Zuzahlung Krankenkasse, wo abgelten lassen

Hallo,

ich bin chronisch krank und möchte meine Zuzahlungen gerne geltend machen. Bisher habe ich das bei der Steuer gemacht. Es gibt wohl aber die Möglichkeit, dies auch bei der KK zu machen. Wie ist das jetzt eigentlich, sollte ich es bei der Steuer oder bei der Krankenkasse geltend machen? Oder gibt es einen Betrag den man bei der Steuer geltent macht und den Resteigenanteil bei der Krankenkasse?

Vielen Dank…

Bei der Krankenkasse geht es darum ob man zukünftig von der Zuzahlung befreit wird, weil man bereits den Eigenanteil für dieses Jahr geleistet hat.
Man bekommt von der Kasse nichts zurück, außer man hat bereits überzahlt.

Dem Wortlaut nach hast Du bereits Zahlungen erhalten. Es kann angenommen werden, dass die Zahlungen von der KK geleistet wurden. Wenn Du bei der Steuererklärung zusätzliche Beiträge geltend gemacht hast, warum fragt Du. Wat läuft, dat läuft.

Man nehme an, ich hätte für 2016 soviel Zahlungen geleistet, dass ich „überzahlt“ hätte, also etwas von der KK zurückbekommen würde. Wie macht man das jetzt geltent. Erst bei der Steuer oder auch NUR da? Oder bei der KRankenkasse? Ich bin mir nicht sicher, ob man bei Beiden einreichen muss/kann, oder nur bei einer Institution.

Nein, die Zuzahlungen wurden nur bei der Steuer geltent gemacht und ich weiß nicht, ob ich zustätzlich auch bei der Krankenkasse etwas beantragen kann.

Hallo!

nur bei der KK, da bekommst du bares Geld zurück. Du musst mit Quittungen aus der Apotheke oder Krankenhaus nachweisen, was Du zugezahlt hast.
Und dann berechnet man dort ob es die Zumutbarkeitsgrenze übersteigt oder eben nicht. Übersteigt es die Grenze, dann gibt’s Geld zurück .

Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder bezahlt man alles erst einmal selbst und rechnet dann am Jahresende mit Kasse ab. Oder man rechnet selbst und stellt dann vorzeitig den Antrag auf Befreiung, wenn man z.B. schon nach 3 oder 5 Monaten des Jahres die Zumutbarkeitsgrenze erreicht hat.
Man geht dann also nicht in Vorleistung.

Bei der Steuer doch nicht ! Da senkt es allenfalls einen Teil deiner Steuerlast.
Zahlst du z.B., keine oder wenig Steuern, dann bekommst Du doch die große Zuzahlung nicht vom Finanzamt zurück.

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Danke schonmal, dass heißt also, dass es sich gar nicht lohnt es bei der Steuer abzusetzen? Dass ich es eher bei der Krankenkasse geltent machen soll, weil auch die Rückzahlung viel höher ausfällt?

also: als chronisch kranker kannst du bei der kk einen freistellungantrag stellen. 1% deines jahreseinkommens musst du selbst zuzahlen, was drüber ist, bekommst du erstattet. du kannst das am jahresanfang machen, die kk rechnet dann aus, was du selbst während des jahres zuzahlen müsstest und du begleichst den betrag im vorwege. dafür erhälst du dann due freistellungskarte, welche für rezeptgebühren, krankenhaus etc. pp. gilt.

nicht drin ist z.b. zahnersatz, rezeptfreie medis usw… ich reiche stumpf ausser zähne und grippepillen so ziemlich alles ein, weil ich nicht wirklich weis, was alles übernommen wird. aussortieren tut die kk.

du kannst aber auch erstmal quittungen sammeln und dann, wenn du deine 1% voll oder überschritten hast mit dem freistellungsantrag an die kk schicken. die erstattet dir dann das, was du drüber bist und du kriegst für den rest des jahres die freistellungskarte. das spiel wiederholt sich jährlich. u.U. kannst du versuchen, alle deine quittungen von letztem jahr an die kk zu schicken, um eine nachträgliche erstattung zu bekommen. ruf einfach mal deinen sachbearbeiter an, bitte um einen freistellungantrag für dieses jahr und frag für letztes jahr nach…

hoffe, geholfen zu haben, lg sabine

Vielen Dank, dass hilft mir jetzt schon weiter. Anscheinend habe ich dann Geld verschenkt, wenn ich die letzten Jahre meine Quittungen bei der Steuer anstatt der KK abgegeben habe.

LG Painter

Moin,

bitte nicht Steuer und Befreiung Zuzahlung durcheinander.
Du kannst dich bei der Krankenkasse von Zuzahlungen befreien lassen. Sehr schön zusammengefasst ist das hier

Das zweite Spielfeld sind die außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommensteuererklärung. Hier können Arztkosten, Zuzahlungen usw. als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Der Pferdefuß sind die sg. zumutbaren Belastungen. Das heißt, dass ein bestimmter Prozentsatz, abhängig vom Einkommen und Familienstand selbst getragen werden müssen. Alles, was darüber hinausgeht, kann als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Belege sind hier natürlich Pflicht.

Data

Beides:

KK Variante 1:
Alle personifizierten Belege (Quittungen ohne Empfängeradresse werden zurückgewiesen) bei der Kasse nach Ablauf des Kalenderjahres einreichen.

KK Variante 2:
Vor Start des Kalenderjahres bei der KK Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Um in den 1% Vorteil für chronisch Kranke zu kommen, wird dein Hausarzt ein Formular ausfüllen müssen. Schwerbehindertenausweis wäre hier auch von Vorteil oder Teilnahme an DMPs (Disease Management).
Du darfst dann 1% oder 2% deines Jahreseinkommens vorab überweisen, erhältst einen Befreiungsausweis und brauchst Rezeptgebühren, Klinikaufenthalte etc. nicht mehr bezahlen.

Von der KK nicht erstattete Kosten kannst du dann beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben.

ach so, habe was wichtiges vergessen: achte darauf, dass auf allen deinen belegen dein name u. adresse drauf sind. sonst zickt die kk. wenn du eine apo hast, wo du immer hingehst, kann die dich im computer listen, so dass alle rezepte usw. die du dort einlöst, automatisch auf deiner persönlichen liste landen, die dir die apotheke auf wunsch für die kk gern ausdruckt. deine letzjährige liste dürfte auch noch drin sein :sunglasses: vergiss auch rechnungen für orthopädische hilfsmittel, brillen etc. nicht. erstmal einreichen. frei nach dem motto: try and error-verfahren.

in puncto steuern weiss ichs nicht genau. da gibts irgendwelche pauschbeträge etc. aber auch hier würde ich stumpf die beläge, die die kk nicht kriegt, sammeln und einreichen. was das fa anerkennt - keine ahnung. zähne ja, ob windeln bei inkontinenz? versuch macht klug…

die kk wird dir die belege, die sie nicht anerkennt, zurücksenden. die sind dann gut fürs fa. auch eine evtl. bezahlte rg von der kk für die zumutbare zuzahlung würde ich mit einreichen.