Zuzahlung für Sehhilfe durch KK?!

Hallo zusammen,

eine Person möchte sich seit sieben Jahren endlich mal wieder eine neue Brille kaufen, da das in den letzten Jahren aufgrund der schlechten finanziellen Situation, die auf einer zwischenzeitlichen dreijährigen Langzeitarbeitslosigkeit beruht, leider verwehrt gewesen ist.

Glücklicherweise hat sich „allerdings“ der Dioptrienwert seitdem nicht verschlechtert!

Die Person hat folgenden Untersuchungsbefund:

zentrale Sehschärfe

ohne Glas
R 1,25
L 1,0

mit Glas
R +2,25 - 0,75 A95 = 1,25
L + 2,0 - 0,5 A85 =1,25

Die Person leidet unter Weit- und Stabsichtigkeit und unter fehlendem räumlichen Sehen bei Microstrabismus convergens?

Eine gewerbliche Personenbeförderung ist nicht erlaubt!

Erhält die Person mit einem solchen Untersuchungsbefund und -ergebnis ein grünes Rezept für den Kauf einer Brille, welche Kosten die Krankenkasse dann übernimmt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

MM