann der Arzt häusliche Krankenpflege zu Lasten der Kasse
verordnen - aber Achtung, auch dafür ist ein Eigenanteil zu zahlen.

Gruß

Czauderna

Hallo,

zunächst einal - handelt es sich überhaupt hier um ein
Hilfsmittel ??

Das weiß ich leider nicht genau. In der Rechnung - die übrigens vom Sanitätshaus kam, welches das KH bestellt hat - steht nur „Kompressionsstrumpfhose nach Maß“. Auf dem Rezept, welches in Kopie der Rechnung anhängt und vom KH ausgestellt wurde, ist allerdings Hilfsmittel angekreuzt.

und dazu die nächste Frage - soll die Hose auch nach der
Entlassung aus dem Krankenhaus getragen werden ??

Nein, da Person A nur im KH läge um eine Frühgeburt zu vermeiden. Sobald sie entlassen wird, darf sie sich wieder bewegen und soll sich nur noch etwas schonen. Das Tragen von Kompressionsstrümpfen wäre aber unnötig.

wenn nein, dann ist die Zuzahlung nicht gerechtfertigt, denn
das Krankenhaus hat solche Sachen für den patienten kostenfrei
zur Verfügung zu stellen.

Bei wem müßte Person A das reklamieren? Beim Krankenhaus, bei der Krankenkasse oder beim Sanitätshaus?

wenn ja - dann hat der patient je nach Bestimmung einen
Eigenanteil zu entrichten -

Darf dieser Anteil,wenn sie theoretisch daheim noch getragen werden müßte, durch die dann noch sehr kurz andauernde Nutzung (relativ zeitnahe Beendigung der Schwangerschaft) dermaßen hoch sein?

Andere Frage dazu: Das Krankenhaus hat auf diese Strumpfhose bestanden. Person A wurde nicht über den Eigenanteil aufgeklärt, sonst hätte sie sich von Anfang an geweigert so etwas herstellen zu lassen. Wäre eine Zuzahlung trotzdem gerechtfertigt?

wenn er zu Hause Probleme mit
dem An- und Ausziehen der
Hose hat, kann der Arzt häusliche Krankenpflege zu Lasten der
Kasse
verordnen - aber Achtung, auch dafür ist ein Eigenanteil zu
zahlen.

Wie gesagt, daheim ist ein weiteres Tragen nicht nötig. Allerdings würde mich hier nur mal interessieren, ob dann echt wegen so einer blöden Strumpfhose, die wegen dem Bauchumfang nicht mehr allein anzuziehen ist, 24h (denn man geht ja rund um die Uhr zur Toilette und bräuchte danach Hilfe) eine Pflegeperson kommen würde. Das fände ich ehrlich gesagt total absurd.

Danke schön für die Antwort soweit.

Viele Grüße
ausnahmefall

Hallo,
wegen des Eigenanteils rate ich, sich mit der Kasse in verbindung zu setzen - die kann ggf. eher etwas beim Krankenhaus erreichen als der Patient selbst.
Wenn ein Eigenanteil dafür zu zahlen ist muss der gezahlt werden, egal ob die Hose nur kurze zeit oder über einen längeren zeitraum getragen werden muss.
Eine solche Strumpfhose oder Strümpfe als solches werden nicht zum Vergnügen verordnet sondern sollen Embolien verhindern - die Dauer
der Verordnung spielt dabei eher keine Rolle - wir haben bei Menschen versichert dies solche Sachen schon seit Jahren um nicht zu sagen seit Jahrzehnten tragen. Man muss aber dazu sagen, dass es sich dabei überwiegens um Kompressions-Strümpfe handelt - vielleicht kommt der Eigenanteil daher (??)
Wenn der Patient/Patientin nicht in der Lage ist, sich die Hose/Strümpfe
selbst an und auszuziehen (das ist für viele Leute Schwerstarbeit),
dann verordnet der Arzt eben diese häusliche Krankenpflege und dann kommt ein Pflegedienst ein- oder zweimal am Tag und ist dabei behilflich - wie soll es sonst anders gehen wenn im haushalt sonst niemand helfen kann oder überhauopt vorhanden ist.