Zuzahlung für Firmenwagen anrechnebar?

Hallo zusammen,

wenn man einen Firmenwagen hat, der auch privat genutzt werden darf, kann man dies mit der 1%-Methode versteuern. So auch geschehen …
Nun hat der Arbeitgeber aber direkt vom Brutto schon monatlich 400€ zusätzlich abgezogen. Damit bezahlt man ja schon quasi einen Teil der privaten Nutzung, die 1%-Versteuerung kommt noch zusätzlich hinzu.

Kann man dies beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen und wenn ja, dann wie?

Danke für hilfreiche Antworten!

Hallo,

wenn man einen Firmenwagen hat, der auch privat genutzt werden darf, kann man dies mit der 1%-Methode versteuern. So auch geschehen …
Nun hat der Arbeitgeber aber direkt vom Brutto

Also Entgeltumwandlung, für die es naturgemäß einer wirksamen Vereinbarung zwischen AG und AN gibt? Der AN wollte das also auch so? Bisher ist das vom netto abgezogen worden?
Die Rechnung sieht dann etwas so aus:
6.000€ Brutto
./. 400€ Nutzungsentgelt
= 5.600€

  • 300€ geldwerter Vorteil (1%-Methode)
    = 5.900€ SV- und steuerpflichtiger Lohn?

schon monatlich 400€ zusätzlich abgezogen.

Damit bezahlt man ja schon quasi einen Teil der privaten Nutzung, die 1%-Versteuerung kommt noch zusätzlich hinzu.
Genau, und da es eine Pauschale ist, muss das nicht im Einzelfall 100% exakt aufgehen.

Kann man dies beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen und wenn ja, dann wie?

Es ist aber klar, dass die 400€ schon steuermindernd wirken, einfach dadurch, dass sie eben nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen?

Hier solle man vielleicht wirklich mal einen Fachmann ranlassen, der einem das ausrechnet und dabei auch die rechtliche Seite beleuchtet.

Grüße

Hallo,

eigentlich müsste der volle Lohn ausgezahlt werden und der Betrag des Geldwerten Vorteils um den Betrag gekürzt werden.

Gruß

Hallo,

wenn man einen Firmenwagen hat, der auch privat genutzt werden darf, kann man dies mit der 1%-Methode versteuern. So auch geschehen …
Nun hat der Arbeitgeber aber direkt vom Brutto

Also Entgeltumwandlung, für die es naturgemäß einer wirksamen
Vereinbarung zwischen AG und AN gibt? Der AN wollte das also
auch so? Bisher ist das vom netto abgezogen worden?

Im Arbeitsvertrag steht dann z.B. Jahresgehalt ist 72.000€. Davon werden 4.800€ direkt pro Jahr einbehalten. Auf der Gehaltsabrechnung steht dann als Brutto „nur“ die 5.600€. Da werden dann die 1% draufgerechnet und somit versteuert.

Die Rechnung sieht dann etwas so aus:
6.000€ Brutto
./. 400€ Nutzungsentgelt
= 5.600€

  • 300€ geldwerter Vorteil (1%-Methode)
    = 5.900€ SV- und steuerpflichtiger Lohn?

schon monatlich 400€ zusätzlich abgezogen.

Damit bezahlt man ja schon quasi einen Teil der privaten
Nutzung, die 1%-Versteuerung kommt noch zusätzlich hinzu.
Genau, und da es eine Pauschale ist, muss das nicht im
Einzelfall 100% exakt aufgehen.

Kann man dies beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen und wenn ja, dann wie?

Es ist aber klar, dass die 400€ schon steuermindernd wirken,
einfach dadurch, dass sie eben nicht zum steuerpflichtigen
Einkommen zählen?

D.h. man hätte auf die 400€ ja auch Steuern zahlen müssen!?
Aber unterm Strich hat man ja durch den Abzug der 400€ brutto weniger Netto, also hat man sich quasi schon beteiligt, was den geldwerten Vorteil doch wieder mindert!?

Hier solle man vielleicht wirklich mal einen Fachmann
ranlassen, der einem das ausrechnet und dabei auch die
rechtliche Seite beleuchtet.

Grüße

Hallo,

Im Arbeitsvertrag steht dann z.B. Jahresgehalt ist 72.000€.
Davon werden 4.800€ direkt pro Jahr einbehalten. Auf der Gehaltsabrechnung steht dann als Brutto „nur“ die 5.600€. Da werden dann die 1% draufgerechnet und somit versteuert.

Es ist aber klar, dass die 400€ schon steuermindernd wirken, einfach dadurch, dass sie eben nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen?

D.h. man hätte auf die 400€ ja auch Steuern zahlen müssen!?

Ja, jeder der 72.000€ verdient bezahlt vereinfacht ausgedrückt auf die 72.000€ Steuern. Wer da nun 4.800€ entgeltumwandelt, bezahlt nur noch auf 67.200€ Steuern.

Aber unterm Strich hat man ja durch den Abzug der 400€ brutto weniger Netto, also hat man sich quasi schon beteiligt, was den geldwerten Vorteil doch wieder mindert!?

Es werden doch bereits auf 400€ Einkommen weniger Steuern bezahlt. Einfach auf den Dienstwagen verzichten, das volle Gehalt versteuern und sich dann vom netto den gleichen Wagen leisten. Dann wird man sehen, wobei besser gefahren wird.

Grüße