Wenn ein ALG-" für 2-3 Wochen ins Krankenhaus muss, so zahlt
er ja 10€ am Tag.
Jetzt gibt es gegenteilige Informationen.
Es wird behauptet, die 10 € bekäme er von der Arge erstattet,
Nein.
aber dafür ziehen sie ihm einen Teil der Grundsicherung ab,
weil er ja „Fremdvepflegt“ wird.
Nein, da wird nichts abgezogen.
Eine andere Information besagt, dafür sei die GKV zuständig;
Richtig. Das gilt für das Erreichen der Belastungsgrenze.
er ist seltenst krank, kommt nich annähernd an die 2%, um sich
befreien zu lassen.
Ist das so? Die hier schon aufgemachte Rechnung stimmt soweit. 87,36 € als Richtgröße. Abgesehen davon, dass ja schon durch die Zuzahlung für das Krankengeld spätestens ab dem 9. Tag die Grenze überschritten wäre: Man kommt ohne Arzt nicht ins Krankenhaus. Macht Praxisgebühr für mind. ein Quartal. Dann haben wir gerade erst Quartalsanfang, was möglicherweise gar bedeutet, dass Januar-März schon einmal die Gebühr bezahlt wurde. Von Medikamentenzuzahlungen nicht gesprochen. Auch noch nicht berücksichtigt evt. Zuzahlungen zu Physiotherapie o.ä., nach einem Krankenhausaufenthalt nicht völlig unwahrscheinlich.
Man kommt also ganz schnell über diese Grenze.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, man streckt das vor. Dann muss der ALG II-Empfänger dem Krankenhaus erst einmal die 140-210 Euro bezahlen, kann sich dann aber nachträglich alles, was über 87,36 € hinaus geht, von der Kasse zurückholen. Oder man geht vor dem Aufenthalt zur Krankenkasse, nimmt alle Zuzahlungs-Quittungen aus 2011 mit, die man hat, und stellt den Antrag auf Befreiung bei der Krankenkasse. Dann bezahlt man 87,36 € abzüglich schon geleisteter Zuzahlungen an die Krankenkasse und bekommt den Befreiungsausweis von dort. Den legt man im Krankenhaus und bei jedem weiteren Arztbesuch (Apotheke, Physiotherapie, etc.) vor und braucht für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr zu leisten.