Zuzahlung fürs Pflegeheim Schenkung für Pflege,

Hallo, guten Morgen,

meine Mutter befindet sich nun schon zwei Jahre in einem Pflegeheim mit Pflegestufe zwei. Sie hat eine geringe Rente und keinerlei Ersparnisse. Zuvor pflegte ich meine Mutter fünf Jahre lang und bin auch ihr gesetzlicher Betreuer. Da die Rente und die Pflegeversicherung nicht ausreichen, bezahlen meine zwei Geschwister und ich schon zwei Jahre jeden Monat einen Betrag 200 Euro ans Pflegeheim, also insgesamt 600 Euro. Meine Mutter wird demnächst in Pflegestufe 3 eingestuft. Ich kann deshalb die höheren Kosten nicht mehr tragen.

Jetzt zu meiner ganz speziellen Frage. Während meiner Pflegetätigkeit hat meine Mutter einen Betrag von 6000 Euro von einer Lebensversicherung erhalten. Diesen Betrag hat sie mir damals für meine Pflegetätigkeit geschenkt. Außerdem habe ich auf den Kontoauszügen gesehen, dass ich einen Betrag von 1200 Euro von ihren Girokonto abgehoben habe, um für sie Küchenmöbel zu kaufen, habe aber keine Rechnungen mehr. Muss ich nun, wenn ich die Sozialhilfe für meine Mutter beantrage diese 6000 Euro zurückbezahlen oder wird der Betrag auf die bereits erfolgten Zahlungen für das Pflegeheim angerechnet? Werden meine Geschwister über die Schenkung von 6000 Euro informiert? Was geschieht mit dem Betrag von 1200 Euro, für den ich keine Rechnung mehr habe.

Herzlichen Dank im voraus.

Liebe Emila1.Es tut mir leid das ich dir nicht helfen kann.
LG

Hi,
zurückzahlen brauchst Du die 6.000 nicht. Es gibt Niemanden, der Deine Geschwister von der Schenkung informiert. Du brauchst keinen Nachsweis führen für die 1.200. Nur, wie hast Du das gegenüber dem Gericht nachgewiesen? als Betreuerin?
Gruß Fritz

Danke für die Antwort. Nur verstehe ich deine Frage nicht ganz „wie hast Du das gegenüber dem Gericht nachgewiesen? als Betreuerin?“

ich musste bisher gar nichts nachweisen.

Hallo,

ich habe die Anfrage immer noch als offen stehen. Hat Dich meine Antwort nicht erreicht?

Gruß crickelcrackel

Sie können bei Ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag stellen für Ihre Mutter auf „Hilfe zur Pflege in einem Heim“. Dieser Antrag wird weitergeleitet an den zuständigen Bezirk. Beim Sozialamt erhalten Sie Informationen, welche Unterlagen vorzulegen sind. Da ohnehin die Kinder angegeben werden müssen, wird der Bezirk bei den Kindern deren Einkommensverhältnisse erfragen (zuerst mal müssen sie den Unterhalt ihrer eigenen Familie sichern) und dann entscheiden, wer wieviel und ob überhaupt bezahlen muss. Im Antrag wird auch gefragt nach Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre. Dort müssen Sie wahrheitsgemäß Auskunft geben.
Die Geschwister werden nicht über die Schenkung informiert. Sie als Betreuer werden den Bescheid erhalten und wegen der Schenkung an Sie wird der Bezirk bei Ihnen nachfragen.
Alles Gute!