Zuzahlung bei Mitteln gegen Krebs

Hallo !

Mein Vater ist an Krebs gestorben. Wir wußten es bis zum Schluß nicht.
Jetzt habe ich die Kontounterlagen eingesehen und eine wöchentliche Geldentnahme von 150 bis 200 Euro festgestellt ( über die letzten 5 Jahre ).

Weiß jemand ob es Therapien gibt,wo man wöchentlich in diesem Rahmen etwas zuzahlen müßte ?

Vielen Dank für die Antworten !

Hallo Leodade,

moeglich ist da vieles.

Mit „normalen“ Rezeptgebuehren (zwischen 5,- und 10,- € pro Medikament) kommst Du zwar nicht auf den Preis, aber vorstellbar waeren folgende Dinge:

  1. Der Arzt hat zusaetzliche Leistungen wie z.B. Infusionen mit Aufbaupraeparaten durchgefuehrt.
  2. Dein Vater hat in der Apotheke Aufbaumittel, immununterstuetzende Arzneimittel, Vitamine etc. gekauft. Orthomolekulare Medizin?
  3. Dein Vater hat einen Heilpraktiker aufgesucht. (homoeopathische Spritzenkuren?)

Wenn Du tatsaechlich auf die Suche nach dem Verbleib des Geldes gehen moechtest, lasse Dir von dem behandelnden Arzt nachtraeglich die Quittung uber die gezahlen Leistungen und Quartalsgebuehren aushaendigen.
Gehe in die Apotheke, die Dir im Nachhinein auch die gezahlten Rezeptgebühren und andere Beträge quittieren kann. Dort erfaehrst Du evtl. auch, ob Dein Vater Privatrezepte (behandelnder Arzt und/oder Heilpraktiker) eingeloest hat.
Ach, ja - falls Du in diesem Bereich fuendig wirst, kannst Du die Belege der Krankenkasse vorlegen. Vielleicht bekommst Du einen Teil erstattet. (Krebspatienten haben ein Recht darauf, auch bei „ungewoehnlichen“ Therapiearten finanziell unterstuetzt zu werden.)
Ansonsten - evtl. aussergewohnliche Belastung beim Finanzamt anzeigen.

Vielleicht hat Dein Vater aber auch nur helfenden Nachbarn oder Bekannten Geld geschenkt.

Schoene Gruesse
Sabine

Hallo,

ich denke auch, dass es sich dabei um Mittel handelt, die von der Kasse nicht übernommen wurden. Das ist gerade bei Krebs sehr häufig der Fall, weil man im Endstadium gerne auch mit Alternativmedizin versucht, noch etwas zu erreichen. Enzymtherapie z.B. hilft bei manchen Patientin richtig gut, wird aber oft nur von Privatkassen erstattet.
du wirst es vermutlich auch nicht über den Arzt oder die Apotheke herausbekommen, höchstens über die Bank.
Das liegt daran, dass man auch nach dem Tod des Patienten an die Schweigepflicht gebunden ist und diese nicht auf die Erben übergeht.

Liebe grüße
Chintin