Zuzahlung für Krankenhausaufenthalt - Erstattung f

Hallo liebe Wissenden,

ich stelle den Artikel nochmal ein, denn der Titel war irreführend.

Wenn ein ALG-" für 2-3 Wochen ins Krankenhaus muss, so zahlt er ja 10€ am Tag.
Jetzt gibt es gegenteilige Informationen.
Es wird behauptet, die 10 € bekäme er von der Arge erstattet, aber dafür ziehen sie ihm einen Teil der Grundsicherung ab, weil er ja „Fremdvepflegt“ wird.
Eine andere Information besagt, dafür sei die GKV zuständig; er ist seltenst krank, kommt nich annähernd an die 2%, um sich befreien zu lassen.
Kann er bei der Arge erfolgreich einen Erstattungsantrag stellen oder muß er dies selber mit seiner Grundsicherung schultern?
Infos im Netz sind teilweise aus den Jahren 2009 + 2010.
Für eine Antwort oder Links wäre man dankbar.

Lieber Gruß

Hallo manschmalschusselig,

Wenn ein ALG-" für 2-3 Wochen ins Krankenhaus muss, so zahlt er ja 10€ am Tag.

dann wären das 140 € - 210 €

Eine andere Information besagt, dafür sei die GKV zuständig; er ist seltenst krank, kommt nich annähernd an die 2%, um sich befreien zu lassen.

Das kommt auf die Umstände im Einzelfall an. Da ich den von dir angenommenen Einzelfall nicht kenne, hier mal ein Beispiel:

Ein allein stehender ALG II Empfänger bekommt (glaube ich) 364 € Regelsatz. Die Kosten für die Unterkunft werden da nicht berechnet.

Das bedeutet er bekäme im Jahr 12 * 364 € = 4386 €
2 % von 4386 € = 87,36 €

Wenn der ALG II Empfänger schon 140 € bis 210 € an das Krankenhaus zahlen müsste, könnte er sich von der Krankenkasse befreien lassen. Er müsste dann alle Quittungen für die Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlungen und Eigenanteil für das Krankenhaus bei der Krankenkasse einreichen. Alles über 87,36 € bekäme er von der Krankenkasse erstattet.

Diese Rechnung setzt voraus dass im ganzen Jahr kein weiteres Einkommen vorhanden war.

Auf jeden Fall ist die Krankenkasse der Ansprechpartner. Dort könnte man dem ALG II Empfänger genaueres zum Ablauf sagen.

Gruß
Horst

Wenn ein ALG-" für 2-3 Wochen ins Krankenhaus muss, so zahlt
er ja 10€ am Tag.
Jetzt gibt es gegenteilige Informationen.
Es wird behauptet, die 10 € bekäme er von der Arge erstattet,

Nein.

aber dafür ziehen sie ihm einen Teil der Grundsicherung ab,
weil er ja „Fremdvepflegt“ wird.

Nein, da wird nichts abgezogen.

Eine andere Information besagt, dafür sei die GKV zuständig;

Richtig. Das gilt für das Erreichen der Belastungsgrenze.

er ist seltenst krank, kommt nich annähernd an die 2%, um sich
befreien zu lassen.

Ist das so? Die hier schon aufgemachte Rechnung stimmt soweit. 87,36 € als Richtgröße. Abgesehen davon, dass ja schon durch die Zuzahlung für das Krankengeld spätestens ab dem 9. Tag die Grenze überschritten wäre: Man kommt ohne Arzt nicht ins Krankenhaus. Macht Praxisgebühr für mind. ein Quartal. Dann haben wir gerade erst Quartalsanfang, was möglicherweise gar bedeutet, dass Januar-März schon einmal die Gebühr bezahlt wurde. Von Medikamentenzuzahlungen nicht gesprochen. Auch noch nicht berücksichtigt evt. Zuzahlungen zu Physiotherapie o.ä., nach einem Krankenhausaufenthalt nicht völlig unwahrscheinlich.

Man kommt also ganz schnell über diese Grenze.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, man streckt das vor. Dann muss der ALG II-Empfänger dem Krankenhaus erst einmal die 140-210 Euro bezahlen, kann sich dann aber nachträglich alles, was über 87,36 € hinaus geht, von der Kasse zurückholen. Oder man geht vor dem Aufenthalt zur Krankenkasse, nimmt alle Zuzahlungs-Quittungen aus 2011 mit, die man hat, und stellt den Antrag auf Befreiung bei der Krankenkasse. Dann bezahlt man 87,36 € abzüglich schon geleisteter Zuzahlungen an die Krankenkasse und bekommt den Befreiungsausweis von dort. Den legt man im Krankenhaus und bei jedem weiteren Arztbesuch (Apotheke, Physiotherapie, etc.) vor und braucht für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr zu leisten.

Hallo liebe Wissenden,

ich stelle den Artikel nochmal ein, denn der Titel war
irreführend.

Wenn ein ALG-" für 2-3 Wochen ins Krankenhaus muss, so zahlt
er ja 10€ am Tag.

Jetzt gibt es gegenteilige Informationen.
Es wird behauptet, die 10 € bekäme er von der Arge erstattet,

nein.

aber dafür ziehen sie ihm einen Teil der Grundsicherung ab,
weil er ja „Fremdvepflegt“ wird.

was soweit mir bekannt ist, von den Gerichten verworfen wurde.

Eine andere Information besagt, dafür sei die GKV zuständig;
er ist seltenst krank, kommt nich annähernd an die 2%, um sich
befreien zu lassen.

Hä? Rechne mal nach: 10€ am Tag, 70€ in der Woche. die 2% sind doch 86€. Außerdem kommen da noch dazu:

  • jede Art von praxisgebühr
  • Notaufnahmegebühr
  • Notfallpraxisgebühr
  • und Zuzahlungen zu Medikamenten.
    Da wird doch noch was da sein, bevor der ind KK kam.
    alles bei der Krankenkasse einreichen.

Hallo

schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=4906.0
Solange der stationäre Aufenthalt nicht voraussichtlich 6 Monate oder länger dauert, bleibt beim ALG2 alles beim Alten. Während stationärem Aufenthalt darf die ALG2- Leistung nicht gekürzt werden (Urteil Bundessozialgericht: http://hartz.info/index.php?topic=27436.msg235030#ms…
Man bekommt weiter die ungekürzte ALG2-Leistung, aber steht während der Zeit der Vermittlung nicht zur Verfügung. Man muss dem Jobcenter (nachweislich schriftlich) mitteilen, dass bzw. ab wann und wie lange man im Krankenhaus ist (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt oder Bescheinigung vom Krankenhaus; wenn Aufenthalt länger als die AU- Bescheinigung vom Arzt:eine daran anschließende Bescheinigung vom Krankenhaus ). Falls der aktuelle ALG2- Bewilligungszeitraum während des stationären Aufenthalts endet, rechtzeitig vorher (nachweislich) einen Weiterbewilligungsantrag einreichen. Dauert der stat. Aufenthalt länger als 6 Monate, entfällt der ALG2- Anspruch und es müsste ggf. Sozialhilfe/ Grundsicherung nach SGB XII beantragt werden.

LG