Hallo, guten Morgen,
meine Mutter befindet sich nun schon zwei Jahre in einem Pflegeheim mit Pflegestufe zwei. Sie hat eine geringe Rente und keinerlei Ersparnisse. Zuvor pflegte ich meine Mutter fünf Jahre lang und bin auch ihr gesetzlicher Betreuer. Da die Rente und die Pflegeversicherung nicht ausreichen, bezahlen meine zwei Geschwister und ich schon zwei Jahre jeden Monat einen Betrag 200 Euro ans Pflegeheim, also insgesamt 600 Euro. Meine Mutter wird demnächst in Pflegestufe 3 eingestuft. Ich kann deshalb die höheren Kosten nicht mehr tragen.
Jetzt zu meiner ganz speziellen Frage. Während meiner Pflegetätigkeit hat meine Mutter einen Betrag von 6000 Euro von einer Lebensversicherung erhalten. Diesen Betrag hat sie mir damals für meine Pflegetätigkeit geschenkt. Außerdem habe ich auf den Kontoauszügen gesehen, dass ich einen Betrag von 1200 Euro von ihren Girokonto abgehoben habe, um für sie Küchenmöbel zu kaufen, habe aber keine Rechnungen mehr. Muss ich nun, wenn ich die Sozialhilfe für meine Mutter beantrage diese 6000 Euro zurückbezahlen oder wird der Betrag auf die bereits erfolgten Zahlungen für das Pflegeheim angerechnet? Werden meine Geschwister über die Schenkung von 6000 Euro informiert? Was geschieht mit dem Betrag von 1200 Euro, für den ich keine Rechnung mehr habe.
Herzlichen Dank im voraus.