Hallo,
wenn man einen Firmenwagen hat, der auch privat genutzt werden darf, kann man dies mit der 1%-Methode versteuern. So auch geschehen …
Nun hat der Arbeitgeber aber direkt vom Brutto
Also Entgeltumwandlung, für die es naturgemäß einer wirksamen Vereinbarung zwischen AG und AN gibt? Der AN wollte das also auch so? Bisher ist das vom netto abgezogen worden?
Die Rechnung sieht dann etwas so aus:
6.000€ Brutto
./. 400€ Nutzungsentgelt
= 5.600€
- 300€ geldwerter Vorteil (1%-Methode)
= 5.900€ SV- und steuerpflichtiger Lohn?
schon monatlich 400€ zusätzlich abgezogen.
Damit bezahlt man ja schon quasi einen Teil der privaten Nutzung, die 1%-Versteuerung kommt noch zusätzlich hinzu.
Genau, und da es eine Pauschale ist, muss das nicht im Einzelfall 100% exakt aufgehen.
Kann man dies beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen und wenn ja, dann wie?
Es ist aber klar, dass die 400€ schon steuermindernd wirken, einfach dadurch, dass sie eben nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen?
Hier solle man vielleicht wirklich mal einen Fachmann ranlassen, der einem das ausrechnet und dabei auch die rechtliche Seite beleuchtet.
Grüße