Hallo
die Zuzahlungsgrenze liegt ja bei 2% des Haushaltseinkommens und bei chronisch Kranken bei 1%.
Was ist nun das „Haushaltseinkommen“ bei einem Renter?
Die Brutto- oder Nettorente?
Beispiel: 2000 € Nettorente - hier müsste der Renter 2% = 400 € im Jahr zuzahlen.
Was macht er, wenn er diese Grenze überschritten hat?
Muss er dann nichts mehr zu zahlen?
Und wer legte das dann fest?
Besten Dank.
Hallo,
es zählt das Brutto aber es gibt diverse Freibeträge.
Vielleicht hilft das hier weiter: http://www.aok.de/berl/rd/media/checkliste_befreiung…
Gruß
Hallo
hilft weiter. Werde bei der KK nachfragen. Danke.
Gruß
Hallo,
es geht immer um die Bruttobeträge.
Wenn man vom behandelnden Arzt eine entsprechende Bescheinigung erhält
oder sonst die Voraussetzungen erfüllt (MDE 60% oder Pflegestufe II oder III) dann kann man sich die Belastungsgrenze in etwas selbst errechnen. Wenn man dann überschlägt was man so im Jahr für Aufwendungen hat dann hat man zwei Möglichkeiten.
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Alle Zuzahlungsquittungen aufheben (man kann sich das auch in der Apotheke sammeln lassen soweit es Rezepte betrifft) und dann am Jahresende zusammen mit dem Einkommensnachweis bei der Kasse einreichen.
Die prüft dann und überweist alles was die 2% bzw. 1% überschritten hat
auf das Konto.
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Am Jahresanfang mit den Einkommensnachweisen zur Kasse und Belastungsgrenze errechnen lassen, dann die 2% bzw. 1% an ie Kasse
zahlen und man erhält dann für das gesamte Jahr einen Befreiungsausweis (das lohnt sich aber nur wirklich wenn viele
Leistungen in Anspruch genommen werden )
Gruß
Czauderna
Hallo
vielen Dank für eure ausführlichen Antworten.
Die Möglichkeit der Zahlung von einmalig 1% (chronisch krank) wird wohl die Beste sein, denn einen zinslosen Kredit muss man ja nicht unbedingt geben.
Gruß
Hallo,
„zinsloser Kredit“ - das hätte ich gerne mal näher erläutert !!
Vorsicht, man muss wissen dass man bei dieser Form kein Geld zurück
bekommt.
Beispiel aus der Praxis : Vorauszahlung der 1% weil im vergangenen Jahr hohe Belastung vorlag (waren aber Krankenhausbehandlungen dabei).
Im abgelaufenen Jahr waren diese Krankenhausbehandlungen nicht mehr vorhanden - theoretisch also weniger Eigenbelastung - trotzdem keine
Rückbelastung weil kein Nachweis geführt werden konnte.
Man sollte sich das genau überlegen und auch genau nachrechnen.
Gruß
Czauderna