Hallo,
meine Tochter(10Jahre)benötigt eine Zahnspange.In einem Beratungsgespräch wurde uns erklärt,dass eine Zuzahlung von 1440€ auf uns zukommen würden.Damit waren wir(wohl oder übel)einverstanden.Wir haben dann um eine Rechnung gebeten,um einen Teil der Kosten von unserer Zusatzversicherung erstattet zu bekommen.Über diese Summe konnte uns leider keine Rechnung geschrieben werden,da laut Beraterin,hierfür anders abgerechnet würde und die Zuzahlung mit Zusatzversicherung bei 1890€ liegen würden!!!
Ist das so rechtens?Kennt sich jemand damit aus?
Nein. Wenn der Anbieter die Ausstellung einer Rechnung verweigert bzw. nur gegen Erstattung höherer Kosten anbietet, so möchte er die Leistung schwarz, d.h. unversteuert erbringen. Davon würde ich die Finger lassen.
Hallo,
bei einer KFO-Behandlung zu Lasten der GKV. muss der Versicherte zunächst einen Eigeanteil zahlen bekommt diesen aber nach Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse wieder zurück. Ich nehme an dass es sich hier um eine KFO.-Behandlung mit Sonderleistungen handelt ?
Gruß
Czauderna
Guten Morgen,
bei dieser Summe handelt es sich um Zusatzkosten,also zusätzlich zu der Leistung der Krankenkasse.Darin enthalten ist zB:Funktionsanalyse,Glattflächenschutz,Reinigung und kleinere Braketts.Ob das alles sein muss frag ich mich auch,aber als Laie habe ich auf die Beratung vertraut.Die Frage ist ja auch ob ich jetzt für diese Leistungen nochmals 500€ mehr zahlen muss,nur weil ich eine Zusatzversicherung habe.Diese übernimmt die Kosten auch nur zum Teil.
Gruß und danke für die Antwort
Pauluna