Hallo,
habe eine, wie ich meine, stark überhöhte Zahnarztrechnung über eine Zuzahlung bei einer Füllung des Zahnes 25 (5. Zahn links oben) erhalten. Wer kann mir sagen, was die Abkürzung „MK“ bei der Gebührenordnungsnummer 2100MK heißt? Hat schon mal jemand erlebt oder gehört, dass der Zahnarzt bei einem Kassenpatienten für die Zuzahlung bei einer Füllung den 6-fachen Satz der Gebührenordnung GOZ berechnet?
Freundliche Grüße
Emil
Hallo Emil,
bei der Nr. 2100 handelt es sich um eine 3-flächige Kompositfüllung. Der Zusatz MK kann nur etwas praxisinternes sein. Ich vermute, dass es sich um die Abkürzung für Mehrkosten handelt.
Die Abrechnung läuft hier folgendermaßen: Der Zahnarzt berechnet nach GOZ (hier dir Nr. 2100) und zieht davon den Kassenzuschuss ab. Wenn also bei diesem Zahn eine Behandlungsnotwndigkeit bestand, hattest du natürlich auch ein Recht auf einen Füllungszuschuss deiner gesetzlichen Krankenkasse. Was dann unterm Strich übrig bleib, muss der Patient bezahlen. Er muss aber vor Behandlungsbeginn über die Kosten aufgeklärt werden und schriftlich auf einem Schriftstück bestätigen. Die Berechnung des 6-fachen Satzes kann man nicht unbedingt als überhöht bezeichnen. Ich schätze mal, dass dein Eigenanteil so um die 150 Euro betrug. Wenn du nichts unterschrieben hast und du nicht über die Höhe der Kosten aufgeklärt wurdest, würde ich das mit dem Zahnarzt besprechen.
Gruß
Ina
Hallo,
die Position 2100 steht für eine Kompositefüllung. Das MK kann eigentlich nur Mehrkosten bedeuten. Zwar darf man die GOZ-Positionen nicht verändern, z.B. durch das Kürzel MK, aber das ist nur nebenbei erwähnt. Der 6,0 fache Faktor ist zwar recht hoch, aber zulässig, wenn es VORHER SCHRIFTLICH mit dir vereinbart wurde. Hier ist der Paragraph 2 Abs. 1 und 2 der GOZ anzusetzen.
"Auszug § 2 GOZ:
(1) Durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines abweichenden Punktwertes (§ 5 Absatz 1 Satz 3) ist nicht zulässig. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig gemacht werden.
(2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Zahnarztes schriftlich zu treffen. Dieses muß neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem vereinbarten Steigerungssatz und dem sich daraus ergebenden Betrag auch die Feststellung enthalten, daß eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen."
Hast du also einen Heil- und Kostenplan unterschrieben, ist nichts zu machen. Wenn nicht, musst du keinen Cent bezahlen. Das jedoch hat wohl die Konsequenz, dass du den Zahnarzt wechseln musst und evtl. leitet dein jetziger ZA rechtliche Schritte dagegen ein (wobei er ohne Unterschrift wohl erfolglos bleibt). Bist du an einer weiteren Zusammenarbeit mit deinem ZA interessiert, würde ich nochmals mit ihm sprechen…
Um zum Steigerungsfakto / Preis zurückzukommen: Die Füllungspositionen wurden zum 01.01.12 preislich GESENKT. Ich kann gut nachvollziehen, dass dein Zahnarzt diese Senkung durch den hohen Faktor ausgleicht. Der Preis ist und bleibt Ermessenssache des Zahnarztes, nur Wucher ist nicht erlaubt, aber davon kann man bei 6,0 noch nicht sprechen. Hat er dir dann noch den Teil einer Amalgamfüllung abgezogen, hat er keinen Fehler gemacht, außer, wenn die Unterschrift fehlt.
Hoffe, ich konnte helfen.
LG
Jackie
Danke an INA und Jackie.
Leider hatte mein Tochter unterschrieben, sodass die Rechnung fällig ist. Doch ich finde es ziemlich gierig, bei einem Kassenpatienten den 6-fachen Satz zu kassieren. Ich vermag nicht einzusehen, dass Zahnärzte - d. h., die Ärzte mit relativ wenig Verantwortung für das Überleben von Patienten - die höchsten Sätze kassieren und in der Regel viel mehr verdienen als die Ärzte, die sich um schlimmere und lebensbedrohliche Krankheiten kümmern.
Freundliche Grüße
Emil
2100 ist die gebührenummer für die Füllung. und MK bedeutet Mehrkosten in Sinne einer Mehrkostenvereinbarung. Was mich persönlich sehr sehr stutzig macht ist der 6,0 fache Satz. Alles was über den 3,5f Satz geht muss vorher mit dem Patient schriftliche vereinbart werden.
Danke für die Antwort.
freundliche Grüße
Emil
2100 ist die gebührenummer für die Füllung. und MK bedeutet
Mehrkosten